Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Qualitätssiegel

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Alle Mitglieder der Landesinnung OÖ der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure sind berechtigt, Qualitätssiegel für Bereiche zu verwenden, für die sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung besitzen. Die Verwendung weiterer Qualitätssiegel ist nicht gestattet. 

 

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Stand: 21.02.2022