Stadt Linz: Nahversorgungsförderung

Gültig für Kleinst- und kleine Unternehmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Nahversorger im Stadtgebiet Linz, nur

  • Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen.
    • Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten im Vollzeitäquivalent deren Jahresumsatz/Jahresbilanz € 2 Millionen nicht überschreitet.
    • Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten im Vollzeitäquivalent, deren Jahresumsatz/Jahresbilanz € 10 Millionen nicht übersteigt.

Als Nahversorger gelten folgende Branchen:

  • Bäcker/Konditor, 
  • Fleischer,
  • Gastgewerbe (inklusive gastronomischen Bereich v. Beherbergungsbetrieben),
  • Lebensmitteleinzelhandel (keine überregional tätigen Filialketten, außer selbständige Einzelhändler),
  • Drogerien,
  • Papierwarengeschäfte,
  • Blumengeschäfte,
  • Elektrotechniker  
  • Änderungsschneidereien

Art und Ausmaß der Förderung

Förderbar sind Investitionskosten in Form von

  • Bau- und Adaptierungsinvestitionen,
  • Erweiterungen für Büro- und Geschäftsausstattung,
  • Entwicklungs-, Projekt- und Ausbildungskosten.
  • Die Mindesthöhe der Netto-Investitionen beträgt € 1.000,--, die Maximalhöhe liegt bei € 70.000,--
  • Ein Betriebsmittelzuschuss ist nur für Kleinstunternehmen des Lebensmitteleinzelhandels möglich, die ein Lebensmittel-Vollsortiment führen

Einreichtermin: Vor Investitionsbeginn

Einreichung

Stadt Linz

Richtlinientext als PDF

Schwerpunktprogramm Linz fördert Nahversorgung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.