Rechtsfolgen kartellrechtlicher Verstöße
Broschüre Kartellrecht & Compliance
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Der Schutz von Wettbewerb und die Verfolgung von kartellrechtswidrigem Verhalten ist nicht nur in Österreich Thema. Im gesamten europäischen Raum, sowie in den meisten anderen Staaten, finden sich Regelungen, die einen funktionierenden Wettbewerb schützen. Diese sehen mitunter gravierende Sanktionen von hohen Geldbußen bis zu Haftstrafen für an den Zuwiderhandlungen beteiligte Personen vor. Daher ist es umso wichtiger, dass Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen.
Folgende (nicht abschließende) Auflistung soll einen Überblick über die möglichen Konsequenzen kartellrechtswidriger Verstöße geben:
- Geldbußen
Unternehmen können mit hohen Geldbußen belangt werden. Diese können sich in Wiederholungsfällen erhöhen. - Zivilrechtliche Folgen
Unternehmen setzen sich einem erhöhten Risiko aus, durch rechtswidriges Verhalten diverse zivilrechtliche Konsequenzen auszulösen. Neben möglichem Schadenersatz können gegen Mitarbeiter und Führungskräfte auch negative arbeits- und gesellschaftsrechtliche Folgen eintreten. Des Weiteren sind wettbewerbswidrige Klauseln nichtig. - Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Führungskräfte und Mitarbeiter
Ebenso kann ein Verhalten zu strafrechtlichen Sanktionen gegen Mitarbeiter, Führungskräfte sowie das Unternehmen selbst führen. - Entzug von Gewerbeberechtigung und Berufsverbot
Unternehmen setzen sich der Gefahr aus, eine erworbene Gewerbeberechtigung zu verlieren bzw. mit einem Berufsverbot belegt zu werden. - Ausschluss bei Vergabeverfahren
Aufgrund rechtskräftiger Verurteilungen besteht auch die Möglichkeit, Unternehmen von Vergabeverfahren auszuschließen. - Hohe Rechtsschutzkosten
Kosten für Rechtsbeistände, Sachverständige und andere im Verfahren involvierte Personen können mitunter sehr hoch werden. - Negativschlagzeilen und Reputationsschäden für Unternehmen und einzelne Personen
Immer zu bedenken sind Schäden am Ansehen und Ruf von Unternehmen und einzelnen Personen. In Zeiten moderner Kommunikationsmittel können so schnell nur schwer kontrollierbare Meinungsbildungen über ein Unternehmen (Stichwort: „Shitstorm in Sozialen Medien“) passieren. Unternehmen und deren Marken können dadurch schwer beschädigt werden.