Förderung Schülerfreifahrt Gelegenheitsverkehr
Schuljahr 2026/27: Anträge können bis 31. Mai 2026 eingebracht werden!
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Zur Erinnerung: Mit dem Schuljahr 2023/24 wurde die Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr (SFF/GV) auf ein Fördersystem umgestellt.
Der Förderaufruf auf der Seite des Bundeskanzleramtes wurde für das Schuljahr 2026/27 aktualisiert. Anträge können mit Formular "Beih 92" bis zum 31. Mai 2026 beim örtlich zuständigen Kundenteam Schulbücher/Freifahrten im Finanzamt Österreich eingebracht werden.
Die Bekanntgabe, ob und für welche Schule vorbehaltlich einer Bedarfsmeldung des Schulerhalters/der Gemeinde eine Förderung für die SFF/GV gewährt werden kann, erfolgt durch das Kundenteam Schulbücher/Freifahrten bis zum 30. Juni 2026. Die Förderungsbedingungen sind in der Förderrichtlinie für die Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr (GZ 2026-0.266.529) festgelegt.