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Eine jugendliche und eine erwachsene Person sitzen sich an einem Tisch gegenüber und reden miteinander. Vor der Person ist ein aufgeklappter Laptop. Am Tisch sind Bücher. Vor der jugendlichen Person ist ein Notizblock
© Valerii Honcharuk | stock.adobe.com

WKÖ begrüßt neue Wege bei der Deutschförderung

Mit Flexibilität zielgerichtet Schwerpunkte an Schulstandorten setzen – Sicherung der Grundkompetenzen über Einführung einer Bildungspflicht wesentlich

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 05.11.2025

Die neue Ausrichtung der Deutschförderung nach schulautonomen Förderkonzepten wird von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt. „Die Entscheidungen, die autonom an Schulstandorten für individuelle Förderkonzepte getroffen werden, können zielgenau auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt werden, um den bestmöglichen Einsatz der Lehrkräfte und weiterer Unterstützungsmaßnahmen zu gewährleisten.

Damit erhalten Schulen ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Herausforderungen in der Deutschförderung zu reagieren, gleichzeitig bleibt die Möglichkeit nach Deutschförderklassen erhalten“, betont Melina Schneider-Lugger, Leiterin der Abteilung für Bildungspolitik in der WKÖ. 

Gelingende Deutschförderung ist ein wesentliches Instrument, denn laut einer aktuellen Unternehmensumfrage unter Lehrbetrieben haben 60% der Lehranfänger:innen zusätzlichen Qualifizierungsbedarf. 25% der Betriebe geben an, dass Grundkompetenzen bei Jugendlichen fehlen. Dies wiederum verursacht Mehrkosten bei den Ausbildungsbetrieben durch entsprechende Nachschulungen. 

„Umso wichtiger ist aus Sicht der Wirtschaft, dass mit dem neuen Modell der Deutschförderung auch die Einführung einer Bildungspflicht zum Thema wird. Denn nur so kann es gelingen, dass Jugendliche mit dem positiven Absolvieren der 8. Schulstufe nachweislich über jene Grundkompetenzen verfügen, die sie in ihrer späteren Berufsausbildung benötigen. Vor diesem Hintergrund ist es kritisch zu sehen, dass künftig auch Jugendliche mit mangelhaften Deutschkenntnissen eine Aufstiegsklausel erhalten sollen“, so Schneider-Lugger abschließend.  

(PWK452/HSP)