BSI-Obmann Menz: Verfahrensturbo bringt Wachstumsschub
Kommentar des Obmannes Mag. Sigi Menz
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Raschere, einfachere Verfahren bei Betriebsanlagengenehmigungen schaffen Planbarkeit, fördern Investitionen und stärken den Wirtschaftsstandort Österreich. Die Mitte Oktober beschlossene Novelle zum AVG ist erster erfreulicher Schritt in die richtige Richtung – entsprechende Reformen bei anderen Genehmigungsregimen, etwa im UVP-Gesetz, müssen nun rasch folgen.
Mit der am 15. Oktober 2025 vom Ministerrat beschlossenen Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) wurde für Betriebsanlagengenehmigungen im Großverfahren endlich der von der Industrie seit Jahren geforderte Schritt hin zu schnelleren, planbareren Verfahren gesetzt. Künftig soll vor allem klar geregelt sein, bis wann Vorbringen gegen ein Vorhaben eingebracht werden können – das bringt mehr Struktur in den Ablauf und verhindert unnötige Verfahrensverzögerungen. Die Kommunikation rund um Genehmigungsverfahren wird moderner und einfacher: Informationen sollen zentral veröffentlicht und Entscheidungen digital zugestellt werden können. Das spart Zeit, sorgt für mehr Transparenz und macht Verfahren für alle Beteiligten nachvollziehbarer.
Der durch die AVG-Novelle gezündete „Verfahrensturbo“ stellt aus Sicht der Industrie einen wesentlichen Beitrag zur Ankurbelung der Investitionsfreude und zur Verbesserung der Standortqualität dar. Im Sinne des grundsätzlichen Bekenntnisses der Bundesregierung zu planbaren und schlanken Genehmigungsverfahren müsste der „Verfahrensturbo“ auf alle Genehmigungsverfahren ausgeweitet werden, beginnend mit dem bereits im Entstehen begriffenen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) und der Beschleunigungsnovelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G).
Der vorliegende Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes beinhaltet bereits eine Vielzahl an effizienten Regelungen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben. Die Bundessparte Industrie hat im Begutachtungsverfahren eine umfassende Stellungnahme mit weiteren Beschleunigungs-, Vereinfachungs- und Erweiterungsvorschlägen eingebracht und setzt sich für eine möglichst rasche Beschlussfassung des EABG ein.
Aus standortpolitischer Sicht wesentlich wäre es, im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz die Verfahren weiter zu straffen und zu optimieren. Derzeit laufen Verhandlungen zu einem Begutachtungsentwurf für eine Novelle zum UVP-G, in welche die WKÖ eingebunden ist und in die seitens der Industrie konkrete Vorschläge für effizientere und raschere Verfahren eingebracht wurden. Die Novelle sollte jedenfalls einige zentrale Punkte enthalten: Eine Reduktion der Verfahrensdauer und Verhinderung unnötiger Zeitverluste durch eine Anpassung der Einspruchsmöglichkeiten an die Vorgaben der Aarhus-Konvention und des Unionsrechts sowie eine raschere Zustellwirkung der Bescheide; ein befristetes Errichtungs- und Betriebsrecht nach Vorbild der Gewerbeordnung um eine raschere Realisierung von Vorhaben zu ermöglichen; mehr Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen soll Investitionen grundlegend erleichtern; und schließlich sollten sich Investoren darauf – rechtssicher - verlassen können, dass bei Einhaltung aller Genehmigungsvoraussetzungen eine Genehmigung nicht versagt wird.
Die Bundessparte Industrie wird nicht nachlassen, sich im Interesse der Industrie für Verfahrensbeschleunigungen und Verfahrensvereinfachungen einzusetzen. Ein zentrales Kriterium bei der konkreten Gesetzgebung muss immer der Blick auf unionsrechtliche Vorgaben sein, um nationale Alleingänge zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit zu vermeiden und damit den Industriestandort Österreich zu stärken. Gerade in Zeiten drückender Budgetprobleme haben Verfahrensbeschleunigungen und –vereinfachungen den zusätzlichen Nutzen, dass sie nicht nur für die Unternehmen eine zeitliche und finanzielle Entlastung darstellen, sondern auch den Aufwand der öffentlichen Verwaltung einzudämmen helfen.
Beschleunigungen und Vereinfachungen von Betriebsanlagengenehmigungsverfahren erleichtern die Investitionstätigkeit der Industrie, sie führen daher zu vermehrten Investitionen und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Konjunkturbelebung. Ermöglicht wird damit insbesondere auch jener Investitionsschub, der für die Klima- und Energiewende und für die Versorgungssicherheit dringend nötig ist.
Obmann der Bundessparte Industrie