Sujet Wirtschaftspanorama
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EU-Wirtschaftspanorama 7/2025

Ausgabe 21. Februar

Lesedauer: 13 Minuten

21.02.2025



Im Brennpunkt


Abfallvermeidung: Rat und Parlament einigen sich auf neue Vorgaben bei Lebensmitteln und Textilien

Nahaufnahme verschiedener, nicht gefalteter Kleidungsstücke wie einer Jeans oder eines Pullovers. Darüber steht EU Wirtschaftspanorama, Im Brennpunkt, Abfallvermeidung, Rat und Parlament einigen sich auf neue Vorgaben bei Lebensmitteln und Textilien
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Das EU-Parlament und der Rat haben diese Woche eine vorläufige Einigung über neue Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittel- und Textilabfällen erzielt. Ziel ist es, die jährlichen 60 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle und 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle in der EU zu reduzieren. Bis Ende 2030 sollen Lebensmittelabfälle um 10 Prozent in der Produktion und um 30 Prozent pro Kopf in Handel, Gastronomie und Haushalten gesenkt werden. Als Vergleichsbasis dient der Durchschnitt der Abfallmengen aus den Jahren 2021 bis 2023. Zudem sollen jene Unternehmen, die eine wesentliche Rolle bei der Entstehung und Vermeidung von Lebensmittelabfällen spielen, die Weitergabe unverkäuflicher, aber genießbarer Lebensmittel erleichtern.

Neue Verpflichtungen für Hersteller:innen

Hersteller:innen von Textilien müssen künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte tragen. Dies gilt auch für Online-Anbieter:innen, unabhängig von ihrem Standort. Diese Verpflichtung beginnt 30 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie. Für Kleinstunternehmen verlängert sich die Frist um 12 Monate.

Die neuen Vorgaben betreffen unter anderem Bekleidung, Schuhe, Accessoires, Decken, Bett- und Küchenwäsche sowie Vorhänge und Hüte. Auf Initiative des EU-Parlaments könnte der Anwendungsbereich auch auf Matratzen ausgeweitet werden. Die EU-Staaten sollen zudem Fast-Fashion-Praktiken bei der Festlegung finanzieller Beiträge zur Abfallbewirtschaftung berücksichtigen. Nach der in einer vorzeitigen zweiten Lesung erzielten Vereinbarung steht noch die formelle Annahme des Rechtsakts durch EU-Parlament und Rat aus.

Handel unter starkem Druck aus Drittstaaten

Gerade im Textilhandel drängen Hersteller:innen und E-Commerce Plattformen aus Drittstaaten auf den EU-Markt. Europäische Händler:innen müssen mit unfairen Handelspraktiken und mitunter gefälschten Produkten konkurrieren. Insgesamt steigt der Druck auf den europäischen Handel stetig, insbesondere aus Fernost: 2024 kamen laut EU-Kommission rund 4,6 Milliarden geringwertige Warensendungen, also Pakete mit einem Warenwert unter der Zollfreigrenze von 150 Euro, über drittstaatliche E-Commerce-Plattformen in die EU. Das sind rund 1,2 Millionen Pakete täglich.

Nachhaltigkeitsgesetzgebung mit Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit

Die überarbeiteten Abfallverbringungsverordnung ist eine von mehreren Initiativen der letzten Legislaturperiode der EU-Kommission im Bereich Nachhaltigkeit. Um die Rahmenziele des EU Green Deals weiterzuverfolgend wurden im Rahmen des Arbeitsprogramms 2025 wiederum einige mehrere Rechtsakte angekündigt. Im Gegensatz zur letzten Periode will die die EU-Kommission diesmal den Fokus verstärkt auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen legen. Beispielsweise soll das erste Omnibus-Paket, welches voraussichtlich bereits am 26. Februar vorgestellt wird, gesetzliche Vereinfachungen im Bereich der Nachhaltigkeit enthalten.

