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Sujet Wirtschaftspanorama
© EU Representation WKÖ

EU-Wirtschaftspanorama 21/2025

Ausgabe 6. Juni

Lesedauer: 12 Minuten

06.06.2025

Im Brennpunkt


Frühjahrspaket Europäisches Semester: EU-Kommission legt Leitlinien für wirtschaftspolitische Koordinierung vor

Nahaufnahme verschiedener Euromünzen, darüber steht EU-Panorama, Frühjahrspaket europäisches Semester, EU-Kommission legt Leitlinien für wirtschaftspolitische Koordinierung vor
© EU Representation / weyo | stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat das Frühjahrspaket im Rahmen des Europäischen Semesters veröffentlicht. Es enthält wirtschafts-, haushalts- und beschäftigungspolitische Empfehlungen für alle Mitgliedstaaten. Ziel ist es, eine widerstandsfähige und wettbewerbsfähige Wirtschaft in einem unsicheren globalen Umfeld zu sichern und dabei solide öffentliche Finanzen zu gewährleisten. 

Das Paket bewertet erstmals die Fortschritte im Rahmen des überarbeiteten wirtschaftspolitischen Steuerungssystems. Neu ist auch die Anwendung der nationalen Ausweichklausel, um vorübergehend höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen, wie die Kommission im März 2025 innerhalb des ReArm Europe Plan/Readiness 2030 angekündigt hatte. Die Kommission empfiehlt dem Rat, die Ausweichklausel für 16 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Polen, zu aktivieren. 

In den Länderberichten bewertet die Kommission die wirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und sozialen Entwicklungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Empfehlungen konzentrieren sich auf drei Bereiche: Fiskalpolitik, die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans und der kohäsionspolitischen Programme sowie anstehende strukturelle Reformen mit Schwerpunkt auf die im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit festgelegten Prioritäten. 

Österreich wird von der Kommission empfohlen, entschlossene Maßnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen, unter anderem durch die Verbesserung der finanziellen Tragfähigkeit der Gesundheits-, Pflege- und Rentensysteme zu ergreifen, indem unter anderem die unzureichend genutzte Krankenhausinfrastruktur rationalisiert, die Kosteneffizienz der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege verbessert, die Ausgabenkontrolle verstärkt sowie das effektive Renteneintrittsalter deutlich angehoben werden soll. Die Förderung der Unternehmensdynamik sowie der Gründung und des Wachstums junger Unternehmen soll unter anderem durch einen besseren Zugang zu Risikokapital und Wachstumskapital und durch die Beseitigung von Hindernissen, die institutionelle Anleger davon abhalten, in Eigenkapitalinstrumente zu investieren, gesteigert werden. 

In Bezug auf die Einhaltung des Budgetdefizitkriteriums hat die Kommission Österreich, Finnland, Lettland und Spanien bewertet. Für Österreich sieht die Kommission die Einleitung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gerechtfertigt und empfiehlt dem Rat ein solches einzuleiten. Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei befinden sich bereits im Defizitverfahren, für sie sind derzeit keine weiteren Schritte geplant.  

Zudem hat die Kommission makroökonomische Ungleichgewichte in zehn Mitgliedstaaten analysiert, die im Rahmen des Warnmechanismus-Berichts 2025 für eingehende Überprüfungen ausgewählt wurden. Neue beschäftigungspolitische Leitlinien sollen faire, inklusive Arbeitsmärkte fördern. Sie berücksichtigen aktuelle Herausforderungen wie den Fachkräftemangel und die Digitalisierung. 

