Wichtige Information zum Einstieg ins EDM-System und zur Benutzerverwaltung
Mit 16. April 2026 tritt eine wesentliche Änderung für alle registrierten Unternehmen und Organisationen im EDM-System (edm.gv.at) in Kraft.
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Künftig steht pro Unternehmen nur noch eine einheitliche Zugangsvariante für den Einstieg in das EDM sowie für die Benutzerverwaltung zur Verfügung. Eine parallele Nutzung mehrerer Zugangswege ist nicht mehr möglich. Jede Organisation muss daher eine verbindliche Entscheidung treffen.
Zwei mögliche Zugangsvarianten
Unternehmen können künftig zwischen zwei Optionen wählen:
- dem direkten Einstieg über das EDM-Portal
- oder dem Einstieg über das Unternehmensserviceportal (USP) (usp.gv.at).
Mit der Wahl des Zugangswegs wird zugleich festgelegt, wo die gesamte Benutzer- und Rechteverwaltung erfolgt – entweder ausschließlich im EDM oder ausschließlich im USP.
Option 1: Einstieg ausschließlich über das EDM-Portal
Bei dieser Variante erfolgt die Anmeldung wie bisher mit EDM-Benutzername und Passwort direkt über das Portal. Auch die Anlage und Verwaltung aller Benutzer:innen wird im EDM vorgenommen. Zu beachten ist, dass in diesem Modell keine differenzierte Rollen- und Rechtevergabe möglich ist. Eine Einschränkung auf bestimmte Anwendungen oder auf reine Leserechte kann nicht vorgenommen werden. Alle Haupt- und Nebenbenutzer:innen erhalten grundsätzlich umfassenden Zugriff auf die dem Unternehmen zugeordneten Daten. Dies betrifft insbesondere auch das Zentrales Quellenregister (ZQR). Unternehmen mit strahlenschutzrechtlichen Verpflichtungen sollten daher sorgfältig prüfen, ob eine uneingeschränkte Sichtbarkeit dieser Daten für alle Benutzer:innen datenschutz- und sicherheitstechnisch vertretbar ist. Vor Freischaltung des ZQR ist eine ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens erforderlich. Benutzer:innen, die bislang über das USP eingestiegen sind, werden mit der technischen Umstellung automatisch deaktiviert.
Option 2: Einstieg ausschließlich über das USP
Alternativ kann der Zugang künftig vollständig über das USP erfolgen. In diesem Fall wird auch die gesamte Rollen- und Rechtevergabe im USP administriert. Diese Variante ermöglicht eine differenzierte Zuweisung von Verfahrensrechten. Benutzer:innen können gezielt bestimmten EDM-Anwendungen zugeordnet oder auf Leserechte beschränkt werden. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Personen über gültige USP-Zugangsdaten verfügen und ihnen durch die USP-Administratorin bzw. den USP-Administrator entsprechende EDM-Verfahrensrechte zugewiesen werden. Nach dem ersten Login über das USP erfolgt eine Verknüpfung mit einem gegebenenfalls bestehenden EDM-Konto.
Der direkte Einstieg über das EDM-Portal wird mit 16. April 2026 automatisch deaktiviert. Die Erweiterung des USP-Verfahrensrechtekatalogs – zunächst für das ZQR, anschließend für weitere EDM-Anwendungen – erfolgt schrittweise ab April 2026.
Frist für Unternehmen mit Doppelnutzung
Unternehmen, die derzeit sowohl das EDM-Portal als auch das USP für den Einstieg nutzen, wurden bereits informiert. Sie müssen ihre Entscheidung bis spätestens 20. März 2026 an den EDM-Helpdesk unter edm-helpdesk@umweltbundesamt.at bekannt geben.
Folgen bei keiner Entscheidung
Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, wird das Unternehmen automatisch auf die Administration über EDM-Benutzerzugänge umgestellt. Das ZQR ist in diesem Fall vorerst nicht nutzbar, bisherige USP-Zugänge verlieren ihre Gültigkeit, und gegebenenfalls müssen Benutzerkonten neu eingerichtet werden.
Informations- und Supportangebote
Für Fragen zur Umstellung werden zwei Online-Informationstermine angeboten:
- 5. März 2026 von 09:30 bis 10:30 Uhr
- 10. März 2026 von 14:30 bis 15:30 Uhr
Die Zugangsdaten zum Termin können dem Informationsschreiben anbei entnommen werden. Fragen können zudem vorab an edm@bmluk.gv.at übermittelt werden.