Mineralölindustrie, Fachverband

SCC Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Sektorkomitees SCC Austria

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1. Wesen und Zweck

Das SK-SCC ist ein Arbeitskreis im Fachverband der Mineralölindustrie Österreichs (FVMI).

Im Sektorkomitee SCC Austria (SK-SCC) sind die, an einer Akkreditierung und Zertifizierung von Sicherheitsmanagementsystemen gemäß Sicherheits Certifikat Contraktoren – SCC / Sicherheits Certifikat Personaldienstleistungen - SCP interessierten Kreise vertreten.

2. Aufgaben

Ziel des SK-SCC ist es, zur Verbesserung der Sicherheits,- Gesundheitsschutz und Umweltschutzstandards sowohl bei Kontraktoren als auch bei deren Beschäftigten beizutragen, insbesondere durch die Entwicklung und Verbreitung des SCC/SCP Systems.

Hieraus ergeben sich die wichtigsten Aufgaben der SK-SCC Austria wie folgt:

  • Fortentwicklung der normativen SCC-Dokumente.
  • Entsenden von Vertretern zur European SCC-Platform und Mitarbeit bei der Harmonisierung des European SCC-Regelwerkes.

3. Zusammensetzung

Das SK-SCC setzt sich aus maximal 21 stimmberechtigten, persönlich berufenen Mitgliedern zusammen. Dabei ist folgende Gruppenzusammensetzung anzustreben:

  • 6 Mitglieder aus Firmen, die das SCC fordern (Auftraggeber)
  • 7 Mitglieder von Kontraktoren (Auftragnehmer)
  • 3 Mitglieder, die die Zertifizierer vertreten
  • 3 Mitglieder von Behörden, AUVA und Wissenschaft/Forschung
  • 2 Mitglieder aus Consulting Unternehmen

4. Persönliche Benennung und Amtszeit

Die Mitglieder des SK-SCC werden vom SK-SCC gewählt.

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt in der Regel 3 Jahre und endet mit der anzustrebenden Herbstsitzung 2009, 2012, …). Danach entscheidet das SK-SCC über die erneute Mitgliedschaft bzw. die Neubesetzung entsprechend der Gruppenzusammensetzung/Nachrückliste. Wiederwahl ist zulässig.

Die Amtszeit eines Mitgliedes endet vor Ablauf dieser Frist, wenn sich dessen Interessengruppenzugehörigkeit ändert z. B. durch Wechsel des Arbeitgebers, bzw. durch Ausscheiden aus dem Unternehmen. Das SK-SCC kann jedoch die Fortführung der Mitgliedschaft bis zum Ende des Stichtages beschließen.

Nach Ablauf der Amtszeit beschließt das SK-SCC über die erneute Mitgliedschaft oder die Neubesetzung entsprechend der o. g. anzustrebenden Gruppenzusammensetzung.

Um die Kontinuität der Arbeit im SK-SCC-Arbeit zu wahren, sollten max. 30 % der Mitglieder nach Ablauf der Amtszeit ersetzt werden.

Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtsperiode aus der entsendenden Institution aus, wird das o.g. Verfahren analog angewendet.

Bei einer Neubesetzung berücksichtigt das SK-SCC die Nachrückeliste, die alle Bewerbungen um die Mitgliedschaft im SK-SCC in der Reihenfolge ihres Einganges enthält.

Die Mitarbeit im SK-SCC ist ehrenamtlich. Reisekosten und Spesen tragen die entsendenden Institutionen. In Ausnahmefällen entscheidet das Sektorkomitee.

5. Organisation

Das SK-SCC wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Das Sekretariat des SK-SCC wird derzeit vom Fachverband der Mineralölindustrie Österreichs (FVMI) wahrgenommen.

Für die Durchführung bestimmter Aufgaben kann das SK-SCC Arbeitsgruppen aus seinen Mitgliedern und ggf. externen Fachleuten bilden.

6. Sitzungen und Beschlussfähigkeit

Sitzungen des SK-SCC werden vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen. Die Einladungen mit der Tagesordnung werden vom Obmann oder Stellvertreter verschickt und sollten den Mitgliedern des SK-SCC mindestens 1 Woche vor der Sitzung vorliegen.

Wurde die Sitzung ordnungsgemäß einberufen ist das SK-SCC ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.

Beschlüsse erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. In bestimmten Fällen kann der Vorsitzende die Dringlichkeit feststellen und die Abstimmung im Schriftverfahren einleiten.

Gäste können von Mitgliedern des SK-SCC vorgeschlagen und mit einfacher Mehrheit eingeladen werden. Sie sind jedoch nicht stimmberechtigt.

7. Vertraulichkeit

Alle am Akkreditierungs- oder Benennungsvorgang beteiligten Personen sind verpflichtet, die ihnen in diesem Zusammenhang bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln.

Ausschließlich Informationen, die der Durchführung des Akkreditierungs- oder Benennungsverfahrens dienen, dürfen an die zuständigen Organe der Akkreditierungsstelle im BMWFJ vergeben werden.

Sonstige Informationen oder Informationen an Dritte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen weitergegeben werden.

8. Änderung der Geschäftsordnung

Änderungen der Geschäftsordnung des SK-SCC bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung der Mitglieder des SK-SCC. 

Stand: 06.06.2023