Zwei stehende Personen mit Laptop und Clipboard in Händen, im Hintergrund Büroraum
© Alex from the Rock | stock.adobe.com

Gewerbeberechtigung / Gewerbeschein auf WKO.at

Überblick: Basisinfos zu Gewerbeberechtigung / Gewerbeschein, freies Gewerbe, reglementiertes Gewerbe, Gewerbeanmeldung und Gründung

Lesedauer: 1 Minute

Allgemeine Informationen

Der Begriff "Gewerbeschein“ ist veraltet und wurde durch die Bezeichnung "Gewerbeberechtigung" ersetzt. Im Folgenden ist daher von der Gewerbeberechtigung die Rede.

Voraussetzungen für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung

Die Gewerbeordnung sieht folgende allgemeine Voraussetzungen vor:

  • Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Sachwalterschaft);
  • die Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR oder Vorliegen eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels zur Ausübung des Gewerbes
  • Fehlen von Ausschlussgründen.

Gewerbeanmeldung - wie kommt man zur Gewerbeberechtigung?

  • Eine Gewerbeberechtigung wird durch formlose Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde erlangt, wenn dabei alle Voraussetzungen nachgewiesen werden. Bei Gewerben mit Rechtskraftvorbehalt muss allerdings die Rechtskraft des Bescheides über die Zuverlässigkeit abgewartet werden.
  • In der Praxis sollte zuerst die Wirtschaftskammer (Bezirks- bzw. Regionalstelle) kontaktiert werden. Diese Stellen stehen Ihnen mit Beratung, welche Berechtigung zutreffend ist, sowie bei Neugründungen bzw. Betriebsübergaben mit der Ausstellung einer NeuföG-Bestätigung zur Verfügung. In den meisten Fällen kann die Wirtschaftskammer die Gewerbeanmeldung für Sie elektronisch durchführen. 

Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmern

Die Gewerbeanmeldung hat die genaue Bezeichnung des Gewerbes und den in Aussicht genommenen Standort zu enthalten. 

Weiters hat ein Einzelunternehmer folgende Urkunden vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. zur Gewerbeausübung erforderlicher Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen
  • Heiratsurkunde (nur, wenn der aktuelle Name vom Geburtsnamen abweicht)
  • Nur bei reglementierten Gewerben: Unterlagen betreffend den Befähigungsnachweis (z.B. Meisterprüfungszeugnis, Unternehmerprüfungszeugnis, Studienabschluss, Schul- und/oder Arbeitszeugnisse).
  • Meldebestätigung, wenn kein Wohnsitz im Inland vorliegt
    Wenn die entsprechenden Stammdaten bereits im Gewerberegister eingetragen sind, muss der Anmelder die Unterlagen nicht nochmals vorlegen.

Das Gründerservice

Das Gründerservice der Wirtschaftskammern bietet Unternehmensgründern, Betriebsnachfolgern und Franchise-Nehmern professionelle Unterstützung beim Start ins Unternehmertum.

Das Gründer-Portal bietet generelle Informationen, die für eine Unternehmensgründung benötigt werden. Da aber jede Gründung individuelle Anforderungen mit sich bringen kann, ist eine persönliche Beratung in unseren Gründerservice-Stellen unbedingt zu empfehlen.

Stand: 06.02.2019

Weitere interessante Artikel
  • Person im Anzug trägt eine Brille und sitzt mit fragendem Blick an einem Schreibtisch mit Computer und hält Papier in einer Hand ein Papier und in der anderen einen Stift, im Hintergrund steht ein braunes Holzregal mit Büchern und Dekoelementen
    Voraus­setzungen für die Erlangung einer Gewerbe­berechtigung - FAQ
    Weiterlesen
  • Zwei Personen mit dunklen Haaren und Bart blicken freudig auf ein Tablet, eine weitere Person sitzt in der Unschärfe daneben und hält eine Tasse in der Hand
    Wann be­nötigt man eine Gewerbe­­be­rechtigung - FAQs
    Weiterlesen