WKÖ Danninger: Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz bringt Schub für Standort und Nachhaltigkeit
Verfahrensbeschleunigung: Rasche Umsetzung stärkt Wettbewerbsfähigkeit und unterstützt bei Erreichung der Dekarbonisierungsziele
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„Der heute präsentierte Begutachtungsentwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz ist ein Meilenstein für schnellere Verfahren und stärkt unsere Betriebe im internationalen Wettbewerb“, sagt Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Verfahrensbeschleunigung ist der Schlüssel für eine wettbewerbsfähige Transformation: Sie ermöglicht den rascheren Ausbau wichtiger Infrastruktur und schafft neue wirtschaftliche Dynamik. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) werden zentrale Vorgaben der EU-Richtlinie RED III ebenso berücksichtigt wie bewährte nationale Bestimmungen, etwa aus dem UVP-Gesetz. Nach der Reform des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) sei dies nun ein weiterer Schritt für schnellere Verwaltungsverfahren.
Ein Schritt zur Stärkung des Standorts
„Die Verfahren werden schlanker, effizienter und praxisnäher. Das ist ein wichtiges Signal für die heimische Wirtschaft und ein Schritt in Richtung Zukunft. Durch schnellere Verfahren und den Abbau von Hürden können unsere Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben und Innovation rascher nutzen. Das gilt für den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso wie für viele anderen Bereiche“, so Danninger.
One-Stop-Shop und öffentliches Interesse als Beschleuniger
Es wird eine Verfahrenskonzentration („One-Stop-Shop“) für Energiewendeprojekte im EABG verankert. Zugleich gilt das übergeordnete öffentliche Interesse als zentrales Beschleunigungskriterium. Zusätzliche Vereinfachungen sind für Projekte in Trassenkorridoren und ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten vorgesehen.
Planungssicherheit für Dekarbonisierung
„Das EABG schafft Planbarkeit und Rechtssicherheit. Damit treiben wir den Ausbau der erneuerbaren Energie schneller voran und kommen unseren Dekarbonisierungszielen spürbar näher. Jetzt braucht es ein schnelles Inkrafttreten, um die heimische Wirtschaft und den Standort im internationalen Wettbewerb zu stärken“, betont Danninger.
(PWK347/NIS)