AUSBILDUNGSORDNUNG NEU
ab 2026/27
Lesedauer: 1 Minute
Mit Beginn des Lehrjahres 2026/27 wird es eine neue Ausbildungsordnung für die Lehrberufe Kraftfahrzeugtechnik und Karosserietechnik geben, die einige Änderungen mit sich bringen wird.
Das 1. Ausbildungsjahr wird für beide Lehrberufe gleich sein und mit Eintritt in das 2. Lehrjahr erfolgt die fachspezifische Ausbildung. Hier kann man zwischen den 4 Teilbereichen – PKW-Technik, Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik und Karosserietechnik – auswählen und erhält in diesem Bereich die weitere Ausbildung bis zur LAP.
| LJ | PKW | NFZ | Motorrad | Karosserie |
|---|---|---|---|---|
| 4 | PKW-Technik, Diagnosetechnik | NFZ-Technik, Diagnosetechnik | Motorradtechnik, Diagnosetechnik | Karosserietechnik, Grundlagen Diagnose |
| 3 | PKW HV2, Systemelektronik | NFZ HV2, Systemelektronik | Motorrad HV2, Systemelektronik | PKW HV2, Kalibrieren, Assistenzsysteme |
| 2 | PKW-Technik, Elektrik | NFZ-Mechanik, Elektrik | Motorradtechnik, Elektrik | Karosserietechnik, Grundlagen Elektrik |
| 1 | Grundlagen, Grundkenntnisse, Werkstoffe, Fachrechnen, HVI, etc. | |||
Die bisherigen Lehrlingsfolder können Sie inkl. eines Einlageblattes, welches die bis dato bekannten Informationen zur Ausbildungsordnung NEU beinhaltet, in Ihrer Landesinnung OÖ der Fahrzeugtechnik, T 05-90909 4132, E-Mail fahrzeugtechnik@wkooe.at in gedruckter Form anfordern bzw. hier downloaden:
- Mein Job bewegt – Ausbildungsmöglichkeiten in der KFZ-Branche
- LEHRBERUFE – Kraftfahrzeugtechnik/Karosseriebautechnik
- Einlageblatt mit den bis dato bekannten Informationen zur Ausbildungsordnung NEU
Sobald wir nähere Informationen zur Ausbildungsordnung NEU erhalten, werden wir diese mittels unserem Newsletter KFZ-Info Fahrzeugtechnik aussenden.