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Starkstrommasten im Sonnenuntergang
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Befristete Reduktion der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe

Entlastungen von 800 Mio. Euro im Jahr

Lesedauer: 1 Minute

13.08.2025

Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise wurden die Elektrizitäts- und Erdgasabgabe mit 1.5.2022 befristet auf das EU-Mindestniveau gesenkt. Die Befristung wurde von Ende Juni 2023 auf Ende Dezember 2023 verlängert.

Das bringt eine Entlastung von 800 Mio. Euro pro Jahr. Die Verlängerung für das gesamte Jahr 2024 wurde im Nationalrat beschlossen.

Hinweis: Die Regelung ist mit Ende 2024 ausgelaufen. Mehr Infos finden Sie auf den WKO Infoseiten zur Erdgasabgabe bzw. Elektrizitätsabgabe -  dort finden Sie auch den Kontakt zu Ihrer Landeskammer. 

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