Sparte Industrie
Geplante Änderungen im Arbeitsrecht („Herbstpaket 2025“)
Informationen der Bundessparte Industrie
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05.12.2025
Im Regierungsprogramm sind einige arbeitsrechtliche Änderungen vorgesehen, die unter Einbindung der Sozialpartner verhandelt werden.
Konkret geht es bei den seit Herbst 2025 laufenden Verhandlungen beim Sozialministerium um folgende arbeitsrechtliche Materiengesetze:
- Änderungen im Arbeitsruhegesetz (ARG):
Der EuGH entschied (EuGH, 2.2.2023, Rs. C-477/21), dass die tägliche Ruhezeit der wöchentlichen Ruhezeit vorausgeht und Arbeitnehmer daher zusätzlich zur wöchentlichen Ruhezeit auch Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit haben. Das Sozialministerium prüfte die EuGH-Entscheidung hinsichtlich ihrer Auswirkungen für Österreich und vertritt – wie auch die Arbeitsrechtslehre - die Rechtsmeinung, dass die österreichische Regelung von 36 Stunden die EU-Vorgabe (24 + 11 Stunden) bereits erfüllt. Die österreichische Rechtsmeinung wurde in weiterer Folge auch der EU-Kommission mitgeteilt, die die österreichische Rechtsmeinung akzeptiert hat, aber eine Klarstellung im nationalen Recht verlangt. Diese Klarstellung wird jetzt zwischen den Sozialpartnern und dem Ministerium verhandelt. - Änderungen im Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz (AVRAG):
Mit BGBl I 2024/11 wurde die Transparenz-RL umgesetzt. Der dabei neu geschaffene § 11b AVRAG sieht vor, dass bestimmte Ausbildungskosten iwS vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn die Ausbildung für die Ausübung der Arbeitsleistung Voraussetzung ist. Diese Regelung geht teilweise über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus, die lediglich eine Kostenübernahme bei Pflichtfortbildungen vorschreibt. Derzeit wird eine (teilweise) Rückführung und Änderung dieser Regelung verhandelt. - Änderungen im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
Gemäß § 14 Abs. 3 AÜG entfällt die Haftung des Beschäftigers als Bürge, wenn es einen Anspruch auf Insolvenzentgelt nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) gibt. In der Praxis kam es jedoch zu einzelnen Missbrauchsfällen durch ein Zusammenwirken zwischen Beschäftiger- und Überlasserbetrieb. Diese Missbrauchsfälle sollen nun ausgeschlossen werden. - Änderungen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG):
Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass gegen Kontrollvereitelung und eklatante Unterentlohnung wirkungsvolle Sanktionen eingeführt werden sollen. Außerdem soll es zu einer Zurverfügungstellung des dafür notwendigen zielgerichteten Personaleinsatzes kommen und die Kontrollen effizienter gestaltet werden. Die Bundessparte Industrie hat sich in diesem Zusammenhang klar gegen Änderungen bei den Strafhöhen ausgesprochen, die auf die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abstellen. Als Deregulierungsmaßnahmen sind Vereinfachungen bei Auslandsdienstreisen in Zusammenhang mit dem sozialversicherungsrechtlichen A1-Formular geplant (Ausnahmen für kurze Dienstreisen) und eine Vereinheitlichung beim ZK03-Formular (Meldung einer Entsendung nach Österreich) sowie beim ZKO4-Formular (Meldung einer Überlassung nach Österreich).
Autor:
Mag. Thomas Stegmüller
E-Mail: thomas.stegmueller@wko.at