Ein weiterer großer Baustein soll der Clean Industrial Deal sein, welcher mit einem Vorschlag eines 90-Prozent-Emissionsreduktionsziels für 2040 einhergeht. Andere Gesetzesinitiativen sind eine Strategie zur Bioökonomie sowie eine gezielte Revision der REACH-Chemikalienverordnung. Beide Initiativen sind für das letzte Quartal 2025 angekündigt. Weiters soll der Zugang zu leistbarer und nachhaltiger Energie erleichtert und der Markt für Circular materials, also recycelter oder biologisch abbaubarer Stoffe, gestärkt werden.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Binnenmarkt


EU-Kommission stellt Vision für Landwirtschaft und Ernährung vor

Eine Person steht auf einem Feld in einer dunklen Stofflatzhose. In der linken Hand hält sie Karotten, Salat und Kräuter. In der rechten Hand hält sie weiteres Gemüse. Sie blickt auf ihre rechte Hand
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Die Europäische Kommission hat diese Woche ihre „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ präsentiert. Sie stellt eine langfristige Strategie zur Entwicklung eines wettbewerbsfähigen, widerstandsfähigen und zukunftsorientierten Agrar- und Lebensmittelsektors in Europa dar. Sie baut auf dem Strategischen Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft auf, welcher Anfang 2024 gestartet wurde.

Kernpunkte sind die Vereinfachung agrarpolitischer Regelungen sowie die Förderung von Innovation und Digitalisierung. Für 2025 plant die Kommission ein entsprechendes Maßnahmenpaket und eine digitale Strategie für die Landwirtschaft. Weiteres Ziel der Strategie ist es, Landwirtschaft und Ernährung als strategische Sektoren anzuerkennen und zu positionieren.

Die Vision setzt vier Schwerpunkte: attraktivere Rahmenbedingungen für Landwirte, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Förderung nachhaltiger Anbaumethoden sowie bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem eine Strategie, um junge und neue Leute in die Landwirtschaft zu bringen, den Kampf gegen unfaire Handelspraktiken sowie den Ausbau von Handelsstandards. Dabei ist vor allem eine Angleichung der Standards für importierte Produkte gemeint, damit die EU-Landwirtschaft durch Unionsstandards keine Wettbewerbsnachteile erfährt.

Zudem sollen neue Anreize für umweltfreundliche Bewirtschaftung gesetzt werden. Dazu zählen etwa der verbesserte Zugang zu Biopestiziden und eine Strategie zur Wasserresilienz. Nicht zuletzt sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Landwirt:innen über einen aktualisierten Aktionsplan für den ländlichen Raum verbessert werden.

Ansprechpartnerin: Felicia Ranner


Kurz & Bündig

Kommission arbeitet an Strategie für Startups und Scaleups

Die Europäische Kommission hat einen Aufruf gestartet, um Feedback zur zukünftigen EU-Strategie für Startups und Scaleups zu sammeln. Die Strategie soll die Bedingungen für innovative Unternehmen verbessern, indem sie den Zugang zu Finanzierung, Märkten und Talenten erleichtert und regulatorische Hürden abbaut. Sie ist Teil des Wettbewerbsfähigkeitskompasses und soll konkrete Maßnahmen wie das Europäische Innovationsgesetz und einen neuen EU-weiten Rechtsstatus umfassen. Interessierte können bis zum 17. März an der öffentlichen Konsultation teilnehmen. 


EU-Parlament und Rat einigen sich auf neue Wachstumsfazilität für Republik Moldau

Die vorläufige Vereinbarung soll Moldau angesichts der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine unterstützen und dessen Widerstandsfähigkeit gegenüber hybriden Angriffen stärken. Der Zuschussanteil wurde auf 520 Millionen Euro erhöht, ergänzt durch 1,5 Milliarden Euro zinsgünstige Kredite, um Reformen ohne übermäßige Verschuldung zu ermöglichen. Zudem wurde die Auszahlung der Gelder beschleunigt, damit bereits vor den Parlamentswahlen 2025 in der Republik Moldau spürbare Effekte erzielt werden können. Die Finanzierung erfolgt in Tranchen nach Fortschrittsüberprüfung. Ziel ist es, Moldaus wirtschaftliche Stabilität zu verbessern und den Annäherungsprozess an die EU zu unterstützen, während Aktivitäten, die die Souveränität beeinträchtigen, ausgeschlossen bleiben. Ein regelmäßiger Dialog zwischen Parlament und Kommission soll die Umsetzung überwachen. Seit Juni 2024 laufen Beitrittsgespräche zwischen der EU und der Republik Moldau.


