
WKÖ Bundesgremialobmann Sonntag begrüßt EU-Pläne, Bearbeitungsgebühr auf Temu-Pakete einzuführen
Laut jüngsten Meldungen plant die EU eine Zusatzgebühr von 2 Euro auf Warenlieferungen, die von Drittstaats-Plattformen direkt an EU-Konsumenten gehen
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Wien (OTS) − „Das immer konkreter werdende Nachdenken der EU über Zusatzgebühren auf Warenlieferungen von Temu und Shein ist sehr zu begrüßen“, sagt Martin Sonntag, Obmann des Bundesgremiums des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Denn derartige Gebühren seien ein sinnvoller Ansatz. „Wir freuen uns daher, dass die Kommission unseren Forderungen folgt und endlich gezielte Maßnahmen setzen will“, so Sonntag. Denn das derzeitige Zoll- und Wareneinfuhrsystem der Europäischen Union bietet leider viele Möglichkeiten zur gezielten Umgehung. „Chinesische Online-Plattformen wie Temu fluten Europa mit Billigprodukten – und das großteils völlig kostenlos; die Verlierer der Geschichte sind einheimische Händler:innen, Konsument:innen, der Fiskus und die Umwelt“, kritisiert Sonntag. Zusatzgebühren werden das Problem nicht vollends lösen, sind jedoch ein erster, wichtiger Schritt und sollten unbedingt noch 2025 eingeführt und eingehoben werden.
Das Bundesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels der WKÖ hatte bereits Ende 2023, als einer der Ersten in der EU, auf das Thema aufmerksam gemacht und auf die Risiken im Zusammenhang mit der Marktmacht der chinesischen Billiganbieter hingewiesen. Das Thema ist komplex, und Lösungen bzw. Lösungsansätze dauern; umso wichtiger ist es nun, diese Schritte rasch umzusetzen.
Zusatzgebühr auf (Billig-)Lieferungen aus Drittstaaten
Nötig wäre Martin Sonntag zufolge, dass die eingehobenen Zusatzgebühren zu einem Teil auch zweckgebunden der Förderung des europäischen Handels zugutekommen, da dieser vorrangig der Leidtragende der bisherigen Entwicklungen und Missstände war.
„Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Zusatzgebühren dort eingehoben werden, wo sie notwendig sind, und nicht auf Umwegen europäische und nationale Händlerinnen und Händler treffen“, sagt Sonntag. Es sei daher sehr genau darauf zu achten, dass die Maßnahmen schnell, effizient und zielgerichtet umgesetzt werden.
Eine Zusatzgebühr auf (Billig-)Lieferungen aus Drittstaaten mit einem sehr geringen Warenwert wäre jedenfalls eine rasche und effiziente Möglichkeit, einerseits die schier unendlichen Mengen an Kleinstpaketen zu unterbinden und andererseits eine Art Ausgleichszahlung für die schweren wirtschaftlichen und umweltschädigenden Folgen dieser Lieferungen zu verlangen. (PWK170/DFS)
Stand: 21.05.2025