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Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Qualitätssiegel

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Lesedauer: 1 Minute

Stand: 21.02.2022

Alle Mitglieder der Landesinnung OÖ der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure sind berechtigt, Qualitätssiegel für Bereiche zu verwenden, für die sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung besitzen. Die Verwendung weiterer Qualitätssiegel ist nicht gestattet. 

 

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