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Die Schuldnerberatung – Reichweite und Abgrenzung bei Ausübung der gewerblichen Vermögensberatung

Tätigkeit und Berechtigungsumfang

Lesedauer: 5 Minuten

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02.04.2026

Welche Fragen behandelt der Artikel?

Der Artikel "Die Schuldnerberatung - Reichweite und Abgrenzung bei Ausübung der Gewerblichen Vermögensberatung" behandelt folgende Fragen:

  1. Welche Tätigkeit umfasst die Schuldnerberatung?
  2. Was sind "staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen"?
  3. Dürfen Gewerbetreibende der Gewerblichen Vermögensberatung die Tätigkeit der "Schuldnerberatung" ausüben?
  4. Welchen Hinweis hat ein Kreditvermittler vor Umschuldungen bei Gefahr der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen der Privatkreditvermittlung zu geben?
  5. Ist beim Gewerbetreibenden der Gewerblichen Vermögensberatung im Rahmen der Tätigkeit der "Schuldnerberatung" auch die Vertretungstätigkeit vor Gericht umfasst?
  6. Hat ein Gewerblicher Vermögensberater, dessen Tätigkeit auf die Schuldnerberatung eingeschränkt ist, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen?

1. Die Schuldnerberatung

Fragen:
1. Welche Tätigkeit umfasst die Schuldnerberatung?
2. Was sind "staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen"?

Die Frage nach "wer" und "wie weit" die Tätigkeit der Schuldnerberatung ausgeübt werden darf, hängt davon ab, "was" genau unter der Schuldnerberatung verstanden wird.

Ganz allgemein handelt es sich um eine Form der Hilfestellung, die für Menschen mit Schuldenproblemen oder in einer Situation der Überschuldung in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht angeboten und durchgeführt werden kann.

Eine gesetzliche Definition gibt es allerdings nicht. Ein Leitsatz einer OGH-Entscheidung besagt, dass die Tätigkeit der Schuldnerberatung gegen das unlautere Wettbewerbsrecht verstoßen kann, wenn sie als Teil der Rechtsberatung von Rechtsanwälten zu sehen ist.1

In Österreich wird die Schuldnerberatung zum größten Teil von privatrechtlichen, gemeinnützigen Vereinen oder GmbHs durchgeführt, die hauptsächlich von der öffentlichen Hand finanziert werden.

Erfüllt eine Beratungseinrichtung bestimmte Qualitätskriterien, kann sie vom Bundesministerium für Justiz zu einer "staatlich anerkannten Schuldnerberatung" ernannt werden.2 Sie versuchen, gemeinsam mit den Schuldnern Auswege aus der finanziellen Misere zu erarbeiten, führen Verhandlungen mit Banken und sonstigen Gläubigern und sind berechtigt, Schuldner im Schuldenregulierungsverfahren vor Gericht zu vertreten. Weiters widmen sie sich der Prävention (z.B. durch Vorträge an Schulen).

1 Siehe OGH-Entscheidung: 4 Ob 148/05a vom 4.10.2005.

2 §§ 267 und 268 IO.


2. Reichweite und Abgrenzung bei der Gewerblichen Vermögensberatung

Fragen:
3. Dürfen Gewerbetreibende der Gewerblichen Vermögensberatung die Tätigkeit der "Schuldnerberatung" ausüben?
4. Welchen Hinweis hat ein Kreditvermittler vor Umschuldungen bei Gefahr der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen der Privatkreditvermittlung zu geben?
5. Ist beim Gewerbetreibenden der Gewerblichen Vermögensberatung im Rahmen der Tätigkeit der "Schuldnerberatung" auch die Vertretungstätigkeit vor Gericht umfasst?

Die Tätigkeit der Gewerblichen Vermögensberatung umfasst einerseits die Beratung in finanziellen Angelegenheiten und andererseits die Vermittlung von unterschiedlichen Finanzprodukten wie Krediten, Versicherungen und Veranlagungen.3

Die Beratung in finanziellen Angelegenheiten umfasst daher nicht nur "positives", sondern auch "negatives" Vermögen, daher auch die sogenannte (Privat-)Schuldnerberatung.4

Hinweis
Bei der Privatkreditvermittlung hat der Gewerbliche Vermögensberater "vor Umschuldungen in Fällen, in denen die Gefahr des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit droht, dem Kreditwerber die Inanspruchnahme einer gesetzlich bevorrechteten gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle nachweislich zu empfehlen."5

3 § 136a GewO; ausführlich zur Tätigkeit der Gewerblichen Vermögensberatung siehe gleichnamiges Stichwort in der Wissensdatenbank.

