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Eine Person mit Brille und dunklen lockigen Haaren sitzt an einem Holztisch in einer Küche. In der linken Hand hält sie einen Bleistift, mit dem sie etwas auf einem Blatt Papier notiert. Vor ihr steht ein aufgeklappter Laptop
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Aus- und Weiterbildungsförderung für oö. Lebensmittelhändler

Kurskostenförderung für Unternehmer:innen und deren Mitarbeiter:innen

Lesedauer: 1 Minute

08.10.2025

Die neue Aus- und Weiterbildungsförderung des OÖ Lebensmittelhandels steht allen aktiven Mitgliedsbetieben ab 1.10.2025 zur Verfügung. Nutzen Sie und Ihre Mitarbeiter:innen dieses Förderangebot!

Wer wird gefördert:

Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel (Unternehmer:innen sowie Mitarbeiter:innen). 

Was wird gefördert?

Aus- und Weiterbildungen (Kurse/Seminare), die Unternehmer:innen und/oder Mitarbeiter:innen eines aktiven Mit­gliedsbetriebs im Rahmen ihrer Tätigkeit im Lebensmittelhandel absolvieren. Die Wahl der Seminare und des Anbieters obliegt den Betrieben. Die Seminare müssen inhaltlich im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Lebensmittelhandel stehen. Förderbar sind Seminare, die ab 1.10.2025 absolviert werden.

Wie viel wird gefördert:

50% der Netto Kurskosten (inkl. Prüfungskosten) bis max. € 2.000,- pro aktivem Mitgliedsbetrieb;  bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Es können also von jedem Unternehmen solange Förderanträge gestellt werden, bis der maximale Förderungsrahmen (€ 2.000) pro Betrieb ausgeschöpft ist.

Mindestsumme Förderantrag = € 200,- netto (nicht pro Seminar)

Welche Unterlagen sind notwendig:

  • Förderantrag  – siehe Formular untenstehend
  • Teilnahmebestätigung
  • Rechnungskopie
  • Zahlungsbestätigung

Förderabwicklung:

Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb. Förderanträge werden nach Einlangen abgearbeitet. Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden und die dafür benötigten Unterlagen beiliegen. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.

Das Landesgremium behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.

Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Bei Fragen steht Ihnen das Team des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel unter T 05 90909-4312 gerne zur Verfügung.

FÖRDERANTRAG

Um die Kursförderung in Anspruch nehmen zu können, bitten wir Sie, das Formular mit den Daten Ihres Unternehmens auszufüllen.

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