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Silberne Trophäe aussehend wie ein Grammophon
© Aaron Jiang
Film- und Musikwirtschaft, Fachverband

Amadeus | Tonstudiopreis BEST SOUND 2026

Kategorien: Recording - Mixing – Mastering – Künstlerische Produktion

Lesedauer: 3 Minuten

24.11.2025

Zum nunmehr 14. Mal vergibt der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft (FAMA) in Kooperation mit der IFPI Austria den "AMADEUS  Tonstudiopreis BEST SOUND" für die Kategorien Recording, Mix, Mastering und künstlerische Produktion.

Die Live Show zum AMADEUS 2026 findet am Freitag, den 6. März 2026 in der Marx Halle statt und wird zeitversetzt auf ORF1 übertragen.

Die ersten 5 Platzierten in dieser Kategorie werden in alle AMADEUS-Kommunikationsaktivitäten (Presseinformationen, Amadeus-Website, Social Media) eingebunden, im Rahmen der Verleihung präsentiert und zur Amadeus-Verleihung geladen.

Wir laden daher alle aktiven Tonstudios & Labels ein, ein von ihnen produziertes, aufgenommenes, gemischtes oder gemastertes Album oder Einzelproduktionen einzureichen.

Voraussetzungen

Der/die Antragsteller:in

  • verfügt über eine aufrechte Gewerbeberechtigung "Tonstudio", "Label" oder "Ton- und Musikproduktion"
  • der Betriebsstandort ist in Österreich
  • hat in den Bereichen Recording, Mix, Mastering, Künstlerische Produktion, Label oder Studio zumindest eine dieser Funktionen bei mindestens 3 Titeln des eingereichten Albums oder der eingereichten EP (mindestens 3 Titel) erfüllt
  • Maximal EINE Einreichung pro Antragsteller:in
  • Format: unkomprimiertes .wav oder aac oder mp3hq (high quality), zusammengefasst in EINER Datei mit einer Maximallänge von 15 Minuten, bitte keine Einzeldateien.
  • Ausgeschlossen von der Teilnahme in der Kategorie Best Sound sind Produktionen bei denen automatisierte Online Mixing und/oder Mastering Plattformen zur Anwendung kamen. Die Verwendung von lokalen Tools ist zulässig.

Bewertet werden die Kategorien Recording, Mix und Mastering und künstlerische Produktion des eingereichten Albums oder der eingereichten EP (mindestens 3 Titel). Achtung: Der kommerzielle Release (Veröffentlichung) muss physisch und/oder digital zwischen 1.12.2024 und 30.11.2025 stattfinden/stattgefunden haben.

Aufgrund der vorgezogenen AMADEUS Verleihung im März 2026 können nur Releases bis 30. November 2025 berücksichtigt werden. Die eingereichten Titel müssen den Amadeus-Genres entsprechen. Es muss sich bei der eingereichten Produktion kein/e österreichische/r Act/Band/Künstler:in sein.

Zur Jurierung sind sowohl jede/r Antragsteller:in als auch die Mitglieder einer Fachjury des Fachverbands der Film und Musikwirtschaft berechtigt. Eine Punktevergabe für die eigene Einreichung ist zulässig.

Preisträger:in in den Kategorien Recording, Mix und Mastering kann nur ein gewerblich berechtigtes Unternehmen (Tonstudio, Ton- und Musikproduktion) mit Sitz in Österreich sein. Für die Verleihung der Auszeichnung in der Kategorie "Künstlerische Produktion" ist keine Gewerbeberechtigung erforderlich.

Die Preisträger:innen der 5 höchstgereihten Produktionen in den jeweiligen Kategorien erhalten jeweils eine Urkunde sowie eine Einladung zur Amadeus Festveranstaltung und werden in der Amadeus Pressekonferenz als Nominierte genannt. Der/die Erstgereihte wird zusätzlich im Rahmen der Festveranstaltung präsentiert (Videoeinspielung, Erwähnung udgl. vorbehaltlich der Amadeus Regievorgaben 2026) und bepreist.

Die Einreichung erfolgt via nachfolgendem Einreichformular Beginn der Ausschreibung: 5.11.2025 Ende der Ausschreibung: 21.11.2025, 23:59 Uhr Es wird gebeten, die Einreichung über den Onlinelink bis spätestens 21.11.2025 abzusenden. Mit dem Abschicken des Anmeldeblattes, stimmen den Voraussetzungen der Ausschreibung zum Amadeus | Tonstudiopreis Best Sound 2026 zu.

Was ist heuer neu

  • Einteilung in Haupt- und Nebenbeteiligte
    • Bei größeren Teams innerhalb einer Tätigkeit (z.B. Mixing) wird unterschieden zwischen einer hauptbeteiligten und mehreren nebenbeteiligten Personen. Ziel ist es, auch bei Platzmangel eine vereinfachte aber gültige Credit Liste anzugeben (Beispiel: Bauchbinden im TV).
  • Erhebung der beteiligten Tonstudios
    • Zukünftig werden die produzierenden Studios in den Aussendungen zu den Nominierten angegeben werden und eine Urkunde erhalten.
  • Erhebung des Bundeslandes aus dem die Einreichung kommt
    • Die Stärkung des Musikschaffens in den Bundesländern ist ein Anliegen der FAMA Musikstrategie. Die Statistik hilft uns bei unserer Arbeit.
  • Genre Zuordnung
    • Eine Hilfestellung für die Jury und die Statistik.
  • Abfrage zu KI Einsatz
    • Wir appellieren an die Fairness gegenüber der Branche und ersuchen von einer Einreichung abzusehen, wenn kommerzielle, automatisierte Mixing und Mastering Dienste eingesetzt wurden. Deren Verwendung schließt eine Produktion von der Teilnahme aus. Bei nachweisbarer Täuschung wird der Preis aberkannt und der nächstgereihten Produktion zuerkannt.
  • Jury Besetzung
    • Neben den Gewinner:innen der vergangenen Awards sind, vergleichbar mit dem „Academy Modell“, Branchenteilnehmer:innen mit der entsprechenden Erfahrung und Kompetenz eingeladen, die eingereichten Produktionen zu jurieren, das war auch schon in der Vergangenheit so. Neu ist eine, an die Zahl der Gewerbescheine angepasste Erweiterung von Mitgliedern aus den Bundesländern, sowie der Versuch die Jury weiblicher und jünger zu besetzen.