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Zwei Personen sitzen in einem Restaurant an einem Tisch. Neben ihnen steht eine Person, die in jeder Hand jeweils einen Teller mit einer Speise hält und diese vor den Leuten abstellt. Im Hintergrund sitzen viele weitere Personen an Tischen
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Trinkgeldpauschale: Berechnungsbeispiele Vorarlberg

Die Trinkgeldpauschalen dienen als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.

Lesedauer: 1 Minute

03.09.2025

Vergleich alte Trinkgeldpauschale für Vorarlberg (inkl. Mitarbeitervorsorgekasse 1,53 %) – Neuregelung:

Service mit Inkasso

Alt Neu
(österreichweit)
Differenz
39,24 65,00  
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
(22,51 % inkl. BV)
8,83 14,63 5,80
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
18,07 %)
7,09 11,75 4,65

Bei der neuen österreichweiten Trinkgeldpauschale für Mitarbeiter:innen mit Inkasso fallen im oben beschriebenen Beispiel beim Arbeitgeber 14,63 Euro und beim Arbeitnehmer 11,75 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.

Service ohne Inkasso

Alt Neu
(österreichweit)
Differenz
13,08 45,00  
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
(22,51 % inkl. BV)
2,94 10,13 7,19
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
(18,07 %)
2,36 8,13 5,77

Bei der neuen österreichweiten Trinkgeldpauschale für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso fallen im oben beschriebenen Beispiel beim Arbeitgeber 10,13 Euro und beim Arbeitnehmer 8,13 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.

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