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Förderung Schädlingsmonitoring-Konzept

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06.05.2026

Das neue Förderangebot des OÖ Lebensmittelhandel steht allen aktiven Mitgliedsbetrieben (rückwirkend) ab 1.1.2026 zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Unterstützungsangebot Ihrer Fachgruppe! 


Förderrichtlinie 

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Mitgliedsbetriebe, die über mindestens eine aktive Gewerbeberechtigung (nicht ruhend gemeldet) in den folgenden Fachgruppen der Wirtschaftskammer OÖ verfügen und keine ausstehenden Zahlungen bezüglich der WK-Mitgliedsbeiträge haben:

  • Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe
  • Landesgremium OÖ des Lebensmittelhandels
  • Landesgremium OÖ des Agrarhandels
  • Fachgruppe OÖ der Hotellerie
  • Fachgruppe OÖ der Gastronomie 

Der Hauptstandort des Mitgliedbetriebs muss in Oberösterreich liegen. 

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung eines neuen oder die Überprüfung und Aktualisierung eines bestehenden Schädlingsmonitoring-Konzepts in Zusammenarbeit mit einem OÖ. Schädlingsbekämpfungsbetrieb lt. Liste (siehe Downloadbereich). Nur Leistungen die ab dem 1.1.2026 erbracht wurden bzw. werden sind förderbar. 

Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden bereits im Betrieb in Umsetzung befindliche konkrete Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wie beispielsweise regelmäßige Überprüfungen, Desinfektionen, Schutz- oder Begasungsmaßnahmen sowie vorbeugende Einsätze.

Wieviel wird gefördert?
Die Förderung erfolgt nach Abschluss der Konzepterstellung oder -evaluierung, sofern Rechnung und Zahlungsbeleg vorgelegt werden.

Die maximale Fördersumme pro berechtigten Betrieb beträgt für das Kalenderjahr EUR 250,--. 

Bei Mehrfachmitgliedschaft eines Betriebes in den betroffenen Branchen werden die anfallenden Kosten zwischen den beteiligten Fachgruppen im gleichen Verhältnis aufgeteilt.

Förderabwicklung
Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb (via nachstehendem Online-Formular).
Förderanträge werden nach Ein­langen abgear­beitet.
Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden und die dafür benötigten Unterlagen beiliegen.
Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.
Eine Antragstellung ist bis spätestens 15.12. des Kalenderjahres möglich.
Das Landesgremium behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.

Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.  

Hinweis
Bei Fragen (zur Förderfähigkeit, etc.) steht Ihnen das Team des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel unter T 05 90909-4312 gerne zur Verfügung.

FÖRDERANTRAG

Um die Förderung „Schädlingsmonitoring-Konzept“ in Anspruch nehmen zu können, bitten wir Sie, das Formular mit den Daten Ihres Unternehmens auszufüllen.

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