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Sujet Wirtschaftspanorama
© EU Representation WKÖ

EU-Wirtschaftspanorama 17/2025

Ausgabe 2. Mai

Lesedauer: 8 Minuten

02.05.2025

Im Brennpunkt


Horizon Europe: EU-Kommission bewertet Auswirkung auf die Wirtschaft

Älterer Mann arbeitet an Roboterhand
© EU Representation/European Union

Die EU-Kommission hat das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe (2021–2027) zur Halbzeit der Programmlaufzeit auf seine Wirkung bewertet. Bislang wurden 15.000 Projekte mit einem Fördervolumen von über 43 Mrd. Euro unterstützt. Laut der Bewertung entstehen pro investiertem Euro entstehen bis 2045 bis zu elf Euro Zuwachs beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) und sechs Euro gesellschaftlicher Nutzen. Geförderte Initiativen sind zum Beispiel Brennstoffzellen-Elektrobusse in europäischen Städten, neue Antibiotika und barrierefreie KI-Technologien. Der Europäische Innovationsrat (EIC) unter Horizon Europe bringt Start-ups und Scale-ups ein Vielfaches an privaten Investitionen – im Schnitt das Dreifache der EU-Förderung. Die Kommission betont, dass die Einführung von Pauschalzuschüssen, als einen festen Betrag zur Deckung des gesamten Projekts, den Verwaltungsaufwand um 14 % bis 30 % reduziere. Bei allen bisher unterzeichneten Pauschalprojekten entspreche dies Einsparungen von bis zu 63 Mio. Euro. Durch diese Zuschüsse entfallen finanzielle Berichtspflichten, was sie besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Neueinsteiger attraktiv mache.

Gleichzeitig geht aus der Bewertung hervor, dass fast sieben von zehn hochwertigen Projektanträgen aufgrund unzureichender finanzieller Mittel nicht berücksichtigt werden konnten. Um alle diese Anträge zu unterstützen, hätte Horizon Europe zusätzliche 82 Milliarden Euro benötigt. Deshalb fordert die WKÖ eine Verdopplung des Budgets auf 200 Mrd. Euro für das 10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (FP10). Auch im Bereich der wirtschaftlichen Verwertung besteht noch Aufholbedarf, denn nur ein Drittel der patentierten Erfindungen, die von europäischen Universitäten oder Forschungseinrichtungen angemeldet werden, gelangt zur kommerziellen Nutzung.

Die EU-Kommission will nun mit weiteren Vereinfachungen der Antragstellung und Projektdurchführung, gezielten Investitionen und einer besseren Zusammenarbeit der Beteiligten die Wirkung von Horizon Europe weiter verstärken. Ein weiteres Ziel ist der Abbau von Hindernissen für die Gründung und Skalierung innovativer Unternehmen – durch Initiativen wie die bevorstehende Start-up- und Scale-up-Strategie, den Europäischen Innovationsakt und die weiteren Arbeitsprogramme des EIC.

Ansprechpartnerinnen: Katja Schager und Margarita Aleksieva


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EUROPOL sucht Specialist

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) sucht

  • Specialist - EU & International Law, Corporate Law Team
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Deadline for applications: 02/05/2025, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROPOL sucht Senior Specialist

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) sucht

  • Senior Specialist – Head of Team - Core International Crimes, Team Operations C, Counter-Terrorism Operations Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: Europol/2025/TA/AD7/691, Deadline for applications: 06/05/2025, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROPOL sucht Specialist

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) sucht

  • Specialist – Technology & Development (Machine Learning Engineer Cybercrime), Cyber Intelligence Support Team, Digital Support Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: Europol/2025/TA/AD6/696, Deadline for applications: 08/05/2025, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht System Engineer

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht

  • System Engineer for Cyber Security Operations Centre (SOC)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EUSPA/2025/AD/004, Deadline for applications: 13/05/2025, 11:59 GMT+2

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Cyber and Risk Security Engineer

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht

  • Cyber and Risk Security Engineer
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUSPA/2025/AD/005, Deadline for applications: 13/05/2025, 11:59 GMT+2

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Space Segment Engineer

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht

  • Space Segment Engineer
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUSPA/2025/AD/006, Deadline for applications: 13/05/2025, 11:59 GMT+2

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Systems Architect

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht

  • Systems Architect
    Temporary Agent, Grade: AD 9, Reference: EUSPA/2025/AD/007, Deadline for applications: 13/05/2025, 11:59 GMT+2

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EU-Wochenvorschau 


Sitzungen der Europäischen Kommission

6. Mai

  • REPowerEU Roadmap

DRAFT: Plenum des Europäischen Parlaments

5. Mai

  • Die Europäische Strategie für eine resiliente Wasserversorgung

6. Mai

  • Einheitliche Reaktion der EU auf die ungerechtfertigten US-Handelsmaßnahmen und globale Handelsmöglichkeiten für die EU
  • Unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union
  • Ein neu gestalteter langfristiger Haushalt für die Union in einer Welt im Wandel
  • Vorbereitung des Gipfeltreffens EU-Vereinigtes Königreich
  • Aussprache über außenpolitische Fragen in Anwesenheit der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (noch festzulegen)

