Sparte Transport und Verkehr

Kostenersatz für gesetzliche Berufskraftfahrer-Weiterbildungen (35 Stunden) kollektivvertraglich geregelt

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Seit 10.9.2009 müssen Lkw-Lenker bzw. seit 10.9.2008 Bus-Lenker Weiterbildungskurse im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden innerhalb von jeweils 5 Jahren besuchen. Die Kollektivverträge Güterbeförderung/Arbeiter sowie für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben enthalten seit 1.1.2010 eine bindende Regelung der Kostenersatzpflicht.

Stand: 20.02.2018