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Blauer Stoff mit Falten und gelben Sternen, darauf liegend Richterhammer aus Holz mit kreisrunder Holzfläche
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Außenhandel, Bundesgremium

Wie ein Gesetz in Brüssel entsteht - Orientierung für die Praxis

Der Weg zum Gesetz - Rechtsformen - Handlungs­empfehlungen

Lesedauer: 3 Minuten

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29.04.2026

Ob Datenschutz, Lieferkettengesetz oder Verpackungsregeln − rund 70 % der österreichischen Wirtschaftsgesetze kommen aus Brüssel. Wer versteht wie das funktioniert, kann frühzeitig Einfluss nehmen. 

EU-Institutionen für die Gesetzgebung

Die vier wichtigsten EU-Institutionen für die Gesetzgebung im Überblick.

1. Europäischer Rat

  • Höchste Ebene der politischen Zusammenarbeit der EU
  • Hat keine Gesetzgebungskompetenz — ist für die allgemeinen politischen Leitlinien zuständig,
    befasst sich mit komplexen und sensiblen Themen und legt die gemeinsame Außen- und
    Sicherheitspolitik fest
  • Präsident des Europäischen Rates (EU-Ratspräsident): António Costa (Portugal)
  • Besteht aus den 27 Staats- und Regierungschefs sowie der Präsidentin der Europäischen Kommission
  • Tritt 4 Mal pro Jahr regulär zusammen − zusätzlich in außerordentlichen Sitzungen
  • Österreich wird durch Bundeskanzler Christian Stocker vertreten

2. EU-Kommission

  • Alleiniges Initiativrecht − nur sie darf Gesetze vorschlagen
  • Legt den Gesetzesentwurf gleichzeitig Parlament und Rat vor
  • Kann einen Vorschlag jederzeit zurückziehen − auch kurz vor der Abstimmung
  • 27 Kommissare − je eine/r pro Mitgliedsstaat, davon 11 mit Wirtschaftsportfolio
  • Beschäftigt 30.000 Mitarbeiter für Ausarbeitung, Umsetzung und Kontrolle der EU-Gesetze
  • Österreich vertreten durch Magnus Brunner (Inneres & Migration) − stimmt bei jedem Vorschlag mit

3. Europäisches Parlament

  • Einzige direkt gewählte EU-Institution − 720 Abgeordnete aus allen 27 Ländern
  • Gesetzgeber und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der EU
  • Entwurf von Kommission geht an zuständigen Ausschuss − Berichterstatter (= Hauptverhandler) wird ernannt und Schattenberichterstatter (je eine/r pro Fraktion, 7 Personen) werden nominiert
  • Ohne Zustimmung des Parlaments gibt es kein Gesetz
  • Österreich ist durch 20 Abgeordnete vertreten − ÖVP: 5 · SPÖ: 5 · FPÖ: 6 · Grüne: 2 · NEOS: 2
  • Abgeordnete können Änderungsanträge einbringen und Mehrheiten in den Fraktionen organisieren

4. Rat der Europäischen Union (= Ministerrat)

  • Gesetzgeber neben dem Parlament − Vertretung der Mitgliedsstaaten
  • Vorsitz rotiert alle sechs Monate − derzeit Zypern, danach Irland
  • Fachminister der 27 Staaten treffen sich je nach Fachgebiet regelmäßig
  • Qualifizierte Mehrheit: 55 % der Staaten & 65 % der Bevölkerung
  • Österreich sitzt am Verhandlungstisch, kann überstimmt werden, muss das Gesetz aber trotzdem umsetzen
  • Beschlüsse können einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden − je nach
    Politikbereich

Vom Entwurf zum verbindlichen EU-Recht

Der Weg zum Gesetz - 5 Schritte

  1. Kommission schreibt den Entwurf − konsultiert Experten & Interessengruppen und ermöglicht die
    einfache Stellungnahme von Unternehmen und Bürger/innen.
  2. Parlament & Rat arbeiten gleichzeitig − beide lesen den Entwurf und erarbeiten ihre Position.
    Parallel, nicht nacheinander.
  3. Beide stimmen ab − EP beschließt Position im Plenum, Rat seine Allgemeine Ausrichtung.
  4. Trilog − informelle Dreiergespräche zwischen EP, Rat und Kommission, wobei letztere nur beratend
    dabei ist.
  5. Formelle Abstimmung & Inkrafttreten − Verordnung gilt sofort, Richtlinie braucht nationale
    Umsetzung (1–2 Jahre).

Die drei EU-Rechtsformen

Verordnung (VO) − gilt direkt, ohne Umweg

  • Sofort und einheitlich in allen 27 Staaten − kein nationaler Spielraum
  • Beispiele: DSGVO, EU-Taxonomie, KI-Verordnung

Richtlinie (RL) − Ziel vorgegeben, Weg freigestellt

  • Nationale Umsetzung 1–2 Jahre zusätzlich
  • Österreich kann strenger umsetzen (= Gold Plating), was zu Wettbewerbsverzerrungen
    führen kann
  • Beispiele: Arbeitszeitrichtlinie, CSDDD

Beschluss (BE) − gezielt für Einzelfälle

  • Nur für bestimmte Adressaten (ein Staat, ein Unternehmen)
  • Beispiele: EU vs. Apple, Sanktionsbeschlüsse

Initiativbericht (INI) − Besonderheit des Parlaments

  • Kein Gesetz − das EP kann keine Gesetze aus eigener Initiative einbringen
  • Aufforderung an die Kommission, in einem bestimmten Bereich tätig zu werden und einen
    Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen
  • Politisches Druckmittel mit Signalwirkung − rechtlich nicht bindend für die Kommission

Was jetzt tun? Handlungs­empfehlungen

Wie kann man seine Position einbringen?

  • Konsultationen nutzen: Jede Regelung hat eine öffentliche Konsultationsphase − einreichen auf EUR-Lex und im EU-Transparenzregister.
  • Berichterstatter kontaktieren und mit Mitarbeitern der Kommission sprechen.
  • Früh positionieren: Einfluss nimmt mit jeder Phase ab. Wer beim Trilog aufwacht, ist zu spät. Daher uns rechtzeitig kontaktieren.
  • Abänderungsanträge der Abgeordneten − Einflussnahme im Ausschuss und Plenum
    Im Ausschuss:
    • Sobald ein Entwurf der Parlamentsposition vorliegt, können Ausschussmitglieder
      Abänderungsanträge einreichen
    • Diese Abänderungen werden am ursprünglichen Kommissionstext vorgenommen − nicht an der Parlamentsposition
    • Die Mitarbeiter der Abgeordneten können Auskunft über die Fristen geben
    Im Plenum:
    • In einer späteren Phase können letzte Änderungen vorgenommen werden
    • Die Schwelle ist hier höher: 36 bzw. 72 Abgeordnete oder die politischen Fraktionen können
      Abänderungsanträge einbringen

Diese Information ist mit freundlicher Genehmigung von Frau Dr. Angelika Winzig (MdEP) zur Verfügung gestellt.

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