Förderung Aus- und Weiterbildung
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Die OÖ Fachvertretung Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel bietet ihren Mitgliedsbetrieben eine Förderung bei branchenrelevanten Aus- und Weiterbildungen anerkannter Bildungseinrichtungen.
Förderrichtlinien
Die Förderung wird aktiven Mitgliedsbetrieben der OÖ Fachvertretung Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel gewährt. Die Förderhöhe beträgt 25 % der Netto-Kurskosten oben definierter Aus- und Weiterbildung, jedoch maximal 100.- Euro pro Teilnehmer und für maximal fünf Teilnehmer je Mitgliedsbetrieb. Die OÖ Fachvertretung Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel behält sich vor, die Förderung unter Abgabe einer Begründung abzulehnen. Kein Anspruch auf Förderung besteht, wenn Grundumlagen-Rückstände aus bereits abgelaufenen Kalenderjahren bestehen oder damit eine Überförderung (die Summe der Förderungen übersteigen die tatsächlichen Kosten) eintritt. Allfällige weitere Förderungen sind – auch in Bezug auf die Höhe – bekannt zu geben.
Diese Förderungsrichtlinien gelten ab dem 13. Februar 2026.
Förderungsanträge sind nach Kursende bei der OÖ Fachvertretung Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel einzubringen; folgende Belege (in Kopie) sind beizulegen:
- Rechnung
- Zahlungsbeleg
- Teilnahmebestätigung
Es besteht kein Rechtsanspruch. Zu Unrecht erhaltene Förderungen sind auf Verlangen zurückzuzahlen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die OÖ Fachvertretung Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel unter T 05-90909-4342 (Marie Moser) oder unter E fomp@wkooe.at.