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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Verbot von Titandioxid E171 in Lebensmitteln

Die Europäische Kommission hat ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E171) erlassen. Bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die gemäß bisher geltenden Vorschriften hergestellt wurden, weiterhin in Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.

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28.02.2024

Das Verbot wurde nun mit Verordnung 63/2022 verlautbart, wodurch die Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung 1333/2008 geändert wird.  

Bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die gemäß bisher geltenden Vorschriften hergestellt wurden, weiterhin in Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.

Titandioxid wird verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen; von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln.

Hintergrund 

Die Mitgliedstaaten hatten den Vorschlag der Kommission, der im vergangenen Herbst vorgelegt wurde, einstimmig gebilligt. Er stützte sich auf ein wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Dieses kam zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Das ist insbesondere so, weil Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität, also der Fähigkeit von chemischen Substanzen, genetisches Zellmaterial zu verändern, nicht ausgeschlossen werden können.