Die Kommission ruft die Eurogruppe, den Rat und das Europäische Parlament dazu auf, das Paket zu beraten und die vorgeschlagenen Leitlinien zu unterstützen.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Binnenmarkt


Choose Europe: Neue Strategie für Start-ups und Scale-ups

Illustration eines hellen Hintergrunds, vor dem eine Rakete in blau und mit gelben Sternen startet
© tostphoto | stock.adobe.com

Im Rahmen der Investitionsinitiative „Choose Europe“ hat die Europäische Kommission die neue Strategie „Choose Europe to Start and Scale“ präsentiert. Ziel ist es, Europa als attraktiven Standort für technologiegetriebene Gründungen und wachstumsstarke Unternehmen zu stärken. Die Strategie soll jungen Unternehmen helfen, leichter zu gründen, zu wachsen und langfristig erfolgreich zu sein. 

Ein Schwerpunkt liegt auf der Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds. Dazu gehören vereinfachte rechtliche Rahmenbedingungen im Binnenmarkt, wie bereits in der EU-Binnenmarktstrategie dargelegt, ein EU-weites digitales Behördenportal („European Business Wallet“) sowie der geplante „European Innovation Act“, der regulatorische Experimentierräume fördern soll. Gleichzeitig soll die Finanzierung verbessert werden, unter anderem durch den Ausbau des Europäischen Innovationsrats, einen neuen „Scaleup Europe Fund“ zur Finanzierung von Deep-Tech-Wachstumsunternehmen und einen freiwilligen „European Innovation Investment Pact“ zur Mobilisierung institutioneller Investitionen in EU-Fonds, Risikokapitalfonds und nicht börsennotierte Scale-ups. 

Ein weiteres Ziel ist der bessere Zugang zum Markt und die schnellere Kommerzialisierung von Forschung. Die Initiative „Lab to Unicorn“ soll dabei helfen, aus Forschungsergebnissen marktfähige Produkte zu machen. Auch Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen sollen gezielter unterstützt werden, etwa durch Standards zur Nutzung geistigen Eigentums und klarere Regeln für staatliche Beihilfen. 

Zur Sicherung von Fachkräften unter der Initiative „Blue Carpet“ setzt die Kommission auf steuerliche Anreize, grenzüberschreitende Mobilität und eine stärkere Nutzung der Blue Card. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf dem besseren Zugang zu technischer Infrastruktur. Eine EU-weite „Charta of Access“ für industrielle Nutzer:innen soll künftig die Nutzung von Forschungs- und Technologiezentren vereinfachen. 

Die Kommission plant, die Umsetzung der Maßnahmen anhand internationaler Indikatoren zu beobachten und bis Ende 2027 einen Fortschrittsbericht vorzulegen. Mit der neuen Strategie will die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, Innovation beschleunigen und Europa als führenden Standort für Start-ups und Scale-ups weltweit positionieren.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Innovation & Digitalisierung


EU stellt internationale Digitalstrategie vor: Vertrauen, Partnerschaften und Wettbewerbsfähigkeit im Fokus

Person hält einen weißen Stift in der Hand auf dem sich eine Weltkugel mit Personen-Icons, die vernetzt sind in der Farbe weiß visualisieren, daneben steht ein Laptop auf einem Tisch
© Teerasan | stock.adobe.com

Kernanliegen ist der Aufbau eines stabilen internationalen Umfelds für digitale Technologien. Die EU will ihre Zusammenarbeit mit Drittstaaten vertiefen, unter anderem durch neue digitale Partnerschaften, Handelsabkommen und gemeinsame Projekte in Bereichen wie Künstliche Intelligenz, Halbleiter, 5G/6G und Quantenforschung. Mit gezielten Investitionen in sichere digitale Infrastruktur, Cybersicherheit und digitale öffentliche Dienste soll der digitale Wandel in Partnerländern unterstützt und gleichzeitig die technologische Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden. Cybersicherheit wird dabei nicht nur als Schutzmaßnahme verstanden, sondern als strategische Investition in die gemeinsame Resilienz und Sicherheit mit internationalen Partnern.

