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© Edwin Enzlmüller Fotografie, WKOÖ – sparte.industrie
Sparte Industrie

Industrie.aktuell

ElWG: ein wichtiger Schritt  

Lesedauer: 14 Minuten

16.12.2025

Die jüngste Einigung zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des österreichischen Stromsystems dar und enthält einige positive Elemente, wie etwa die Möglichkeit zur Einrichtung von Direktleitungen sowie einen Rechtsrahmen für Power Purchase Agreements.

Laut Presseaussendung wird auch die Spitzenkappung neu geregelt. Für Photovoltaikanlagen ist im Anlassfall künftig eine Reduktion auf 70 Prozent der Anlagenleistung vorgesehen, statt der ursprünglich geplanten 60 Prozent. Für Windkraftanlagen gilt ab 1. Jänner 2027 eine Begrenzung auf maximal 85 Prozent der Anlagenleistung, wobei der Eingriff auf höchstens ein Prozent der jährlichen Energieproduktion limitiert ist (statt der ursprünglich vorgesehenen 2 Prozent).

Ebenfalls laut Presseaussendung bleiben zentrale Reformpunkte unverändert. Dazu zählen Teilnetzanschlüsse und verbindliche Netzentwicklungspläne zur Beschleunigung von Projekten, ein Digitalisierungsschub durch virtuelle Messpunkte, moderne Lastmessung und bidirektionales Laden sowie flexible Netzzugänge.

Bei der Finanzierung des notwendigen Netzausbaus werden jedoch Chancen ausgelassen. Mit dem neuen Versorgungsinfrastrukturbeitrag für Einspeiser wird dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit zwar teilweise Rechnung getragen, der Beitrag von 0,05 Cent pro Kilowattstunde leistet jedoch nur einen geringen Finanzierungsbeitrag. Die Befreiung von Einspeisern mit bis zu 20 kW netzwirksamer Leistung schwächt diesen Effekt zusätzlich. Kritisch ist auch die gesetzliche Festlegung auf Klimaneutralität bereits 2040 statt 2050, wie auf EU-Ebene vorgesehen. Dadurch steigt der Kostendruck im Stromsystem weiter.

Es ist zu begrüßen, dass aktuell ein Gesetzesantrag eingebracht wurde, der vorsieht, die Elektrizitätsabgabe im Jahr 2026 vorübergehend von 1,5 auf 0,82 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Für die Industrie bestehen jedoch weiterhin strukturelle Wettbewerbsnachteile, insbesondere bei der Strompreiskompensation, die in Österreich nur für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen ist, während viele andere europäische Staaten entsprechende Regelungen bis 2030 haben. Auch bei der nationalen CO₂-Bepreisung nach dem NEHG besteht weiterer Handlungsbedarf, da Entlastungen für energieintensive Betriebe nur noch für dieses Jahr budgetiert sind.

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Bildung

Termin: Freitag | 13. Februar 2026 | Beginn: 08:00 Uhr

Ort: Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG, Hinterstoder 5a, 4573 Hinterstoder

Nach vielen erfolgreichen Jahren mit den beliebten Life Radio Wintersporttagen für Schüler:innen – an denen bereits tausende junge Menschen teilgenommen haben – bietet Life Radio heuer EXCLUSIV für die Mitglieder der WKOÖ Sparte Industrie erstmals einen eigenen Wintersport- und Funtag für Lehrlinge an.

Am Freitag, 13. Februar 2026, heißt es: Direkt von der Firma auf die Piste!

Beim Life am Berg – Industrielehre-Tag in Hinterstoder erwartet euch ein unvergesslicher Tag voller Action, Spaß und Teamgeist:

  • Skifahren & Snowboarden oder das abwechslungsreiche „No-Brettl-Programm“ mit Outdoor-Spaß, Bogenschießen, Huskies, Karaoke, Fun-Tools u.v.m.
  • Life Radio Bühne mit DJs, Moderation, Gewinnspielen & Party-Stimmung
  • Inklusive: Tagesliftkarte, Early Yeti-Frühstück, Hütten-Snacks, Gastro-Gutscheine im Wert von EUR 20,-

Packagepreis/Teilnehmer:in: EUR 35,-

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir freuen uns auf viele motivierte Industrie-Lehrlinge und einen unvergesslichen Tag am Berg!