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EUSPA sucht Human Resources Officer

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht

  • Human Resources Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EUSPA/2025/AD/001, Deadline for applications: 25/02/2025, 11:59 (GMT+2)

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CPVO sucht Head of Digital Transformation Unit

Das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) mit Sitz in Angers (Frankreich) sucht

  • Head of Digital Transformation Unit
    Temporary Agent 2f, Grade: AD 9, Reference: CPVO/2025/TA/02, Deadline for applications: 28/02/2025

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROPOL sucht Specialist

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlände) sucht

  • Specialist – Technology & Development (Standardisation), Policy & Development Team, EC3 Expertise & Stakeholder Management Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: Europol/2025/TA/AD6/675, Deadline for applications: 27/02/2025, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROPOL sucht Specialist

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlände) sucht

  • Specialist - EFECC – Expertise and Stakeholder Management, Stakeholder Management Team, Financial Crime Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: Europol/2025/TA/AD6/673, Deadline for applications: 27/02/2025, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROPOL sucht Specialist

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlände) sucht

  • Specialist – Solutions Engineer – Applications, ICT Operations Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: Europol/2025/TA/AD6/683, Deadline for applications: 28/02/2025, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROJUST sucht ICT Security Officer

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag (Niederlände) sucht

  • ICT Security Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: 25/EJ/01, Deadline for applications: 07/03/2025, 11:59 CET

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LISA sucht Security Officer

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht

  • Security Officer (Information Security and Assurance Sector & Cyber Security Sector profiles)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Location: Strasbourg and Tallinn, Deadline for applications: 11/03/2025, 11:59 CET

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EUROPOL sucht Senior Specialist

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlände) sucht

  • Senior Specialist – Head of Team – Deployment Management & Support, Operational Centre
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: Europol/2025/TA/AD7/647, Deadline for applications: 14/03/2025, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROPOL sucht Senior Specialist

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlände) sucht

  • Senior Specialist – Counter-Terrorism Operations Coordination – CT Operations-Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: Europol/2025/TA/AD7/676, Deadline for applications: 17/03/2025, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-OSHA sucht Communications Manager

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) mit Sitz in Bilbao (Spanien) sucht

  • Communications Manager
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUOSHA/TA/25/01, Deadline for applications: 20/03/2025, 13:00 (Bilbao time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Wochenvorschau 


Sitzungen der Europäischen Kommission

26. Februar

  • Clean Industrial Deal
  • Erstes Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit
  • Zweites Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Investitionen
  • Aktionsplan für erschwingliche Energie 

Sitzungen des Rates 

24. Februar

25. Februar

  • Rat (Allgemeine Angelegenheiten)
    • Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates am 20. und 21. März 2025
    • Legislative Planung
      • Arbeitsprogramm der Kommission für 2025
      • Jährliche und mehrjährige Programmplanung
    • Sonstiges
    • Mittagessen über die Zukunft Europas

Sitzungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

594. Plenartagung am 26.–27. Februar

  • Debatten
    • Erläuterung der Prioritäten des polnischenVorsitzes im Rat der Europäischen Union durch Magdalena Sobkowiak-Czarnecka, Unterstaatssekretärin für Angelegenheiten der Europäischen Union
    • Wettbewerbsfähigkeit der EU, Binnenmarkt und Vereinfachung der Rechtsvorschriften in Verbindung mit der Verabschiedung der Stellungnahmen INT/1070 „Bewertung der Letta- und Draghi-Berichte über das Funktionieren und die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarkts“ und INT/1075 „Die Wettbewerbsfähigkeit von KMU in der EU angesichts neuer Belastungen/Verwaltungslasten
  • Stellungnahmen
    • Stärkung der Ergebnisorientierung der Kohäsionspolitik nach 2027 – Herausforderungen, Risiken und Chancen (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des polnischen EU-Ratsvorsitzes)
    • Finanzierung der Verteidigung in der EU (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des polnischen EU-Ratsvorsitzes)
    • Europäisches Semester 2025 – Herbstpaket
      • Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank – Europäisches Semester 2025 – Herbstpaket
    • Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC9)
      • Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
    • Nachhaltigkeit als Triebkraft für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in der EU (Initiativstellungnahme)
    • Bewertung der Letta- und Draghi-Berichte über das Funktionieren und die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarkts (Initiativstellungnahme)
    • Verbraucherschutz und Auswirkungen des digitalen und des grünen Wandels auf die Situation der Verbraucher (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des polnischen EU-Ratsvorsitzes)
    • Der Dienstleistungssektor in der Europäischen Union (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des polnischen EU-Ratsvorsitzes)
    • Die Zukunft der Industrie in der Europäischen Union vor dem Hintergrund der hohen Energiepreise und der Transformationskosten (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des polnischen EU-Ratsvorsitzes)
    • Die Wettbewerbsfähigkeit von KMU in der EU angesichts neuer Belastungen/Verwaltungslasten (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des polnischen EU-Ratsvorsitzes)
    • Sicherung einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung und eines angemessenen Einkommens für die europäischen Landwirte angesichts der Herausforderungen in den Bereichen Markt, Umwelt und Klima (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des polnischen EU-Ratsvorsitzes)
    • Ältere Menschen in Beschäftigung – systemische Voraussetzungen für einen freiwilligen längeren Verbleib im Erwerbsleben (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des polnischen EU-Ratsvorsitzes)
    • Vollendung der Infrastruktur des EU-Binnenmarkts in einem neuen geopolitischen Umfeld (Initiativstellungnahme) 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 27. Februar 2025

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-203/22 Dun & Bradstreet Austria

Auskunftsanspruch bei automationsunterstützter Bonitätsbeurteilung

Ein Mobilfunkbetreiber in Österreich lehnte den Abschluss bzw. die Verlängerung eines Mobilfunkvertrags mit einer Kundin mit der Begründung ab, dass sie keine ausreichende Bonität aufweise. Dafür stützte sich der Mobilfunkbetreiber auf eine Bonitätsbeurteilung, welche die Wirtschaftsauskunftei Bisnode Austria (jetzt Dun & Bradstreet Austria) automationsunterstützt vorgenommen hatte.

Auf Antrag der Kundin hin verpflichtete die österreichische Datenschutzbehörde Bisnode Austria zur Bekanntgabe aussagekräftiger Informationen über die involvierte Logik der automatisierten Entscheidungsfindung. Bisnode Austria ist der Ansicht, dass der der Verarbeitung zugrundeliegende Algorithmus ein schutzwürdiges Betriebsgeheimnis sei. Ihre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht blieb jedoch ohne Erfolg: Das Bundesverwaltungsgericht trug Bisnode Austria auf, der Kundin binnen zwei Wochen aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik zur Verfügung zu stellen, oder ausreichend zu begründen, weshalb sie diese Auskunft nicht erteilen könne. 

Das Verwaltungsgericht Wien ist mit einem Verfahren betreffend die Vollstreckung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts befasst. Es ersucht den Gerichtshof um Klärung, in welchem Umfang nach der Datenschutz-Grundverordnung Auskunft zu automationsunterstütztem Profiling bei der Bonitätsbewertung von Personen zu gewähren ist und welche Auskunftspflichten einen Verantwortlichen zusätzlich zur bloßen Bekanntgabe der involvierten Logik treffen.