7. Mai

  • Berichte 2023 und 2024 über die Türkei

Sitzungen des Rates

7.-8. Mai

  • Informelle Tagung der Außenminister:innen in Warschau
    • Arbeitssitzung I Informelle Diskussion über zentrale Fragen der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Außenminister David Lammy wird an der informellen Diskussion teilnehmen.
    • Arbeitssitzung II Informelle EU-Diskussion über Russlands Aggression gegen die Ukraine
    • Arbeitssitzung III Informelle EU-Diskussion über die Beziehungen zwischen der EU und den USA
    • Informelles Arbeitsessen mit einer Diskussion über die Herausforderungen für die europäische Außen- und Sicherheitspolitik, insbesondere den Aufbau von Widerstandsfähigkeit gegenüber hybriden Bedrohungen. Die Außenminister:innen ausgewählter Kandidatenländer und potenzieller Kandidaten wurden eingeladen, an der Diskussion der EU27 teilzunehmen.

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

5. Mai

  • Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI)
  • Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) & Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT)
    • Gemeinsame Aussprache der Ausschüsse EMPL und CULT mit Roxana Mînzatu (Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge) über die Union der Kompetenzen
  • Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI)
    • Berichterstattung über die laufenden interinstitutionellen Verhandlungen
      • Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen)
    • Arbeitsgruppe des ENVI-Ausschusses für die Umsetzung
      • Berichterstattung an den Ausschuss über das Treffen zur Entwaldungsverordnung am 23. April 2025
    • Aussprache mit Wopke Hoekstra, Mitglied der Kommission für Klima, Netto-Null-Emissionen und sauberes Wachstum, im Rahmen des strukturierten Dialogs

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes


Donnerstag, 8. Mai 2025

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑697/23 HUK‑COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse

Vergleich von Versicherungen auf Check24 mittels Tarifnoten

Die HUK-COBURG-Versicherungsgruppe hat vor dem Landgericht München I verschiedene Unternehmen des Vergleichsportals Check24 wegen des Vergleichs von Versicherungen auf Unterlassung verklagt. Nach Ansicht von HUK-COBURG sind die Darstellung und Vergabe von Tarifnoten (von 1,0 bis 4,0, d.h. „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ oder „ausreichend“), wie sie auf Check24 erfolgten, eine unzulässige vergleichende Werbung. Das Landgericht München I ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Richtlinie 2006/114 über irreführende und vergleichende Werbung. Danach gilt vergleichende Werbung, was den Vergleich anbelangt, als zulässig, sofern u.a. folgende Bedingung erfüllt ist: sie vergleicht objektiv eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften bestimmter Waren und Dienstleistungen, zu denen auch der Preis gehören kann.

Das Landgericht München I möchte wissen, ob diese Bedingungen an eine zulässige vergleichende Werbung auch erfüllt sein können, wenn der Vergleich mittels eines Benotungs- bzw. Bepunktungssystems durchgeführt wird.

Weitere Informationen


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑115/24 Österreichische Zahnärztekammer

Grenzüberschreitende Kooperation bei Zahnregulierung

Eine in Österreich zugelassene und dort tätige Zahnärztin kooperiert für „DrSmile“-Zahnregulierungen mittels transparenter Zahnschienen mit zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen einer weltweit tätigen Dentalgruppe. Eines dieser beiden Unternehmen ist in Deutschland befugt, eine Zahnklinik zu betreiben. Im Auftrag und für Rechnung dieses Unternehmens untersucht die Zahnärztin die Patienten, die mit diesem Unternehmen einen Behandlungsvertrag abgeschlossen haben, nimmt ggfs. erforderliche Vorbehandlungen vor und gibt die Ergebnisse an das Unternehmen weiter. Die Anfertigung der Zahnschiene und die weitere Betreuung erfolgen über die beiden deutschen Unternehmen. Die Österreichische Zahnärztekammer hat die Zahnärztin vor den österreichischen Gerichten auf Unterlassung verklagt. Die Zahnärztekammer macht geltend, dass die beiden deutschen Unternehmen nicht befugt seien, in Österreich zahnärztliche Leistungen zu erbringen. Die Zahnärztin dürfe daher nicht an diesen Leistungen mitwirken. Die Zahnärztin ist dagegen der Meinung, dass die arbeitsteilige Zusammenarbeit mit einer deutschen Zahnklinik unter telemedizinischen Aspekten unionsrechtlich zulässig sei.

Der Oberste Gerichtshof hat den EuGH in diesem Zusammenhang um Auslegung der Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24 sowie der E‑Commerce-Richtlinie 2000/31 ersucht.

Generalanwalt Rantos legt am 8. Mai seine Schlussanträge vor.

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Ausgewählte laufende Konsultationen

Haushalt

Wettbewerb

Verkehr

Binnenmarkt

Inneres, Justiz und Grundrechte

Umwelt

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Klimaschutz


REDAKTION: 
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

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