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Person im Anzug steht in einem weißen Bereich eines Labyrinths, von dem aus viele Wege entspringen
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Bürokratieabbau für Österreich!

Position der WKÖ | Stand August 2025

Lesedauer: 2 Minuten

22.08.2025

Ausgangslage

Überbordende Bürokratie und ausufernde Regulierung stellen immense Belastungen für österreichische Betriebe dar und wirken sich negativ auf ihre Wettbewerbsfähigkeit aus. Regulierungen aus verschiedensten Bereichen häufen sich bei Unternehmen an und potenzieren sich dadurch. Bürokratie und Überregulierung kosten Unternehmen Zeit und Geld – und den Wirtschaftsstandort Österreich Wachstum.

Grafik mit Text: Bürokratieaufwand für Unternehmen in Österreich pro Woche
© WKÖ

59 % der österreichischen Unternehmen und 72 % der KMU berichten über eine starke Zunahme des Zeitaufwands für Bürokratie in den letzten drei Jahren.

Balken-Grafik mit Text: Top 3 Forderungen um Österreich Wirtschaft voranzubringen
© WKÖ

88 % aller befragten Unternehmen nennen „weniger Bürokratie“ als wichtigste Forderung, um die heimische Wirtschaft voranzubringen. 

Auch die Europäische Kommission hat im Juni 2025 für Österreich u.a. die Verringerung des Verwaltungsaufwands insbesondere für KMU und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren explizit empfohlen..


Wofür steht die WKÖ  

Die WKÖ setzt sich mit aller Kraft dafür ein, Unternehmertum, Leistung und fairen Wettbewerb auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern. Mit erhöhter Durchsetzungskraft trägt die WKÖ zum Erfolg österreichischer Unternehmen bei, indem sie den Weg aus dem Labyrinth der Bürokratie erleichtert und den Unternehmen wieder mehr Handlungsspielraum ermöglicht. Dadurch sollen Unternehmen den Fokus verstärkt auf ihre eigentliche Geschäftstätigkeit legen, innovativ sein und Arbeitsplätze schaffen können.

Regulierungsgrundsatz „Weniger ist mehr“ 

Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen“ | Charles de Secondat, Baron de Montesquieu

Die kumulativen Belastungseffekte durch Regulierungen in verschiedensten Bereichen potenzieren sich bei den Unternehmen. Es wird für Unternehmen von Jahr zu Jahr immer schwieriger, alle Vorschriften zu überblicken, die sie beim Betrieb ihres Unternehmens einzuhalten haben – sie ohne professionelle Hilfe in ihrer Komplexität und Unübersichtlichkeit inhaltlich zu erfassen, ist mittlerweile nahezu unmöglich. Im Sinne der Standortqualität muss Verwaltung daher konsequent nach dem Grundsatz „Weniger ist mehr“ in allen Rechtsbereichen gestaltet und dereguliert werden. 

Informationspflichten im notwendigen Ausmaß 

Berechnungen von EcoAustria zeigen, dass jeder Euro, der von den Unternehmen in Österreich weniger für Informations- und Erfüllungspflichten aufgewendet werden muss, mittel- bis langfristig das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 1,62 Euro höher ausfallen lässt. Daher sollten unnötige Melde-, Dokumentations-, Informations- und Veröffentlichungspflichten so weit möglich abgeschafft werden. Insbesondere im Bereich Arbeits- und Sozialrecht, im Steuerrecht und im Umweltbereich gibt es zahlreiche überbordende nationale und europäische Meldepflichten, die deutlich reduziert werden sollten.

Effiziente Datenübermittlung – Konsequente Umsetzung „Once Only“-Prinzip 

Durch die effektive Umsetzung des „Once Only“-Prinzips sollen unternehmensbezogene Daten nur mehr einmal an die Verwaltung gemeldet werden müssen: Bereitgestellte Informationen, die durch Meldeverpflichtungen oder beispielsweise beim Einreichen von Förderanträgen bereits elektronisch an die Verwaltung geliefert wurden, sollen für weitere Informationspflichten wiederverwendet werden. 

Abkehr vom Gold Plating 

Die Übererfüllung von EU-Vorgaben führt innerstaatlich zu Überregulierungen und Doppelgleisigkeiten. Dies schadet der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft. Bestehende Rechtsvorschriften sind daher auf Gold Plating hin zu untersuchen und gegebenenfalls zu bereinigen, bei der Umsetzung neuer EU-Regelungen ist Gold Plating konsequent zu vermeiden. 

„Beraten statt Strafen“ 

Im Verwaltungsrecht wurden über die Jahre die Strafrahmen in vielen Bereichen erhöht. Zudem werden bei Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften, obwohl es sich oftmals nur um Bagatelldelikte handelt, unverhältnismäßig hohe Verwaltungsstrafen verhängt. Um dies zu vermeiden, soll besonderes Augenmerk auf die Umsetzung des Grundsatzes „Beraten statt Strafen“ gelegt werden.

Auch das im Verwaltungsstrafrecht geltende Kumulationsprinzip, demzufolge einzelne Verwaltungsübertretungen nebeneinander zu bestrafen sind, sollte entschärft werden.