Spritpreisbremse: Informationen für Tankstellenbetreiber
Rahmenbedingungen und Effekte
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Mit 1. April 2026 treten 2 Verordnungen, die Maßnahmen zur Senkung des Spritpreises betreffen, in Kraft.
Der Grund dafür sind die hohen Spritpreise durch die aktuelle geopolitische Krise (Konflikt im Nahen Osten); die Bundesregierung setzt diese Maßnahmen, um einen Inflationsschock zu verhindern und die Treibstoffpreissteigerungen zu dämpfen. Energieunternehmen sollen nicht von außerordentlichen Gewinnen in der Krisensituation profitieren.
Durch diese Maßnahmen werden die Spritpreise um 10 Eurocent pro Liter billiger.
Folgende 2 Verordnungen treten in Kraft:
I. Die Verordnung der Bundesregierung zur Margenbegrenzung bei Treibstoffen
Die Verpflichteten (siehe § 2 Abs 1 Z.1 der Verordnung und Erklärung zum Geltungsbereich unten) müssen den Netto-Verkaufspreis in der jeweiligen Handelsstufe und Geschäftsbeziehung für Diesel B7 im Rahmen ihrer täglichen Kalkulation ausgehend von den Produktnotierungen des Vortages für Diesel ab 2. April 2026 um 5 Eurocent pro Liter senken, wodurch sich die entsprechende krisenbedingte Marge reduziert.
Die Verpflichteten müssen den Nettoverkaufspreis in der jeweiligen Handelsstufe und Geschäftsbeziehung für Super-Benzin E10 im Rahmen der täglichen Kalkulation ausgehend von der Produktnotierung des Vortages für Super-Benzin ab 2. April 2026 um 5 Eurocent pro Liter senken, wodurch sich die entsprechende krisenbedingte Marge reduziert. Die Preissenkung von 5 Eurocent pro Liter hat am 2. April, 12:00 Uhr, zu erfolgen.
Betreiber von Tankstellen fallen unter den Geltungsbereich, sofern sie Teil eines Konzerns sind, der vertikal integriert ist. Die Pächtertankstellen verkaufen ohnehin nur als Agenturpartner der Mineralölkonzerne. Sie sind nicht die Eigentümer des Treibstoffs und an der Preisgestaltung nicht beteiligt (die Provision für Tankstellenpächter liegt in der Größenordnung von 1,0 bis 1,5 Cent pro verkauftem Liter Treibstoff).
Nicht vertikal integrierte Betreiber von Tankstellen (also Eigentümertankstellen) fallen nur unter den Geltungsbereich, wenn sie mehr als 30 Tankstellen betreiben.
Autobahntankstellen sind vom Geltungsbereich ausgenommen.
II. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Umsetzung eines temporären Mechanismus zur Abfederung von übermäßigen Preissteigerungen bei Treibstoffen (Treibstoffpreisabfederungsverordnung)
Durch diese Verordnung werden die Steuersätze (Mineralölsteuer) reduziert.
Diese betragen nunmehr für 1000l Benzin 432 Euro (statt bisher 482 Euro) und für 1000l Gasöl 347 Euro (statt bisher 397 Euro).
Beider Verordnungen treten mit 1. April 2026 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2026 außer Kraft.