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Nahaufnahme von großen neben- und aufeinander liegenden Baumstämmen in einem Wald.
© Eva | stock.adobe.com

WKÖ Trefelik: „Sieg der Vernunft bei Entwaldungsverordnung“

Große Erleichterung im Handel: Rat und Europäisches Parlament einigten sich am 4.12.2025 auf eine Vereinfachung und Verschiebung

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 05.12.2025

Nach einer Achterbahnfahrt einigten sich gestern Rat und Parlament in ihrer Trilogverhandlung auf dringend notwendige Nachbesserungen an der Entwaldungsverordnung (kurz EUDR).

„Wir freuen uns, dass es nun doch zu einem Sieg der Vernunft kam. Mit der Entscheidung aus Brüssel wird die Entwaldungsverordnung nicht aufgeweicht, sondern überbordende Mehrbürokratie der nachgelagerten Lieferketten endlich abgeschafft“, zeigt sich Rainer Trefelik, Bundesspartenobmann des Handels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), erleichtert.

Sorgfaltspflichten Erstinverkehrbringer

Nach dem gestrigen Verhandlungsergebnis müssen nur mehr die sogenannten Erstinverkehrbringer relevanter Produkte Sorgfaltspflichten erfüllen und in die EUDR-Datenbank einmelden. Von dem einem Erstinverkehrbringer direkt nachgelagerten Unternehmen wird erwartet, die bestätigenden Referenznummern zu sammeln und aufzubewahren – für alle anderen nachgelagerten Glieder in der Kette entfallen die Dokumentationspflichten. „Diese hätten für das Ziel der Verordnung, dem Schutz der Wälder, auch keinen Mehrwert geliefert und wären lediglich unnötiger bürokratischer Zusatzaufwand gewesen“, so Trefelik.

Außerdem begrüßt er, dass die umsetzenden Unternehmen weitere 12 Monate Zeit bekommen, um die bereits implementierten Prozesse anzupassen. Für große Marktteilnehmer:innen und Handelsunternehmen gilt die EUDR nun mit 30.12.2026, kleine haben noch weitere 6 Monate Zeit.

Diese Verschiebung sowie die Vereinfachungen bringen eine Erleichterung vor allem für unsere KMU, die teilweise bereits dieses Jahr mit Anfragen überhäuft wurden, aber nicht ausreichend Bearbeitungskapazitäten dafür haben. Auch sind wir erleichtert, dass bedrucktes Papier und somit sämtliche Printmaterialien wie Werbeflyer als eigenes relevantes Erzeugnis aus dem Anhang gestrichen wurden.

Nun steht für den endgültigen Beschluss der Verschiebung und Erleichterung nur mehr ein formaler Schritt an. Dieser Beschluss der Änderungen in Rat und Parlament sowie die anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt werden für den 16.12.2025 erwartet.

(PWK518/DFS)