Start als Versicherungsagent
Was brauche ich für den Berufseinstieg?
Lesedauer: 4 Minuten
Allgemeine Informationen
Willkommen in der Welt der Versicherungsagenten
Der Start in den Beruf des Versicherungsagenten ist ein wichtiger Schritt: Ein persönlicher Willkommensgruß von Bundesgremialobmann KommR Horst Grandits sowie wichtige Informationen unterstützten Sie bei Ihrem Start in einen vielseitigen und verantwortungsvollen Beruf.
Was Versicherungsagenten auszeichnet
Sie überlegen, Versicherungsagent zu werden. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um den Beruf: Was ist ein Versicherungsagent? Welche Rechte und Pflichten sind mit dem Beruf verbunden? Was ist die Weiterbildungspflicht? Welche Aufgaben übernimmt das Bundesgremium der Versicherungsagenten? Erfahren Sie mehr über das Berufsbild, die beruflichen Grundsätze und die Interessenvertretung.
Film: Der Beruf des Versicherungsagenten
Noch Fragen? In diesem Film wird das Berufsbild des Versicherungsagenten vorgestellt. Erfahren Sie mehr über die Aufgaben, Tätigkeiten und Anforderungen des Berufs sowie über die beruflichen Möglichkeiten in der Versicherungsbranche.
Erwerb der Gewerbeberechtigung als Versicherungsagent – FAQs
Das Gewerbe der Versicherungsagenten ist „reglementiert“.
Ein reglementiertes Gewerbe darf nur ausgeübt werden, wenn die dafür erforderliche fachliche Qualifikation nachgewiesen wurde.
Das erfahren Sie hier. Im Mittelpunkt steht die Befähigungsprüfung für Versicherungsagenten. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, die fachliche Qualifikation nachzuweisen, etwa durch ein einschlägiges Studium mit entsprechender Berufserfahrung.
→weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum Berufszugang
Versicherungsagent: Gewerbe anmelden und Gründung einer Versicherungsagentur
Sie haben den Befähigungsnachweis erlangt, zum Beispiel durch das Ablegen der Befähigungsprüfung. Nun möchten Sie Ihr Gewerbe als Versicherungsagent anmelden? Hier finden Sie wichtige Informationen zu Ihrem Ansprechpartner (Gründer-Service), zu den für die Gewerbeanmeldung erforderlichen Unterlagen sowie zur Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). →mehr Informationen
Berufshaftpflicht: Gut abgesichert starten
Für die Gewerbeanmeldung als Versicherungsagent benötigen Sie grundsätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung. Das Bundesgremium der Versicherungsagenten verhandelt mit verschiedenen Versicherungsunternehmen günstige Konditionen für seine Mitglieder. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Rahmenverträgen für die Berufshaftpflichtversicherung, die das Bundesgremium für seine Mitglieder abgeschlossen hat. →mehr Informationen
Gewerbeumfang: Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten
Sie haben schon einmal vom „Tippgeber“ bei der Versicherungsvermittlung gehört? Was ist ein Tippgeber? Benötigt ein Tippgeber eine Gewerbeberechtigung? Wann wird ein Tippgeber dem Landesgremium der Versicherungsagenten zugeordnet? →Antworten auf diese Fragen
Wichtige Gesetze
Nachstehend finden Sie eine Auflistung der Gesetze und Verordnungen, die die Branche der Versicherungsagenten prägen.
Versicherungsvermittlungs-Verordnung 2026
Die Versicherungsvermittlungs-Verordnung 2026 (BGBl. II Nr. 217/2026) ist am 23. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Versicherungsvermittler-Verordnung (BGBl. II Nr. 156/2010) aus dem Jahr 2010 und regelt die fachlichen Voraussetzungen für den Antritt des Gewerbes als Versicherungsagent. Sie legt unter anderem fest, auf welchem Weg die erforderliche fachliche Qualifikation nachgewiesen werden kann, insbesondere durch die Befähigungsprüfung für Versicherungsagenten.
Allgemeine Prüfungsordnung
Die Allgemeine Prüfungsordnung (BGBl. II Nr. 110/2004 idF BGBl. II Nr. 418/2023) ist eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit. Sie gilt für Befähigungsprüfungen in unterschiedlichen Gewerben. Dazu zählen nicht nur Befähigungsprüfungen für Versicherungsagenten, sondern beispielsweise auch Befähigungsprüfungen für Bäcker, Tischler oder Gewerbliche Vermögensberatung. Die Allgemeine Prüfungsordnung steht über der Versicherungsagenten-Befähigungsprüfungsordnung. Letztere wird vom Bundesgremium der Versicherungsagenten erlassen. Die Allgemeine Prüfungsordnung enthält unter anderem Regelungen zur Zusammensetzung der Prüfungskommission sowie weitere allgemeine Bestimmungen zur Durchführung von Befähigungsprüfungen.
Versicherungsagenten-Befähigungsprüfungsordnung
Die am 1. Oktober 2026 in Kraft getretene Versicherungsagenten-Befähigungsprüfungsordnung ersetzt die bisherige Versicherungsagenten-Prüfungsordnung 2011. Sie regelt die Inhalte und Anforderungen der Befähigungsprüfung sowie unter anderem Bestimmungen zur Anrechnung bereits erbrachter Prüfungsleistungen und Qualifikationen, zur Prüfungsorganisation und zur Durchführung der Prüfung.
→In unseren FAQs wird die Versicherungsagenten-Befähigungsprüfungsordnung in den Fragen 5 bis 42 einfach und verständlich erklärt.
Standesregeln für Versicherungsvermittlung
Die Standesregeln für Versicherungsvermittlung (BGBl. II Nr. 162/2019 – Stammfassung) sind am 18. Juni 2019 in Kraft getreten. Es handelt sich um eine Verordnung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Sie legt wichtige Standes- und Ausübungsregeln für Gewerbetreibende fest, die die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung, darunter auch Versicherungsagenten, ausüben. Dazu gehören insbesondere Anforderungen an eine ehrliche, redliche und professionelle Beratung im bestmöglichen Interesse der Kunden sowie umfangreiche Informations- und Transparenzpflichten.
Befähigungsprüfung für Versicherungsagenten
Wichtige Informationen zur Befähigungsprüfung für Versicherungsagenten finden Sie in unseren FAQs. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Inhalte ab Frage 5.
Dort erhalten Sie unter anderem Informationen zu folgenden Themen: Wie gliedert sich die Befähigungsprüfung für Versicherungsagenten? Was wird angerechnet? Wie erfolgt die Bewertung? Wo stelle ich den Antrag auf Anrechnung?
Kontaktmöglichkeiten und nähere Informationen
Sie haben alle Rubriken einschließlich der FAQs gelesen und haben dennoch Fragen?
Gerne berät Sie das Landesgremium der Versicherungsagenten Ihres Bundeslandes.
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Landesgremien der Versicherungsagenten