5 Grundsätze für erfolgreiche kartellrechtliche Compliance-Maßnahmen in einem Unternehmen
Broschüre Kartellrecht & Compliance
Lesedauer: 2 Minuten
1. Es gibt kein allgemeingültiges Einheitskonzept für erfolgreiche Compliance:
Nicht jedes Unternehmen ist den gleichen kartellrechtlichen Risiken ausgesetzt; Unternehmen sind unterschiedlich strukturiert, mit unterschiedlichen Ressourcen ausgestattet und folgen unterschiedlichen Leitbildern. Es kann in der kartellrechtlichen Compliance-Beratung daher keinen sinnvollen „one-size-fits-all“ Ansatz geben. Es existiert eine ganze Bandbreite an möglichen Maßnahmen, die je nach Bedarf ergriffen werden können, wie z.B. die Einführung von Verhaltensleitlinien mit entsprechenden Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter über die Einführung interner Meldesysteme bis hin zu strukturellen Compliance-Maßnahmen (z.B. Compliance Officer). Die Wahl der richtigen Maßnahmen ist im Einzelfall mit entsprechenden (internen oder externen) Beratern zu treffen.
Compliance Management Systeme (CMS) können auch nach bestimmten Normen zertifiziert werden (so etwa nach ISO 37301:2021), wodurch die Umsetzung eines wirksamen CMS leichter nachgewiesen werden kann.
Hinweis
Studien haben gezeigt, dass Diversifizierung in Führungs- und Entscheidungsbereichen Risiken kartellrechtlicher Zuwiderhandlungen minimieren kann.
Dabei konnte beispielweise festgestellt werden, dass eine Erhöhung der Anzahl von Frauen in Führungspositionen kartellrechtswidriges Verhalten reduziert und die Einhaltung von Complianceregeln verbessert wird.
2. Compliance ist Führungsaufgabe:
Kartellrechtliche Compliance darf weder dem Zufall noch der bloßen Initiative einzelner Mitarbeiter überlassen werden. Die Beachtung des Kartellrechts im eigenen Unternehmen ist Anliegen und Verantwortung der Unternehmensleitung; welche interne Politik auf diesem Gebiet verfolgt werden soll, muss auf höchster Verantwortungsebene entschieden werden. Immerhin geht es hier um Fragen des Unternehmensklimas, ebenso wie der strategischen Ausrichtung des Unternehmens.
3. Compliancekultur muss auf jeder Management- und Mitarbeiterebene gelebt werden:
Entscheidet sich ein Unternehmen für die Einführung oder Stärkung von Compliance-Maßnahmen, dann müssen sie so umgesetzt werden, dass diese ihr Ziel der Risikominimierung auch bestmöglich erreichen. Halbherzige oder ineffektive Maßnahmen kosten Geld und verhindern die negativen Folgen für das Unternehmen nicht. Dabei muss sich jeder Mitarbeiter entsprechend der jeweiligen Risikoanalyse den gemeinsamen Werten verpflichtet fühlen; dies sollte dann auch dienstrechtlich verankert werden.
4. Compliance ist ein dynamischer und fortwährender Prozess:
So wie auch ein Unternehmen in seiner Geschäftstätigkeit niemals stillsteht, so kann auch der Compliance-Prozess nie abgeschlossen sein. Eine laufende Kontrolle, inwieweit die gesetzten Schritte noch effektiv und sinnvoll sind oder erneuert werden müssen, oder ob neue Risiken auftreten, sichert den Fortbestand einer gesunden Compliance-Kultur im Unternehmen.
5. Erst wenn die kartellrechtlichen Risiken im Unternehmen bekannt sind, können wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen werden:
Jedes Unternehmen ist vom Kartellrecht betroffen. Wer rechtskonform wirtschaften möchte, muss die rechtlichen Grenzen kennen und unbestimmte Gefahren entdecken und einschätzen. Die Erkenntnis, welche kartellrechtlichen Gefahren für das Unternehmen bestehen, ist Basis und erster Schritt für einen glaubwürdigen Compliance-Prozess.