Anlagenbezogene Umweltpolitik
Zügige Genehmigungsverfahren sind ein Standortfaktor
Lesedauer: 1 Minute
27.10.2025
Die Dauer von Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen hat sich im Vergleich zu den 90er Jahren bereits deutlich reduziert. Es ist jedoch weiteres Beschleunigungspotential gegeben, das zur Investitionsbelebung dringend auszuschöpfen ist. Zügige Genehmigungsverfahren sind ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor.
In diesem Sinne benötigen auch die UVP-Verfahren deutliche Beschleunigungsimpulse, deren Dauern trotz vieler Verbesserungen immer noch weit über den gesetzlichen Fristen gelegen sind. In jedem Fall ist aber eine ausreichende Ausstattung der Behörden mit Personal und Sachverständigen eine wichtige Voraussetzung.
Begutachtungen
Positionen und Stellungnahmen
- Änderung des Emissionsschutzgesetz Kesselanlagen (EG-K 2013)
- Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG)
- Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle IE-R 2025)
- VOC-Anlagen-Verordnung (Emissionsvorschriften für Lösungsmittel)
- Eichvorschriften für Ladetarifgeräte
- Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) - Großverfahren
- Verordnung über die Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte, Novelle
- Verordnung mit der die Bäderhygieneverordnung 2012 geändert wird (2. Novelle zur Bäderhygieneverordnung 2012)
Schlagzeilen und Erfolge
- zur Zeit keine