Ein zentraler Bestandteil der Strategie ist das neue EU-Tech-Business-Angebot. Durch die Bündelung öffentlicher und privater Mittel sollen konkrete Projekte in Drittstaaten gefördert werden, etwa der Aufbau von KI-Fabriken oder Investitionen in vertrauenswürdige Konnektivität und Cybersicherheit. Darüber hinaus setzt die Kommission auf digitale Governance-Partnerschaften, die demokratische Prinzipien, Menschenrechte und sozialen Zusammenhalt im digitalen Raum schützen sollen. Auch beim Thema digitale Identitäten strebt die Kommission Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung an, um die grenzüberschreitende Mobilität zu erleichtern und Bürokratie abzubauen.

Die internationale Digitalstrategie ist Teil einer breiteren außenpolitischen Neuausrichtung und soll die Positionierung der EU als handlungsfähiger und wertebasierter Akteur im digitalen Raum stärken.

Die Europäische Kommission hat ihre internationale Digitalstrategie präsentiert. Ziel ist es, Europas Rolle als verlässlicher, regelbasierter und innovationsfreundlicher Partner in der globalen digitalen Ordnung zu stärken. Die Strategie betont die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit für Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftliche Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit der EU. Im Zentrum stehen der Ausbau digitaler Partnerschaften, die Einführung eines EU-Tech-Business-Angebots und die Förderung einer regelbasierten digitalen Ordnung, die sich an den Grundwerten der EU orientiert. 

Kernanliegen ist der Aufbau eines stabilen internationalen Umfelds für digitale Technologien. Die EU will ihre Zusammenarbeit mit Drittstaaten vertiefen, unter anderem durch neue digitale Partnerschaften, Handelsabkommen und gemeinsame Projekte in Bereichen wie Künstliche Intelligenz, Halbleiter, 5G/6G und Quantenforschung. Mit gezielten Investitionen in sichere digitale Infrastruktur, Cybersicherheit und digitale öffentliche Dienste soll der digitale Wandel in Partnerländern unterstützt und gleichzeitig die technologische Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden. Cybersicherheit wird dabei nicht nur als Schutzmaßnahme verstanden, sondern als strategische Investition in die gemeinsame Resilienz und Sicherheit mit internationalen Partnern. 

Ein zentraler Bestandteil der Strategie ist das neue EU-Tech-Business-Angebot. Durch die Bündelung öffentlicher und privater Mittel sollen konkrete Projekte in Drittstaaten gefördert werden, etwa der Aufbau von KI-Fabriken oder Investitionen in vertrauenswürdige Konnektivität und Cybersicherheit. Darüber hinaus setzt die Kommission auf digitale Governance-Partnerschaften, die demokratische Prinzipien, Menschenrechte und sozialen Zusammenhalt im digitalen Raum schützen sollen. Auch beim Thema digitale Identitäten strebt die Kommission Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung an, um die grenzüberschreitende Mobilität zu erleichtern und Bürokratie abzubauen. 

Die internationale Digitalstrategie ist Teil einer breiteren außenpolitischen Neuausrichtung und soll die Positionierung der EU als handlungsfähiger und wertebasierter Akteur im digitalen Raum stärken.  

Ansprechpartnerin: Margarita Aleksieva

Kurz & Bündig


Bulgarien erfüllt Voraussetzungen für Euro-Einführung ab 2026 

Die EU-Kommission hat bestätigt, dass Bulgarien bereit ist, mit 1. Jänner 2026 den Euro einzuführen. Das geht aus dem Konvergenzbericht 2025 hervor, der auf Wunsch der bulgarischen Behörden erstellt wurde. Demnach erfüllt Bulgarien alle vier wirtschaftlichen Konvergenzkriterien sowie die rechtlichen Vorgaben des EU-Vertrags und des Statuts der Europäischen Zentralbank (EZB). Auch Faktoren wie Zahlungsbilanz, Marktintegration und wirtschaftliche Konvergenz wurden berücksichtigt. Parallel veröffentlichte die EZB ihren eigenen Bericht. Die Kommission hat nun Vorschläge für einen Ratsbeschluss und eine Verordnung zur Euro-Einführung vorgelegt. Die endgültige Entscheidung wird der Rat der EU treffen, nachdem Beratungen der Eurogruppe und des Europäischen Rates sowie Stellungnahmen des EU-Parlaments und der EZB erfolgt sind. 


