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Mehrere lächelnde Personen sitzen an Tisch mit Laptop und Dokumenten, zwei Personen reichen sich die Hände
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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachverband

Kundenbezogene Sorgfaltspflicht für Immobilienmakler:innen in Erfüllung der Bestimmungen zur Geldwäscheprävention

Mitgliederservice zur Unterstützung im Kund:innenverkehr 

Lesedauer: 1 Minute

25.08.2025

In Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben sind Immobilienmakler:innen verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Diese gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen umfassen auch Sorgfaltspflichten gegenüber Kund:innen.

Den Geldwäschebekämpfungsbestimmungen der Gewerbeordnung (GewO) ist nämlich das "Know your customer"-Prinzip, d.h. die Kenntnis des Gegenübers immanent, sodass Immobilienmakler:innen verpflichtet sind jedenfalls vor Begründung einer Geschäftsbeziehung oder Durchführung des Geschäfts die Identität ihrer Kund:innen oder wirtschaftlichen Eigentümer:innen festzustellen und zu überprüfen.

Die Rechtsgrundlage dieser gesetzlichen Pflicht ist § 365q Abs. 1 GewO. Auch bei bestehenden Kund:innen ist nach § 365p Abs. 6 GewO – sofern sich maßgebliche Umstände bei Kund:innen ändern - diesen Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Als Mitgliederservice, der unseren Immobilienmakler:innen als Unterstützung im Kund:innenverkehr dienen soll, hat der Fachverband drei Serviceseiten erarbeitet: 

Unter "Allgemeine Information für Kund:innen“ werden die wesentlichen Rechtspflichten für Kund:innen zur Erfüllung der KYC-Kriterien nach der GewO kompakt aufgelistet. Es wird zudem bewusst hervorgehoben, dass es sich bei der Bereitstellung aller aufgelisteten Informationen, die durch Immobilienmakler:innen im Geschäftsverkehr erhoben werden, um rechtliche Voraussetzungen – nicht einzelfallbezogene Maßnahmen - zur Begründung einer Geschäftsbeziehung handelt.

Die "Allgemeine Information für Kund:innen" wird durch zwei zusätzliche Serviceseiten ergänzt.

Je nachdem, um welche Form des Rechtssubjekts es sich beim Kunden/der Kundin von Immobilienmakler:innen handelt, wird in Ergänzung zur "Allgemein Kundeninformation" in zwei gesonderten Serviceseiten für natürliche Personen bzw. juristische Personen/Personengesellschaften kompakt und abschließend erläutert, welcher Informationen es genau bedarf, auf welcher Rechtsgrundlage diese gründen und wie die Informationsbereitstellung zu erfolgen hat.

Serviceseiten:

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