Weiterbildungsförderung
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Ihre Landesinnung unterstützt Sie bei der Absolvierung fachspezifischer Seminare mit einem Betrag von 50 % (des Nettobetrages) bis max. € 200,00 der Kurskosten.
Diese Förderung kann 1 x ausschließlich für den Unternehmer bzw. für den gewerberechtlichen Geschäftsführer in Anspruch genommen werden, solange die Fördermittel der Landesinnung nicht ausgeschöpft sind.
Schicken Sie uns dazu bitte die Kursbesuchs- und Zahlungsbestätigung sowie Ihre Bankverbindung innerhalb von 6 Monaten nach Kurs-/Weiterbildungsende, damit wir den Förderbeitrag überweisen können.
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