EU-Kommission startet neues Einfuhrüberwachungsinstrument

Die EU-Kommission hat ein neues Überwachungssystem eingeführt, um plötzliche und schädliche Importanstiege frühzeitig zu erkennen. Ziel ist es, Handelsumlenkungen zu vermeiden, bei denen Waren wegen hoher Zölle in anderen Märkten vermehrt in die EU gelangen. Faktengestützte Informationen auf Grundlage von Zolldaten soll die Kommission in die Lage versetzen, steigende Einfuhren rasch zu erkennen und frühzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Hersteller, Verbände und Mitgliedstaaten werden aufgerufen, Importtrends zu prüfen und ergänzende Marktdaten bereitzustellen. Eine neue Taskforce überwacht seit Januar 2025 alle EU-Importe und veröffentlicht regelmäßige Analysen. Zudem richtet die Kommission einen Dialog mit China ein, um mögliche Handelsumlenkungen frühzeitig zu erkennen. 


Europäische Strategie für Wasserresilienz soll Wassereffizienz verbessern 

Die EU-Kommission hat eine Europäische Strategie für Wasserresilienz veröffentlicht. Diese zielt darauf ab, den Wasserkreislauf wiederherzustellen und zu schützen, leistbares und sauberes Wasser sowie Sanitätsversorgung für alle sicherzustellen und eine wasserintelligente Wirtschaft zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit aufzubauen. Mitgliedsstaaten sollen unterstützt werden, effizienteres Wassermanagement zu betreiben. Dazu schlägt die Kommission Leitaktionen in Bereichen wie Investitionen oder Digitalisierung und KI vor, um u.a. die Wassereffizienz innerhalb der EU bis 2030 um mindestens 10 % zu verbessern. Ab Dezember soll alle zwei Jahre ein Forum zur Wasserresilienz abgehalten werden, um die Koordinierung der Maßnahmen zwischen Interessenträgern und Behörden zu verbessern. Im Jahr 2027 ist eine Halbzeitüberprüfung der Fortschritte bei der Strategieumsetzung geplant


EU-Kommission verhängt Geldbuße für Delivery Hero und Glovo

Die EU-Kommission hat eine Geldbuße von insgesamt 329 Millionen Euro gegen die Lebensmittellieferanten Delivery Hero mit Hauptsitz in Deutschland (223.285.000 Euro) und Glovo mit Hauptsitz in Spanien (105.732.000 Euro) verhängt. Beide Unternehmen waren Teil eines Kartells im Bereich der Online-Essenslieferung. Sie sprachen sich ab, keine Mitarbeiter:innen abzuwerben, tauschten sensible Geschäftsdaten aus und teilten Märkte untereinander auf. Das Kartell dauerte von 2018 bis 2022 und betraf den gesamten EWR. Die Kommission wertet dies als eine schwere Wettbewerbsverletzung. Beide Firmen räumten ihr Fehlverhalten ein und kooperierten mit der Kommission. Die Strafen wurden daher um zehn Prozent reduziert.


Jetzt für Volontariate 2026 in der EU Representation in Brüssel bewerben!

Die EU-Representation der WKÖ in Brüssel bietet mit ihren Volontariaten engagierten Studierenden der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften die Möglichkeit, europäische Politik und Interessenvertretung aus nächster Nähe mitzuerleben. Sammeln Sie wertvolle Erfahrungen direkt im Herzen der EU! Die Bewerbungsphase für 2026 läuft ab sofort bis 31. August – nutzen Sie die Chance, Europa aktiv mitzugestalten!

