Rechtsgutachten: Verfassungsfragen zum ORF-Beitrag für Unternehmen
Verfassungsrechtliche Analyse und Bewertung der betrieblichen ORF-Beitragspflicht
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Im Dezember 2025 wurde Univ. Prof. Dr. Claus Staringer vom Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien mit der Erstattung einer gutachterlichen Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Würdigung des nach § 4 des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024 idF der Novelle BGBl. I 59/2025 von Unternehmen für das Jahr 2024 erhobenen ORF-Beitrags ("Beitragspflicht im betrieblichen Bereich") beauftragt.
Das Rechtsgutachten legt zunächst die relevante Rechtslage und ihren Hintergrund in der jüngeren Rechtsprechung des VfGH zur Rundfunkfinanzierung in Österreich dar.1 Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich auch der relevante verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab.2 Sodann wird die grundsätzliche Einbeziehung von Unternehmen in Pflicht zur Finanzierung des ORF verfassungsrechtlich gewürdigt.3
Im Anschluss daran erfolgt die Detailanalyse der konkreten Ausgestaltung der betrieblichen Beitragspflicht. Dabei werden die weitgehende Anknüpfung an das Kommunalsteuerrecht,4 die Staffelung der Beitragshöhe nach Unternehmensgröße5 sowie die für das Jahr 2024 (sowie wieder ab 2028) vorgesehene Methode der gemeindeweisen Berechnung des ORF-Beitrags untersucht.6
Die in der Folge dargestellte Rechtsauffassungen geben die persönliche Sichtweise des Verfassers unter Berücksichtigung der angeführten Literatur, Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung wieder.
Festzuhalten ist, dass die abschließende Beurteilung der Gutachtensfragen von Wertungsentscheidungen abhängt, die im Einzelfall von den zuständigen Behörden oder Gerichten vorzunehmen ist. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Behörden oder Gerichte in einem möglichen Rechtsstreit zu einem anderen Ergebnis kommen.
Diese Stellungnahme wurde im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Gewerbe und Handwerk und der Bundesinnung Bau, Fachverband der gewerblichen Dienstleister sowie der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger erstellt. Das Gutachten wurde am 16. Februar 2026 abgeschlossen.
Unternehmen, die Rechtsmittel gegen einen Bescheid zur Vorschreibung des ORF-Beitrages 2024 erheben wollen, können das Gutachten zur Begründung ihrer Einwendungen verwenden.
Bescheid anfordern und bekämpfen
Die Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Gewerbe und Handwerk empfiehlt betroffenen Mitgliedsunternehmen folgende Schritte im Falle von Mehrfachbelastungen durch den ORF-Beitrag 2024 zu prüfen:
- Jedes Mitgliedsunternehmen muss für sich selbst entscheiden, ob es sich auszahlt, die ORF-Beitragsvorschreibung 2024 zu bekämpfen oder nicht.
- Bei Bedarf kann seitens der Fachorganisationen in der WKÖ ein mit der Rechtsmaterie vertrauter Anwalt benannt werden
- Wer eine Vorschreibung erhält, sollte so rasch wie möglich bei der OBS einen Bescheid über die Festsetzung des ORF-Beitrags anfordern (nach § 12 Abs. 2 Z 2 ORF-Beitrag-Gesetz) – dafür gibt es Musterschreiben, an denen man sich orientieren kann
- Sobald der Bescheid vorliegt, kann ein Rechtsmittelverfahren eingeleitet werden; und zwar in Form einer sogenannten "Bescheidbeschwerde" beim Bundesverwaltungsgericht
- die inhaltliche Begründung kann sich dabei auf das Experten-Gutachten stützen, das die verfassungsrechtlichen Bedenken bestätigt
- Zu entscheiden ist, ob die vorgeschriebenen ORF-Beiträge bezahlt werden, um mögliche Säumniszuschläge und Inkassokosten zu vermeiden, oder ob diese bewusst nicht bezahlt werden
3 Abschnitt IV.