
WKÖ-Denk: NoVA-Befreiung für Kleintransporter entlastet Betriebe
Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk begrüßt Beschluss - ab 1. Juli 2025 sind für die Güterbeförderung bestimmte Transporter von der Normverbrauchsabgabe ausgenommen.
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Am Montag wurde im Nationalrat die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Fahrzeuge, die hauptsächlich zur Güterbeförderung bestimmt sind, ab 1. Juli 2025 beschlossen.
"Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiger Verhandlungserfolg für das Gewerbe und Handwerk, denn damit ist sichergestellt, dass Transporter wie Kastenwagen und Pritschenwagen, wie sie im Gewerbe und Handwerk hauptsächlich als Arbeitsmittel gebraucht werden, von der NoVA-Befreiung auch tatsächlich umfasst sind", erklärt Manfred Denk, neuer Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). "Wir freuen uns, dass diese langjährige Forderung der Sparte erfüllt wurde: Damit werden unsere Betriebe entlastet und es fällt ein eklatanter Wettbewerbsnachteil weg – vor allem gegenüber Betrieben, die aus dem Ausland nach Österreich hereinarbeiten und solche Transporter viel günstiger erstehen konnten", so Denk.
Laut Gesetzesänderung gilt diese Befreiung für Kastenwagen, wenn sich hinter der zweiten Sitzreihe eine klimadichte Trennwand befindet, in dem dahinter befindlichen Laderaum ein Würfel mit einer Seitenlänge von mindestens einem Meter Platz findet und die Seitenfenster im Laderaum verblecht sind.
Weiters sind Pritschenwagen von der NoVA befreit, wenn ein geschlossener Bereich für Passagiere und eine Ladefläche von der Art eines Lastkraftwagens (mit seitlich klappbaren Bordwänden, ohne Radkästen, auch abnehmbar oder kippbar) oder bei ausschließlich nach hinten klappbarer Bordwand eine Ladefläche, bei der die innere Länge auf dem Boden des für die Beförderung von Waren bestimmten Bereichs länger ist als 50 Prozent der Länge des Radstands, vorhanden ist.
Die Sparte hatte wiederholt hingewiesen, dass die NoVA für Klein-LKW der Klasse N1 die gewünschten ökologischen Lenkungseffekte verfehlt: Es wurden dadurch keine CO2-Einsparungen erzielt, ganz im Gegenteil: Anhand der Zulassungszahlen ist belegbar, dass stattdessen alte Fahrzeuge mit höherem Treibstoffverbrauch länger genutzt wurden.
(PWK128/HSP)