Person in Arbeitskleidung mit Schutzhelm arbeitet in einer Raffinerie mit gelber Oberfläche
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Mineralölindustrie, Fachverband

SCC Regelwerk

Normative SCC-Dokumente, Kommentar und Interpretationshilfe

Lesedauer: 2 Minuten

Neues Programm (Sektorschema) SCC / SGU-Personal 2021  

Im Jahr 2024 findet eine Umstellung von SCC 2011 auf die beiden neue Programme SCC-VAZ 2021 A sowie SGU-Personal VAZ 2021 A statt.

Eine Einführung und Überblick über das Zertifizierungsverfahren, sowie die Nutzungsbedingungen der neuen Programme finden Sie in diesen Dokumenten:

Übergangsvorschriften von SCC 2011 auf SCC-VAZ 2021 A und SGU-Personal VAZ 2021 A
Dieses Dokument regelt die Umstellung der bestehenden SCC 2011 Zertifikate auf SCC-VAZ 2021 A, sowie die Anpassung der Gültigkeit der SGU Prüfungen gem. Dok. 16, 17 und 18 des SCC 2011-Regelwerkes.

Bisheriges Programm SCC 2011

  • Derzeit gültiges SCC-Regelwerk Version 2011 und Fragenkatalog 06/2018
  • SCC-Regelwerk für Führungskräfte und Mitarbeiter (Version 2011) EUR 60,00.
  • SCC-Fragenkatalog für Führungskräfte und Mitarbeiter (Version 06/2018) EUR 50,00 
    Hinweis zum Fragenkatalog: folgende Fragen werden aus Aktualitätsgründen ausgesetzt:
    • H02-M03
    • H19-F01
    • I11-F03
    • J05-M04
  • Sitzung vom 17.4.2021
    • H24-F01
    • H24-F02
    • H24-F03
    • J11-M01
  • Sitzung vom 23.11.2021
    • K13-M09
    • L02-M02
    • L01–F01

Bestellungen

Wir ersuchen Sie Ihre Bestellung mit Angabe der Rechnungsadresse an den Fachverband der Mineralölindustrie per Email: office@oil-gas.at oder per Fax: 05 90 900-4895) zu richten.

Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen auch telefonisch unter 05 90 900-4892 zur Verfügung.

  • SCC-Regelwerk (Version 2011) EUR 60,00
  • SCC-Fragenkatalog für Führungskräfte und Mitarbeiter (Version 06/2018) EUR 50,00

Für inhaltliche Fragen zu den Dokumenten und dem Fragenkatalog steht Ihnen Frau Susanne Gfatter telefonisch unter +43 (0)5 90 900 4894 oder per Email unter susanne.gfatter@wko.at  zur Verfügung

Erläuterungen zu Dokument A15

Auf Beschluss des DGMK-Arbeitskreises normative Dokumente wurden Kommentare und Interpretationshilfen zum normativen Dokument "Personalzertifizierung: Operativ tätiges Personal im SGU-Bereich" zur Fassung vom 4.5.2011, herausgegeben.

Um die Gleichwertigkeit zu gewährleisten werden folgende Handlungshilfen zum Dokument A15 gegeben:

Es ist von der akkreditierten Personalzertifizierungsstelle in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Anforderung an die Ausbildung gemäß Kapitel 5.2.1 erfüllt wird, d. h. die Eingangsvoraussetzung erfüllt ist.

Nachweis der Eingangsvoraussetzung (Ausbildung) kann im Einzelfall auch sein

  • Bestätigung Arbeitgeber über mind. 3-jährige Berufserfahrung in Österreich in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
  • Lehrberufe in Österreich
  • Noch gültige SGU-Ausbildung einschließlich –Prüfung gem. Dok. A16, A17 oder A18, Ausstellung vor 01.07.2012

Neben diesen Handlungshilfen besteht immer die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung. In dem Fall ist von der akkreditierten Personalzertifizierungsstelle in jedem Einzelfall – z. B. anhand der Lernzielliste des Normativen Dokuments A15 "PERSONALZERTIFIZIERUNG: OPERATIV TÄTIGES PERSONAL IM SGU-BEREICH" (Tabelle 1) – zu prüfen, ob und ob ausreichend Ausbildungsinhalte zum Arbeitsschutz vermittelt wurden.

Die Nachweispflicht (z. B. Ausbildungsinhalte) liegt dabei beim Antragsteller. Die akkreditierte Personalzertifizierungsstelle prüft die Nachweise und entscheidet, ob eine Schulung mit 24 U-Std. oder ggf. eine angepasste Schulung (z. B. 8 oder 16 U-Std.) ergänzend oder keine Schulung notwendig ist. Die Dokumentation der jeweiligen Entscheidung ist mit nachvollziehbarer Begründung in jedem Einzelfall von der Personalzertifizierungsstelle zu archivieren.

Laut Beschluss Sitzung des SK-SCC vom 13.10.2015

Stand: 24.04.2024