Anlagenbezogene Umweltpolitik
Zügige Genehmigungsverfahren sind ein Standortfaktor
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Die Dauer von Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen hat sich im Vergleich zu den 90er Jahren bereits deutlich reduziert. Es ist jedoch weiteres Beschleunigungspotential gegeben, das zur Investitionsbelebung dringend auszuschöpfen ist. Zügige Genehmigungsverfahren sind ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor.
In diesem Sinne benötigen auch die UVP-Verfahren deutliche Beschleunigungsimpulse, deren Dauern trotz vieler Verbesserungen immer noch weit über den gesetzlichen Fristen gelegen sind. In jedem Fall ist aber eine ausreichende Ausstattung der Behörden mit Personal und Sachverständigen eine wichtige Voraussetzung.
Begutachtungen
- Verordnung mit der die Verordnung über den Aufgabenbereich der Dienststellen und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft in Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung geändert wird
- Änderung der Verordnung über die abweichende Bewuchshöhe bei Neubewaldung durch Naturverjüngung
- Verordnung, mit der die Bäderhygieneverordnung 2012 geändert wird (2. Novelle zur Bäderhygieneverordnung 2012)
- Konsultation der NEC Directive (Directive (EU) 2016/2284)
- Konsultation Transformation der Industrie
Positionen und Stellungnahmen
- Änderung des Emissionsschutzgesetz Kesselanlagen (EG-K 2013) und Vertragsverletzungsverfahren Österreich, Änderungen GewO
- Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG)
- Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle IE-R 2025)
- VOC-Anlagen-Verordnung (Emissionsvorschriften für Lösungsmittel)
- Eichvorschriften für Ladetarifgeräte
- Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) - Großverfahren
Schlagzeilen und Erfolge
- zur Zeit keine