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Eine Person sitzt an einem Tisch. In den Händen hält sie ein Tablet. Vor ihr ist ein aufgeklappter Laptop. Overlay diverser Symbole: Über der Person in der Mitte steht AML. Um AML sind verschiedene Symbole angelegt wie Zahnräder, eine Waage, ein Schloss.
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WKÖ-Danninger: Ein weiterer Schritt zu mehr Datenfreiheit

Neues Datenzugangsgesetz schafft Rahmen für sicheren, verantwortungsvollen Datenaltruismus und ist wesentlich für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 18.06.2025

Das heute beschlossene Datenzugangsgesetz (DZG) bietet das Fundament für einen modernen und verantwortungsvollen Umgang mit Informationen. Daten sind der Treibstoff für viele IT-Entwicklerinnen und Entwickler – insbesondere im KI-Bereich – aber gleichzeitig ein höchst sensibler Bereich. Das Training von Künstlicher Intelligenz funktioniert jedoch nur mit umfassendem Datenmaterial. Besonders öffentliche Stellen verfügen über wertvolle Datenbestände, die einen wesentlichen Beitrag für Forschung und Innovation leisten können.

Daher möchte die EU mit dem Data Governance Act (DGA) den Datenaltruismus fördern: Das heißt, das Vertrauen in den Datenaustausch und die Datenverfügbarkeit sollen erhöht und technische Hindernisse bei der Weiterverwendung von Daten überwunden werden. Gleichzeitig soll dabei die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewahrt bleiben. Der DGA ist seit 23. September 2023 in Kraft.

Österreich hat daher das Informationsfreiheitsgesetz entwickelt, das am 1. September 2025 in Kraft tritt. Nun folgt das Datenzugangsgesetz (DZG). Damit werden Behörden und Rahmen geschaffen, um den öffentlichen Stellen einen sicheren Datenaltruismus zu ermöglichen.

Hier geht es auch um Daten, die nicht als offene Daten verfügbar gemacht werden können („geschützte Daten“). Diese unterliegen unterschiedlichen Schutzgründen wie Personenbezug, Geschäftsgeheimnisse, Statistikgeheimnis oder geistigem Eigentum. Lösungen bieten Anonymisierung und andere Methoden der Offenlegungskontrolle. Die zentrale Steuerungsrolle soll das Bundeskanzleramt einnehmen – in Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörde und Bundeswettbewerbsbehörde.

Ich begrüße diesen wesentlichen Schritt zu mehr Datenfreiheit in Österreich. Durch die sichere und verantwortungsvolle Weitergabe von Daten können Wissenschaft, Forschung und Innovation gestärkt werden. Die nun von der neuen Bundesregierung schleunigst auf den Weg gebrachten neuen Gesetze sind zudem wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wirtschaftsstandort Österreich – insbesondere im Bereich der IT-Branchen.


(PWK235/HSP)

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