Nachfolge-Rechtsberatung Zuschuss durch OÖ Fahrzeugtechnik
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Ein bevorstehender Generationswechsel im Unternehmen oder eine Betriebsübernahme bringt für Übergeber und Übernehmer neue Fragestellungen. Die WKO Oberösterreich bietet Unterstützung durch die „Nachfolge-Rechtsberatung“ an. Es werden Steuer-, Pensions-, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Gesellschafts-, Erb- und das Mietrecht behandelt.
Details zur Nachfolgerechtsberatung und Information zur Terminvereinbarung
Höhe des Kosten-Zuschusses/Voraussetzungen
Der Selbstkostenbeitrag der Nachfolge-Rechtsberatung beträgt aufgrund einer Förderung des Landes Oberösterreich und der WKO Oberösterreich für den Unternehmer nur 125,00 Euro.
Seitens der Landesinnung OÖ der Fahrzeugtechnik gibt es zu diesem Selbstkostenbeitrag zusätzlich einen Kosten-Zuschuss von 75,00 Euro - seit dem 1.4.2024.
Der Zuschuss kann von aktiven Mitgliedern in der Landesinnung OÖ der Fahrzeugtechnik für Nachfolge-Rechtsberatungen längstens 3 Monate nach stattgefundenem Termin – bis zum Ausschöpfen des Fördertopfes - beantragt werden.
Im Falle einer Doppelmitgliedschaft in der Landesinnung OÖ der Fahrzeugtechnik und im Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels wird der Förderbetrag auf 37,50 Euro halbiert, da auch eine Teil-Refundierung seitens des Landesgremiums OÖ der Fahrzeugtechnik erfolgt.
Es darf kein Grundumlagenrückstand (aus bereits abgelaufenen Beitragsjahren) vorliegen. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Jetzt Kosten-Zuschuss beantragen:
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