Hotellerie, Fachverband

Klassifizierungsantrag Appartementhaus / Ferienwohnung

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Hinweis: Alle Nachweise und Dokumentationen (Serviceleitfaden, Neuanschaffung von Matratzen vor max. 5 Jahren, Jährliche Matratzen-Tiefenreinigung, Allergikerfreundliche Bettwäsche und Einlagen auf Wunsch, Jährliche Kopfkissen-Tiefenreinigung und / oder Neuanschaffung) müssen der Klassifizierungskommission spätestens zum Zeitpunkt der Überprüfung vorgelegt werden.


Beschreibung des Betriebes

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Hinweis: Die Überprüfung wird von einer unabhängigen Kommission unter Zugrundelegung der Angaben des Betriebsinhabers durchgeführt.


Der Antragsteller bestätigt, dass die Mindestkriterien in der angestrebten Sterne-Kategorie - 1∗ bis 4∗ - erfüllt werden.

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Der Antragsteller erklärt sich mit dem Kriterienkatalog und den hier zugrundeliegenden Verfahrensbestimmungen der österreichischen Klassifizierung von Appartementhäusern und Ferienwohnungen in der jeweils gültigen Fassung einverstanden, vor allem mit dem System der regelmäßigen Selbstkontrolle. Im Falle von Änderungen des Kriterienkatalogs bzw. der Verfahrensbestimmungen werden die Betriebe von den jeweiligen Fachgruppen rechtzeitig schriftlich informiert.

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Der Antragsteller verpflichtet sich hiermit, die beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt registrierte Bildmarke ‘HOTELSTARS.EU’ der jeweils entsprechenden Kategorie ausschließlich im Sinne der jeweils geltenden Verfahrensbestimmungen zu verwenden.

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Im Zuge des Antrages auf Einstufung in die 1*-4*-Kategorie stimmt der Antragsteller zu, dass seine personenbezogenen Daten sowie die von ihm im Erhebungsbogen zur Appartementhäuser- bzw. Ferienwohnungsklassifizierung angegebenen Merkmale zum Zweck der Klassifizierung und Servicierung seines Betriebes von der zuständigen Fachgruppe Hotellerie im jeweiligen Bundesland und vom Fachverband Hotellerie verarbeitet werden. Darüber hinaus stimmt der Antragsteller der Datenübermittlung - bestehend aus Betriebsname, Adresse, Telefon-nummer, Fax, Email, URL, Sternekategorie - an Vertrags- und Kooperationspartner nur für statistische Zwecke als auch zur Kommunikation seiner erlangten Sternekategorie zu. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden. Im Zweifelsfall findet die deutsche Fassung Anwendung.

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Der Antragsteller verpflichtet sich hiermit, die beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt registrierte Bildmarke 'HOTELSTARS.EU' der jeweils entsprechenden Kategorie ausschließlich im Sinne der jeweils geltenden Verfahrensbestimmungen zu verwenden.

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Im Zuge des Antrages auf Einstufung in die 1*-4*-Kategorie stimmt der Antragsteller zu, dass seine personenbezogenen Daten sowie die von ihm im Erhebungsbogen zur Appartementhäuser- bzw. Ferienwohnungsklassifizierung angegebenen Merkmale zum Zweck der Klassifizierung und Servicierung seines Betriebes von der zuständigen Fachgruppe Hotellerie im jeweiligen Bundesland und vom Fachverband Hotellerie verarbeitet werden. Darüber hinaus stimmt der Antragsteller der Datenübermittlung - bestehend aus Betriebsname, Adresse, Telefon-nummer, Fax, Email, URL, Sternekategorie - an Vertrags- und Kooperationspartner nur für statistische Zwecke als auch zur Kommunikation seiner erlangten Sternekategorie zu. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden. Im Zweifelsfall findet die deutsche Fassung Anwendung.

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Stand: 13.08.2023