Zum Inhalt springen
Kind mit langen hellen Haaren sitzt in einem Rollstuhl und streichelt einen Golden Retriever Hund, der sich zu ihr hinauflehnt
© Africa Studio | stock.adobe.com
Lebensmittelhandel, Landesgremium

Mitnahme von Assistenzhunden

Neuer Erlass des Bundesministeriums

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 21.01.2022

Wie ist dies in Verkaufsräumlichkeiten von Einzelhandelsbetrieben geregelt?

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat einen Erlass betreffend die Mitnahme von Assistenzhunden in Verkaufsräumlichkeiten von Einzelhandelsbetrieben veröffentlicht. Dieser ersetzt die Erlässe aus den Jahren 1998 und 2006.

In der Praxis gibt es keine Änderung zur bisherigen Regelung:

  • Grundsätzlich ist der Zugang von Haustieren zu Räumen, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden,
    durch geeignete Verfahren zu vermeiden.
  • Ausnahmsweise können Assistenzhunde in Verkaufsräumlichkeiten toleriert werden, wenn Vorsorge zur Gewährleistung der Unbedenklichkeit und Genusstauglichkeit der Lebensmittel getroffen wird.

Vorweis des Behindertenpasses auf Verlangen des Personals, um sicherzustellen, dass es sich um einen ausgebildeten Assistenzhund handelt.

Weitere interessante Artikel
  • Person steht vor Weinregal in Supermarkt und hält in einer Hand Weißweinflasche, in anderer Hand Smartphone von dem grün gerahmtes Kästchen mir QR-Code emporsteigt
    Neue Grenzwerte für Cadmium und Blei in Lebensmitteln
    Weiterlesen
  • Keimling aus Erde wachsend umrandet von illustrierter Glühbirne, Hintergrund verschwommen grün
    EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
    Weiterlesen