Jetzt anmelden und gemeinsam einen großartigen Wintertag erleben!

Bildung gestalten – Zukunft sichern – Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Industrie stärken

Die Sicherung von Fachkräften und die Weiterentwicklung des Bildungssystems zählen zu den zentralen Zukunftsfragen für Österreichs Wettbewerbsfähigkeit. Gerade Oberösterreich – als führende Industrieregion – steht dabei im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Dynamik, technologischem Wandel und den Anforderungen an eine moderne Bildungs- und Arbeitswelt.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr, MA skizziert in seinem Vortrag die zentralen bildungspolitischen Prioritäten der Bundesregierung und zeigt, wie stärkere Elementarbildung, moderne Schul- und Berufsbildung sowie digitale Kompetenzen die Grundlage für zukünftige Fachkräfte und Wettbewerbsfähigkeit schaffen. Mag. Thomas Mayr beleuchtet auf Basis aktueller ibw-Studien, welche Qualifikationen die Industrie im Wandel benötigt und warum eine eng verzahnte, praxisnahe und flexible Aus- und Weiterbildung entscheidend für Oberösterreichs industrielle Zukunft ist.

Termin: Dienstag, 13. Jänner 2026; 16:00 – 18:00 Uhr

Ort: Wirtschaftskammer Oberösterreich, Julius-Raab-Saal, Hessenplatz 3, 4020 Linz

Vortragende: Christoph Wiederkehr, MA, Bildungsminister
                         Mag. Thomas Mayr, Direktor des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw)

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Der vom Kläger unterfertigte Dienstvertrag sah als Dauer des (am 3.6.2024 begonnenen) Dienstverhältnisses vor: "vorerst befristet bis 2.8.2024. Wird das Dienstverhältnis nach Ablauf der Befristung fortgesetzt, gilt es auf unbestimmte Zeit abgeschlossen". Am Freitag, 2.8.2024 teilte der Vorgesetzte des Klägers diesem telefonisch mit, dass sein Arbeitsverhältnis mit heutigem Tag ende und er am Montag nicht zur Arbeit kommen solle, weil es keine Arbeit für ihn gebe. Der Kläger focht diese Beendigung als Entlassung bzw. hilfsweise als Kündigung an.

Der OGH qualifizierte – wie auch die Vorinstanzen - die telefonische Erklärung des Vorgesetzten am letzten Tag der Befristung nicht als Entlassungs- oder Kündigungserklärung, sondern als Hinweis auf das vereinbarte Befristungsende, im Wesentlichen mit folgender Begründung:

Das Dienstverhältnis endet gemäß § 1158 Abs 1 ABGB mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde. Ein befristetes Dienstverhältnis endet deshalb in der Regel durch Zeitablauf, mit anderen Worten "von selbst" und "gleichsam automatisch", ohne dass es eines weiteren Beendigungsschritts in Gestalt einer Willenserklärung - der Ausübung von Gestaltungsrechten - bedürfte. Der Erklärung, das Dienstverhältnis über die Befristung hinaus nicht fortsetzen zu wollen, kommt nicht die Qualität einer rechtsgestaltenden Willenserklärung - sei es einer Kündigung oder einer Entlassung - in Ansehung des befristeten Dienstverhältnisses selbst zu.

Der vom Vorgesetzten beim Telefonat erwähnte Umstand, die Arbeitgeberin wolle einen - vom Kläger bereits avisierten - zukünftigen Krankenstand aufgrund einer Rehabilitation nicht zahlen, stellt lediglich allenfalls das Motiv für die Abstandnahme von einer Verlängerung des Dienstverhältnisses dar, zu der die Arbeitgeberin rechtlich aber nicht verpflichtet war.

