FAKTENCHECK – Aussagen von vida-Vorsitzenden Roman Hebenstreit auf dem Prüfstand
Im Zusammenhang mit den medialen Aussagen von vida-Vorsitzenden Roman Hebenstreit anlässlich der KV-Verhandlungen in Hotellerie und Gastronomie unterziehen wir seine Aussagen einem Faktencheck.
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Ziel ist eine sachliche Debatte – im Interesse der Beschäftigten ebenso wie der großen Mehrheit der korrekt wirtschaftenden Betriebe.
1. "Schutzmechanismen für 'redliche' Unternehmen"
Diese Schutzmechanismen existieren bereits. Die Betriebe der Hotellerie und Gastronomie unterliegen klaren und strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen inklusive gesetzlich festgelegter Strafrahmen: von Lebensmittel- und Hygienerecht über Gewerbe-, Steuer-, Arbeitsrecht, Bau- und Brandschutzregelungen usw. bis hin zu landesgesetzlichen Sperrzeitverordnungen und Veranstaltungsgesetzen. Sie werden von den zuständigen Behörden - Lebensmittelinspektion, Finanzamt, GPLB-Prüfungen, Gewerbebehörden etc. – kontrolliert und im Falle eines Verstoßes wird dieser geahndet.
2. "Verlässliche Arbeitszeitaufzeichnung – 'unbezahlte' Überstunden"
Zahlen der Arbeiterkammer, die für alle Branchen in ganz Österreich erhoben wurden, werden von Roman Hebenstreit rein tourismusbezogen dargestellt. Das ist bewusst verkürzt, und dadurch rufschädigend für die Branche. Eine seriöse Diskussion braucht saubere Zuordnung: Branchenaussagen sollten auf branchenspezifischen Daten beruhen oder klar als gesamtwirtschaftliche Größenordnung gekennzeichnet werden.
Zudem ist die Arbeitszeitaufzeichnung im Arbeitszeitgesetz klar geregelt.
3. Vorwurf der "Respektlosigkeit": Respekt beruht auf Gegenseitigkeit
Sozialpartnerschaft lebt von gegenseitigem Respekt und Verlässlichkeit – besonders in sensiblen Verhandlungen. Wortwahl und Tonalität von Herrn Hebenstreit spiegeln dies nicht wider. Die WKÖ-Fachverbände haben öffentlich festgehalten, dass Verhandlungsbereitschaft besteht, aber eine sachliche Gesprächsbasis Voraussetzung ist.
4. Vorwurf "Lohnerhöhungen der vergangenen Jahre liegen unter dem Niveau der Preissteigerungen in der Gastronomie"
Wir wissen nicht, wo Roman Hebenstreit seine Preiserhebung durchführt. Fakt ist: Einzelpreise aus Einzelfällen sind kein geeigneter Maßstab für eine Gesamtbeurteilung einer Branche mit sehr unterschiedlichen Standorten, Kostenstrukturen und Betriebsformen. Pauschalisierungen verzerren das Bild der vielen Betriebe, die korrekt wirtschaften und Arbeitsplätze sichern. Mit seinen Aussagen werden wieder extreme Einzelfälle zu einem verzerrten Gesamtbild der Branche "hochpauschaliert".
Eine Umfrage unter rund 600 Hotellerie- und Gastronomiebetrieben hat ergeben, dass fast 90 % der Betriebe Kostensteigerungen nicht oder nur unvollständig über den Preis weitergeben können. D. h. die Betriebsergebnisse sinken.
Siehe auch die eindeutigen Erhebungen der ÖHT für die Gastronomie bzw. der Hotellerie.
Lt. Statistik Austria sind in den letzten 4 Jahren die Mindestlöhne in Beherbergung und Gastronomie, im Vergleich zu allen anderen Branchen, am höchsten gestiegen: +27,1 %.
In den letzten 4 Jahren stiegen die Mindestlöhne auf Branchenebene im Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie in der Beherbergung und Gastronomie (jeweils +27,1%) im Durchschnitt am höchsten (siehe Tabelle unten). Die niedrigsten Steigerungsraten gab es in der Herstellung von Waren und im Gesundheits- und Sozialwesen (jeweils +23,9%).
| Ausgewählte ÖNACE 2008-Abschnitte | Veränderungsrate 2021-2025 in % |
| B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 27,1 |
| I Beherbergung und Gastronomie | 27,1 |
| N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 26,4 |
| D Energieversorgung | 26,3 |
| H Verkehr und Lagerei | 25,9 |
| L Grundstücks- und Wohnungswesen | 25,9 |
| O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 25,8 |
| R Kunst, Unterhaltung und Erholung | 25,7 |
| K Erbringung von Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen | 25,4 |
| M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 25,4 |
| F Bau | 25,4 |
Die Lohnerhöhungen in den letzten Jahren sind stets über der Inflation gelegen.
5. Vorwurf "Billige Arbeitskräfte aus Drittstaaten"
Alle Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe unterliegen den kollektivvertraglichen Regelungen. So auch Drittstaatsangehörige, die erst nach einer Arbeitsmarktprüfung eine Beschäftigungsbewilligung erlangen und deren Arbeitsverhältnisse ebenso den kollektivvertraglichen und arbeitsrechtlichen Regelungen unterliegen. Die Aussage "billige Arbeitskräfte aus Drittländern" erweckt fälschlicherweise den Eindruck, dass hier nationale Regelungen nicht eingehalten werden müssen.
6. Vorwurf "die Situation der Arbeitnehmer:innen hat sich über die Jahre nicht verbessert"
Seit November 2024 gibt es einen neuen Rahmenkollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen in Gastronomie und Hotellerie, der zahlreiche Anliegen der Arbeitnehmer:innenvertretung aufgegriffen hat - z. B. Sonderzahlungen auf IST-Lohn-Basis, Vordienstzeitenanrechnung, freie Wochenenden, gesetzliche Kündigungsfristen, einheitlicher Nachtarbeitszuschlag, Lehrabschlussbonus.