Fahrzeugtechnik, Landesinnung
Nachlese zur Infoveranstaltung § 57a
Lesedauer: 1 Minute
16.11.2023
Freie- und Markenwerkstätten führen § 57a Überprüfungen an allen Marken durch. Manche Schäden erfordern Detailkenntnisse der Fahrzeuge. Experten aus der Praxis informierten die Teilnehmenden, worauf sie achten müssen.
Nicht der Serie entsprechende sowie historische Fahrzeuge stellen die Werkstätten immer wieder vor Herausforderungen. Weiters gab es Informationen zum Thema OBFCM.
Unterlagen
- § 57a – Ermächtigung – rechtliche und technische Grundlagen
- Beurteilung von historischen sowie nicht der Serie entsprechenden Fahrzeugen
- § 57a – Technik und Gutachten