4 Siehe auch Erkenntnis: LVwG Wien 14.4.2014, VGW-021/051/4179/2014, welche die Schuldnerberatung unter die Gewerbliche Vermögensberatung subsumiert.

5 § 7 Abs 2 der Standesregeln für Kreditvermittlung.


2.1. Abgrenzung "Vertretung vor Gericht"

Die Vertretungstätigkeit vor Gericht hingegen ist grundsätzlich Rechtsanwälten vorbehalten.6 Allerdings sieht die Rechtsanwaltsordnung selbst auch Ausnahmen dazu vor, insbesondere "Befugnisse, die in den Berechtigungsumfang von reglementierten oder konzessionierten Gewerben fallen", sollen von der Vertretungstätigkeit unberührt sein.7 Das bedeutet, dass wenn z.B. in einem reglementierten Gewerbe auch eine Vertretungstätigkeit inkludiert ist, dies nicht der Vertretungstätigkeit des Rechtsanwalts widersprechen muss.

Zu hinterfragen ist daher, ob in der Gewerbeberechtigung der Gewerblichen Vermögensberatung, auch die Vertretungstätigkeit vor Gericht umfasst ist. § 136a GewO setzt dafür keinen Anknüpfungspunkt, da "nur" von Beratung und Vermittlung die Rede ist. Daher muss eine Vertretungstätigkeit vor Gericht seitens eines Gewerblichen Vermögensberaters verneint werden.

Achtung

Die Tätigkeit der Schuldnerberatung eines Gewerbetreibenden der Gewerblichen Vermögensberatung umfasst nicht die Vertretungstätigkeit vor Gericht.

6 § 8 Rechtsanwaltsordnung (RAO).

7 Auch nach anderen Rechtsvorschriften kann eine Vertretungsbefugnis gegeben sind, wie z.B. nach § 192 Insolvenzordnung, welche eine anerkannte Schuldenberatungsstelle berechtigt, Schuldner im Schuldenregulierungsverfahren vor Gericht zu vertreten.


2.2. Abgrenzung "Staatlich anerkannte Schuldenberatung"

Nur staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen ist es erlaubt, das sogenannte "Schuldenberatungszeichen" zu führen. Dieses besteht aus dem Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) und der Wortfolge "Staatlich anerkannte Schuldenberatung".8

Auf Antrag beim Oberlandesgericht kann eine Schuldenberatungsstelle mit Bescheid als anerkannte Schuldenberatungsstelle unter folgenden Voraussetzungen bevorrechtet werden:

  • Sie ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
  • Die Beratung wird unentgeltlich angeboten.
  • Sie ist verlässlich, insbesondere finanziell abgesichert und auf Dauer ausgerichtet.
  • Sie berät eine ausreichende Anzahl an Schuldnern, um im Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens drei Schuldenberater ganztägig zu beschäftigen.
  • Sie verfügt über eine an den Erfordernissen eines zeitgemäßen Qualitätsmanagements ausgerichtete Organisation.
  • Sie betätigt sich erfolgreich seit mindestens zwei Jahren für Schuldner kostenlos auf dem Gebiet der Schuldenberatung.
Hinweis
Wichtig: Gewerbliche Vermögensberater müssen darauf achten, dass sie nicht mit einer staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen verwechselt werden.

8 §§ 267 und 268 IO.


3. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Fragen:
6. Hat ein Gewerblicher Vermögensberater, dessen Tätigkeit auf die Schuldnerberatung eingeschränkt ist, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen?

Grundsätzlich haben Gewerbetreibende der Gewerblichen Vermögensberatung für ihre Berufstätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ausgenommen davon, sind folgende Fälle:

  • Die Tätigkeit als Wertpapiervermittler (Haftungsdach)
  • Die Tätigkeit als vertraglich gebundener Vermittler (Haftungsdach)
  • Bei Ausübung der Versicherungsvermittlung (hier gilt die Versicherungspflicht nach § 137c GewO)

Davon unberührt bleiben daher alle anderen Tätigkeiten der Gewerblichen Vermögensberatung, sodass auch für die (alleinige) Ausübung der Schuldnerberatung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen ist.9

Achtung

Auch wenn die Tätigkeit von Gewerbetreibenden der Gewerblichen Vermögensberatung auf die Ausübung der Schuldnerberatung eingeschränkt ist, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Zur aktuellen Höhe siehe entsprechendes Stichwort unter www.wko.at/wissensdatenbank.

9 § 136a Abs 12 GewO.


Haftungsausschluss:
Sämtliche Angaben in diesem Artikel und im Anhang erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung und Kontrolle ohne Gewähr. Eine etwaige Haftung des Fachverbands Finanzdienstleister aus dem Inhalt dieses Artikels und dem Anhang ist ausgeschlossen.
 

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