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Sujet Wirtschaftspanorama
© EU Representation WKÖ

EU-Wirtschaftspanorama 7/2026

Ausgabe 27. Februar

Lesedauer: 7 Minuten

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27.02.2026

Im Brennpunkt


Wie wirken sich die neuen US-Zölle auf die heimischen Unternehmen aus

Illustration eines hellen Hintergrunds, auf dem verschiedene Container herumschwirren. Auf jedem Container ist eine Flagge, zum Beispiel Indien, Kanada, China, Deutschland, Brasilien etc. Dazwischen sind gelbe Absperrbänder, auf denen Zölle steht. Auf der Illustration steht EU Wirtschaftspanorama, im Brennpunkt, neue US-Zölle, Auswirkungen auf heimische Unternehmen
© EU REPRESENTATION/freshidea | stock.adobe.com

Der Supreme Court erklärte am 20. Februar 2026 die von Präsident Donald Trump auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängten Zölle für rechtswidrig. Das Gericht stellte fest, dass die im Gesetz vorgesehene Befugnis, „Importe zu regulieren“, keine eigenständige Kompetenz zur Einführung von Zöllen umfasst. US-Präsident Trump reagierte darauf mit der Ankündigung neuer globaler Zölle. Dies wurde rasch umgesetzt.

Seit 24. Februar gilt für Importe- und damit auch für Exporte aus Österreich – ein globaler 10 Prozent Zollsatz auf den Warenwert, vorläufig für 150 Tage (also bis 24. Juli 2026). Eine Anhebung auf 15 Prozent wurde angekündigt, ist aktuell aber noch nicht rechtswirksam. 

Was bedeuten die neu angekündigten Zölle für heimische Unternehmen? „Von der reinen Zollhöhe her macht es für die Unternehmen keinen großen Unterschied. Das Hauptproblem liegt vielmehr in der administrativen Unsicherheit und im zusätzlichen Aufwand“, erklärt WKÖ-USA-Expertin Irene Lack-Hageneder. Unternehmen müssten nun erneut umrechnen und genau prüfen, welche Zollhöhe ab welchem Datum für welche Lieferung gilt.

Ihr zentraler Rat lautet daher: sich umfassend und laufend zu informieren. Die WKÖ unterstützt dabei mit einem breiten Beratungsangebot. Die AußenwirtschaftsCenter in den USA stehen für konkrete Anfragen zur Verfügung (WKÖ-AussenwirtschaftsCenter in den USA). Zudem veranstaltet die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA am 3. März von 14 bis 15 Uhr ein Webinar unter dem Titel „US-Handelspolitik 2026: Supreme-Court-Urteil und Auswirkungen auf die US-Zollpolitik“. 

Der WKÖ-Wirtschaftsdelegierte in Washington D.C. Thomas Moschig geht langfristig davon aus, dass sich an den Grundstrukturen des US-Zollregimes für österreichische Unternehmen nur geringe Änderungen ergeben werden. Entsprechende Signale kamen bereits von Vertretern der US-Regierung. Unberührt vom aktuellen Supreme-Court-Urteil bleiben jedoch Zölle auf Basis anderer Rechtsgrundlagen, etwa auf Stahl- und Aluminiumderivate. Diese treffen österreichische Schlüsselbranchen wie den Maschinenbau besonders stark: Auf den Stahl- und Aluminiumanteil fallen überproportional hohe Zölle von bis zu 50 Prozent an, so Moschig im Interview mit MARIE. 

Das Supreme-Court-Urteil lässt offen, ob und in welcher Form bereits gezahlte IEEPA-Zölle rückerstattet werden. Zudem enthält es keine Aussagen zur praktischen Umsetzung der Entscheidung bei laufenden Importen, zu möglichen Auswirkungen auf bestehende Handelsabkommen oder zu alternativen Rechtsgrundlagen, auf die der US-Präsident zur erneuten Einführung von Zöllen zurückgreifen könnte.

Der Infopoint US-Zölle der WKÖ informiert über die aktuellsten Entwicklungen, welche der angekündigten Maßnahmen tatsächlich in Kraft treten und welche gegebenenfalls wieder außer Kraft gesetzt werden.  

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


EU-Abkommen


EU-Schweiz: Modernisierte Kooperation durch neues Abkommenspaket 

Zwei Container - einer trägt die Flagge der EU, der andere die Flagge der Schweiz
© PX Media | stock.adobe.com

Der Rat der EU hat die Unterzeichnung eines umfangreichen Abkommenspakets mit der Schweiz gebilligt. Ziel ist es, die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und zu modernisieren. Das Paket umfasst: 

  • Aktualisierung bestehender Abkommen zu Luftverkehr, Landverkehr, Freizügigkeit und Produktsicherheit, die der Schweiz bereits Zugang zum EU-Binnenmarkt gewähren
  • Aktualisierung des Agrarhandelsabkommens
  • Drei neue Abkommen zu Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Elektrizität
  • Ein Abkommen über einen dauerhaften finanziellen Beitrag der Schweiz zur wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der EU
  • Ein Abkommen zur Teilnahme der Schweiz an mehreren EU‑Programmen
  • Ein separates Abkommen zur Teilnahme an der EU‑Weltraumagentur
  • Ein Protokoll zur parlamentarischen Zusammenarbeit
  • Eine gemeinsame Erklärung über einen hochrangigen Dialog zur Weiterentwicklung der Beziehungen 

