Mystery Guesting
Qualitätsreport für 3*S/4*S und 5*/5*S
Lesedauer: 5 Minuten
Für die Einstufung in die Sternekategorien 3*Superior, 4*Superior, 5* oder 5*Superior werden neben der Überprüfung der Hardware durch die Klassifizierungskommissionen zur Überprüfung der Servicequalität auch subjektive und laufende Bewertungen der Gäste durch einen Qualitätsreport oder ein Mystery Guesting gemäß Kriterium 232 des Kriterienkatalogs der Österreichischen Hotelklassifizierung 2025-2030 in den Klassifizierungsprozess miteinbezogen.
Qualitätsreport oder Mystery Guesting?
Um Gästebewertungen einzubeziehen, wird mindestens einmal innerhalb des Klassifizierungszeitraums ein umfassender Qualitätsbericht über die Online-Gästefeedback-Plattform TrustYou erstellt, ausgewertet und dokumentiert.
Voraussetzung dafür ist, dass ein Profil des Betriebs auf der angewandten Online-Gästefeedback-Plattform vorhanden ist und mindestens 100 Bewertungen in den letzten 24 Monaten vorliegen. Erfüllt der Betrieb diese Voraussetzung nicht, ist er verpflichtet, ein Mystery Guesting im herkömmlichen Sinn durchzuführen. Die genauen Bestimmungen finden Sie im Verfahren zur Hotelklassifizierung 2025-2030.
Wann ist ein klassisches Mystery Guesting noch erforderlich?
Auch bei Vorliegen eines knapp negativen Qualitätsreports oder im Falle des Einspruches kann die Fachgruppe bzw. die Kommission ein Mystery Guesting verlangen.
Bei einer Neueinstufung in die Superior-Kategorie steht es der Klassifizierungskommission frei, einen TrustYou Report oder ein Mystery Guesting (Test) zu verlangen.
Selbstverständlich liegt es darüber hinaus weiterhin in der Entscheidungsfreiheit des Hotels, Mystery Guestings außerhalb der Hotelklassifizierung durchzuführen.
Wie läuft ein klassisches Mystery Guesting ab?
Die Überprüfung mittels Mystery Guesting hat durch ein unabhängiges Unternehmen aus dem aktuellem Mystery Guest-Pool auf eigene Initiative und Rechnung des Hoteliers nach Aufforderung durch die Fachgruppe zu erfolgen.
- Informationen zum Ablauf eines Mystery Guestings für Beherbergungsbetriebe
Betreffend der konkreten Vorgehensweise bei 3*S / 4*S und 5* / 5*S wenden Sie sich an die zuständige Fachgruppe im Bundesland bzw. die Ansprechpartner für den Mystery Guesting Qualitätsreport.
Wer kann ein Mytery Guesting anbieten?
Ein Mystery Guesting im Rahmen der Österreichischen Hotelklassifizierung kann nur von Firmen angeboten werden, die im Mystery Guest-Pool des Fachverbandes gelistet sind und nach dem vom Fachverband Hotellerie vorgegebenen Prozedere und Fragenkatalog auswerten. Die Voraussetzungen für eine Akkreditierung sowie Informationen zum Ablauf entnehmen Sie bitte dem
- Anforderungsprofil zur Akkreditierung als Mystery Guest-Tester
Die Bewerbung zur Aufnahme in den Mystery Guest-Pool erfolgt über den Fachverband Hotellerie.
Nach erfolgter Listung ist die jeweilige Fachgruppe im Bundesland für Koordinations- und Abwicklungsfragen des Mystery-Guestings zuständig (Ansprechpartner für Qualitätsreport | Mystery Guesting).
Mystery Guestings in Form von verdeckten Eigenkontrollen durch Hotelketten oder Hotelkooperationen können als gleichwertig betrachtet werden, wenn diese dem Standard der akkreditierten Tests entsprechen (schriftlicher Bericht samt Fotodokumentation, nachvollziehbare Bewertung, etc.).
Informationsmaterial zum Download