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EUROPOL sucht Specialist 

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) sucht

  • Specialist – Deployment Management and Support, Deployment Management & Support Team, Operational Centre Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: Europol/2025/TA/AD6/699, Deadline for applications: 09/06/2025, 23:59

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUROPOL sucht Senior Specialist 

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) sucht

  • Senior Specialist – Head of Team - Policy & Development, Policy & Development Team, EC3 Expertise & Stakeholder Management Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: Europol/2025/TA/AD7/708, Deadline for applications: 16/06/2025, 23:59

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUROPOL sucht Senior Specialist 

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) sucht

  • Senior Specialist – Head of Team - Security and Facilities Services, Security Risk Management & Services Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: Europol/2025/TA/AD7/695, Deadline for applications: 17/06/2025, 23:59

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUAA sucht Reception Officer 

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht

  • Reception Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUAA/2025/TA/005, Deadline for applications: 27/06/2025, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Wochenvorschau 


Sitzungen des Rates

13. Juni


Ausschüsse des Europäischen Parlaments

10. Juni

  • Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) 

12. Juni

  • Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 12. Juni 2025 

Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in der Rechtsmittelsache C-738/22 P Google und Alphabet / Kommission

Mit Beschluss vom 18. Juli 2018 verhängte die Kommission gegen Google eine Geldbuße in Höhe von fast 4,343 Mrd. Euro, weil Google den Herstellern von Android-Mobilgeräten und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt habe, um die beherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu stärken.

Google und Alphabet haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten, mit nur begrenztem Erfolg: Mit Urteil vom 14. September 2022 bestätigte das Gericht den Kommissionsbeschluss weitgehend, setzte die Geldbuße aber von fast 4,343 Mrd. Euro auf 4,125 Mrd. Euro herab.

Google und Alphabet haben gegen dieses Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.

Generalanwältin Kokott legt am 12. Juni ihre Schlussanträge vor.

Weitere Informationen 


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑77/24 Wunner

Rückforderung von Glücksspieleinsätzen – Anwendbares Recht

Ein Kunde aus Österreich des maltesischen Online-Casino-Anbieters Titanium Brace Marketing Limited, der zwar in Malta, nicht aber in Österreich über eine Glücksspiellizenz verfügte, hat zwei „Direktoren“ der maltesischen Limited vor den österreichischen Gerichten auf Rückzahlung seiner verlorenen Einsätze verklagt. Er macht geltend, dass der Glücksspielvertrag mangels österreichischer Lizenz nichtig sei. Die beiden Direktoren seien dafür verantwortlich, dass die Limited in Österreich illegales Glücksspiel angeboten habe, und hafteten daher nach österreichischem Recht persönlich. Im Rahmen der Prüfung der internationalen Zuständigkeit der österreichischen Gerichte stellt sich vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) die Frage, ob die geltend gemachten Schadensersatzansprüche nach österreichischem Recht zu beurteilen sind. 

Der OGH hat den EuGH um Auslegung der sog. Rom-II-Verordnung 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ersucht. Er möchte wissen, ob diese Verordnung überhaupt anwendbar ist auf einen Schadensersatzanspruch eines Gesellschaftsgläubigers, der gegen das Organ der Gesellschaft gerichtet und darauf gestützt ist, dass die Gesellschaft Schutzgesetze, nämlich Bestimmungen des Glücksspielrechts, verletzt habe. Sollte das zu bejahen sein, möchte der OGH zur Bestimmung des anwendbaren Rechts wissen, wo der Ort des Schadenseintritts zu lokalisieren ist.

Generalanwalt Emiliou legt am 12. Juni seine Schlussanträge vor.

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Ausgewählte laufende Konsultationen

Binnenmarkt

Inneres, Justiz und Grundrechte

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Klimaschutz

Wettbewerb

Energie

Verbraucherschutz, Beschäftigung und Soziales, Justiz und Grundrechte


REDAKTION: 
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

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