Generalanwalt Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen u.a. die Ansicht vertreten, dass der betroffenen Person präzise und leicht verständliche Informationen über die verwendete Methode und die verwendeten Kriterien mitgeteilt werden müssen.

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Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑674/23 AEON NEPREMIČNINE u. a.

Deckelung von Maklergebühren

Das slowenische Immobilienvermittlungsgesetz begrenzt die Vergütung für Vermittlungsdienste beim Kauf oder Verkauf bzw. bei der Vermietung von Immobilien auf 4 % des Vertragspreises (Kauf- oder Verkauf) bzw. des Vertragswertes (Vermietung). Als Vertragswert bei Vermietung gilt das Produkt aus der Höhe der monatlichen Miete und der Anzahl der Monate, für die die Immobilie vermietet wird; die Vergütung darf jedoch eine Monatsmiete nicht übersteigen. 

Das slowenische Verfassungsgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob eine solche Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist, und zwar mit dem in der EU-Grundrechte-Charta garantierten Eigentumsrecht sowie der Richtlinie 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt.

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Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in der Rechtsmittelsache C‑59/23 P Österreich / Kommission (Kernkraftwerk Paks II)

Ungarische Beihilfen für Kernkraftwerk Paks II

Mit Beschluss vom 6. März 2017 genehmigte die EU-Kommission Beihilfen Ungarns für zwei neue Kernreaktoren am Standort Paks. Österreich hat die Genehmigung der Kommission vor dem Gericht der EU angefochten, das die Klage mit Bescheid abwies.

Österreich verfolgt sein Anliegen weiter im Wege eines Rechtsmittels vor dem Gerichtshof.

Es macht geltend, dass die Direktvergabe des Bauauftrags unzulässig war. Dieser Verstoß gegen das Vergaberecht mache die beihilferechtliche Genehmigung rechtswidrig. Die Beihilfe sei außerdem unverhältnismäßig, verzerre übermäßig den Wettbewerb und schaffe eine marktbeherrschende Stellung. Außerdem habe die Kommission die Höhe der Beihilfe nicht hinreichend bestimmt.

Generalanwältin Medina legt am 27. Februar ihre Schlussanträge vor.

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Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-134/24 Tomann

Massenentlassungen

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Zweiten und des Sechsten Senats des deutschen Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind im Rahmen von Massenentlassungen erklärte Kündigungen unwirksam, wenn der Arbeitgeber es versäumt hat, die geplante Massenentlassung zuvor der zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen.

Der Sechste Senat möchte seine diesbezügliche Rechtsprechung jedoch dahin gehend ändern, dass ein solcher Verstoß gegen die Anzeigepflicht nicht mehr zur Nichtigkeit der Kündigung führt. Denn die Anzeigepflicht diene nicht dazu, die Kündigung zu verhindern, sondern solle es lediglich der Arbeitsverwaltung ermöglichen, sich auf die durch die wirksame Kündigung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern eintretende sozio-ökonomische Belastung des örtlichen Arbeitsmarkts einzustellen und insoweit nach Lösungen zu suchen.

Da ein Senat des BAG nur dann von der Rechtsprechung eines anderen Senats abweichen kann, wenn dieser auf Anfrage hin seine Rechtsprechung aufgibt, oder der Große Senat des BAG in diesem Sinne entscheidet, hat der Sechste Senat beim Zweiten Senat eine solche Anfrage gestellt. Der Zweite Senat hat seinerseits beschlossen, zunächst dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen zur Richtlinie über Massenentlassungen vorzulegen, insbesondere zu der mit der Anzeige verbundenen Entlassungssperre.

Generalanwalt Norkus legt am 27. Februar seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Wettbewerb

Öffentliches Gesundheitswesen

Binnenmarkt

Lebensmittelsicherheit

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

27.01.2025 - 21.04.2025 

Wettbewerb

Wettbewerb

Umwelt

Haushalt


REDAKTION: 
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

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