
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Barrierefreiheit in der Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Gesundheitswirtschaft
Publikationen, Rechtsinformationen und Links
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Die Österreichische Bundesverfassung sieht vor, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Menschen mit Behinderungen soll eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.
Unternehmer sind aufgrund des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle für den Kundenverkehr bestimmten Bereiche seit 31.12.2015 barrierefrei sind.
Neu: Technische Informationsblätter
- Neu: Barrierefreie Arbeitsstätten im Tourismus
- Barrierefreiheit von Websites und Dokumenten
- Barrierefreie WC-Anlagen
- Barrierefreie Türen
- Barrierefreie Spielplätze
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
- Barrierefreie Hotelzimmer
- Barrierefreie Gebäudeeingänge
Allgemeine Informationen
Publikationen und Studien
- Barrierefreiheit im Tourismus – Aspekte der rechtlichen und baulichen Grundlagen
- Tourismus für Alle: Eine Orientierungshilfe für barrierefreie Naturangebote (2. Auflage 2015)
- Tourismus für Alle: Barrierefreie Kunst- und Kulturangebote Inklusiv und Innovativ (2. Auflage 2015)
- Tourismus für Alle: Barrierefreies Reisen - Ein Leitfaden zum Umgang mit dem Gast (2. Auflage 2015)
- Tourismus für Alle: Barrierefreies Planen und Bauen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft(1. Auflage 2009)
- Besser für die Kunden, besser fürs Geschäft — Design für alle in der Praxis - Ein Leitfaden für Unternehmen
- Die Einstellung macht's − Tipps und Informationen für Unternehmen zum Behindertengleichstellungsrecht (5. aktualisierte Auflage 2015)
Rechtsdurchsetzung/ Schlichtungsergebnisse
- Behindertenanwalt — Anwalt für Geleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
- Bizeps Info online — Übersichtsliste der bekannten 172 Schlichtungen
- Klagsverband — Verband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern – Schlichtungsstelle
Förderungen
- Die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) informieren über die Förderung von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds.
- Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) bietet einen Antrag auf Zuerkennung einer Förderung für intensive Maßnahmen.
- Die österreichischen Hotellerie- und Tourismusbank bietet Finanzierungsprogramme für Betriebe der Tourismus und Freizeitwirtschaft.
Links zum Thema Barrierefreiheit
- Barriere-Check — Eine Seite des ÖZIV mit Unterstützung der WKO
- Help.gv.at: Barrierefreies Bauen — Allgemeines zum barrierefreien Bauen
- Bundessozialamt — Serviceportal des Sozialministeriums
- Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation — ÖAR – Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs
- Barrierefreier Urlaub in Österreich — Österreich Werbung: Ein Wunsch, den Österreich seinen Gästen mit Handicap bestmöglich erfüllen möchte
- Austrian Standards — ÖNORMEN und nationale Regelwerke
Stand: 04.07.2023