Das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen wurde bereits 2025 unterzeichnet und vorläufig angewandt. Die restlichen Abkommen sollen im März 2026 unterschrieben werden. Sie treten jedoch nach der Unterzeichnung und der Zustimmung seitens des Europäischen Parlaments erst in Kraft, wenn die Schweiz, die für das Inkrafttreten des Pakets erforderlichen Verfahren abschließt. Damit ist vor Ende 2027 nicht zu rechnen. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Post Brexit: EU und UK stärken Kooperation in Wettbewerbsfragen 

Zwei Papierschiffchen sind auf einem hellblauen Untergrund platziert, das vordere mit United Kingdom Flagge gefaltet und das hintere mit der Symbolik der Europäischen Union
© RomanWhale studio | stock.adobe.com

Die EU-Kommission und das Vereinigte Königreich haben ein neues Wettbewerbskooperationsabkommen unterzeichnet, das einen klaren Rahmen für die Zusammenarbeit in Kartell- und Fusionskontrollverfahren schafft. Damit wird die Kooperation nach dem Brexit erstmals in einem eigenständigen Abkommen umfassend geregelt und das bestehende Handels- und Kooperationsabkommen vertieft. 

Das Abkommen sieht vor, dass sich die EU‑Wettbewerbsbehörden und die britische Competition and Markets Authority künftig gegenseitig über wichtige Fälle informieren und ihre Ermittlungen bei Bedarf enger abstimmen. Ziel ist es, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, Verfahren effizienter zu gestalten und Wettbewerbshindernisse besser zu adressieren. Gleichzeitig betont das Abkommen den Schutz vertraulicher Informationen: Sensible Unternehmensdaten dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Unternehmen ausgetauscht werden. 

Mit dieser Vereinbarung setzen die EU und das Vereinigte Königreich ein wichtiges Signal für stabile und verlässliche Zusammenarbeit. Das Abkommen reiht sich in die bestehenden internationalen Wettbewerbskooperationen der EU mit Ländern wie den USA, Kanada, Japan, Südkorea oder der Schweiz ein und stärkt die grenzüberschreitende Durchsetzung von Wettbewerbsregeln. 

In Kraft treten kann das Abkommen erst nach Abschluss der Ratifizierungsverfahren auf beiden Seiten. Auf EU‑Seite sind dafür die Zustimmung des Europäischen Parlaments und ein Beschluss des Rates notwendig. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Bürokratieabbau


Vereinfachungen für Small Mid-Cap-Unternehmen

Schräge Aufnahme einer Person mit hellem Oberteil sowie hellem Sakko darüber, die an einem Tisch sitzt und vor sich einen aufgeklappten Laptop sowie einen Zettel hat. Im Hintergrund sitzt eine weitere Person an einem Tisch
© Syda Productions | stock.adobe.com

Als sogenannte Small Mid-Cap-Unternehmen (SMCs) gelten Unternehmen, die größenmäßig zwischen der Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und den Großunternehmen angesiedelt sind. Am Mittwoch haben die drei zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments ihre Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission angenommen, der die Einführung dieser neuen Unternehmenskategorie sowie die Ausdehnung bestimmter bisher nur KMU vorbehaltener Erleichterungen auf SMCs vorsieht. 

Nach Meinung des Europäischen Parlaments soll die Kategorie SMCs Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten umfassen, die entweder einen Jahresumsatz von bis zu 200 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von bis zu 172 Millionen Euro aufweisen. Gleichzeitig ist es dem Parlament ein Anliegen, dass die Unterstützung für KMUs nicht verwässert wird. Deshalb soll die Definition der Schwellenwerte alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden.  

Sollte es nach dem Parlament gehen, werden die aktuellen Ausnahmen von den Aufzeichnungspflichten für KMU gemäß der Datenschutzverordnung (DSGVO) auch auf SMCs ausgeweitet, ausgenommen es handelt sich bei den betroffenen Daten nicht um hochriskante für die Rechte von Betroffenen. Nach der Zustimmung des Plenums im März können die Trilogverhandlungen mit dem Rat aufgenommen werden, welcher seine Position bereits im September 2025 beschlossen hat. 

Ansprechpartner:in: Peter Dohr


EU-Wochenvorschau 


Sitzungen der Europäischen Kommission

4. März

  • Industrial Accelerator Act
  • EU-Strategie für die maritime Industrie
  • EU-Hafenstrategie
  • Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026–2030
  • Strategie für Generationengerechtigkeit 

6. März

  • Orientierungsdebatte über die Energiepreise

Plenum des Europäischen Parlaments 

Keine Plenarsitzung diese Woche 

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

2. März 

5. März 

  • Haushaltskontrollausschuss (CONT)
    • Zwischenbericht über den Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034
    • Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich 
  • Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI)
    • Zwischenbericht über den Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2028–2034
    • Vorstellung der Stellungnahme 05/2026 des Europäischen Rechnungshofs zu den Vorschlägen für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unionsförderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik für den Zeitraum 2028 bis 2034 und für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf die Schulobst-, -gemüse- und -milchregelung („EU-Schulprogramm“), sektorale Interventionen, [...], Vorschriften über die Verfügbarkeit von Vorräten in Notfällen und bei schweren Krisen sowie Sicherheiten
    • Einrichtung des Europäischen Wettbewerbsfonds (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationsaktivitäten im Verteidigungsbereich


Sitzungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 

Keine Sitzungen


Ausgewählte laufende Konsultationen

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Binnenmarkt

Justiz und Grundrechte

Klimaschutz

Energie


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