OGH 12.8.2025, 8 ObA 24/25z

Energie

Am 4. Dezember 2025 hat die dritte Auktionsrunde (IF25) der EU-Wasserstoffbank begonnen. Die über den Innovationsfonds abgewickelte Auktion verfügt diesmal über ein Fördervolumen von 1,3 Mrd. Euro. Gefördert wird die industrielle Transformation durch Wasserstoff, insbesondere die Produktion von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) sowie von elektrolytisch erzeugtem, kohlenstoffarmem Wasserstoff.

Für die EHB-IF25-Wasserstoffauktion können sich Bieterinnen und Bieter bis 19. Februar 2026 über das EU Funding & Tenders Portal bewerben.

Weitere Informationen

Industrielle Absauganlagen machen 10 bis 15 Prozent des Strombedarfs in der Industrie aus – in einigen Branchen wie der Holzindustrie sind es sogar bis zu 50 Prozent des gesamten Strombedarfs. Dabei verbrauchen Absauganlagen oft mehr Energie als die Maschinen selbst, die sie unterstützen. Der Wirkungsgrad dieser Anlagen ist häufig unzureichend, weshalb eine durchdachte, energieeffiziente Planung und Nutzung unerlässlich ist.

Ein optimal ausgelegter Absaugvolumenstrom sowie der Einsatz von Umluft- oder Energierückgewinnungssystemen sind entscheidende Hebel zur Reduzierung des Stromverbrauchs. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Absaugtechnik zukunftsfähig, effizient und nachhaltig gestalten können.

Zum Energieeffizienz-Leitfaden für Absauganlagen

Die APG-Factbox zeigt einen Rückgang um ein Viertel der erneuerbaren Erzeugung und einen Import-Saldo in der Höhe von 476 GWh. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stellte sich die „Produktionslage“ im Oktober 2025 gänzlich anders dar: Während Österreich im Oktober des Vorjahres mit einem Export von 904 GWh Export-Land war und an 29 Tagen bilanziell Strom ins Ausland exportieren konnte, ergab sich über den Gesamtmonat Oktober des laufenden Jahres in Österreich (Regelzone APG*) per Saldo ein Import in der Höhe von 476 GWh (jeweils auf Basis der Fahrpläne), wobei lediglich an sechs Tagen ein bilanzieller Stromexport verzeichnet wurde.

Zur Presseaussendung

* Die Regelzone APG umfasst ganz Österreich mit Ausnahme je eines Korridors in Vorarlberg und Tirol.

Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember 2025 die neue Unionsliste der Projects of Common Interest (PCI) und Projects of Mutual Interest (PMI) veröffentlicht. Unter den insgesamt 235 Energieinfrastrukturvorhaben befinden sich 100 Projekte im Bereich Wasserstoff- und Elektrolyseinfrastruktur. Dazu zählt auch der SoutH2 Corridor, einschließlich der beiden österreichischen Teilprojekte H2 Backbone WAG + Penta-West und H2 Readiness of the TAG Pipeline System.

Zur vollständige Unionsliste

Hintergrund: Was sind PCIs und PMIs?

Projects of Common Interest (PCI) sind grenzüberschreitende Energieinfrastrukturvorhaben, die laut TEN-E-Verordnung für das Erreichen der EU-Energie- und Klimaziele notwendig sind. Projekte mit PCI-Status profitieren u. a. von:

  • beschleunigten Genehmigungsverfahren,
  • erleichterter grenzüberschreitender Regulierung,
  • Förderfähigkeit durch die Connecting Europe Facility (CEF-Energy).

Projects of Mutual Interest (PMI) sind vergleichbare grenzüberschreitende Projekte mit Nicht-EU-Staaten (z. B. Tunesien).

Die PCI-/PMI-Liste wird alle zwei Jahre aktualisiert und dient als Planungsgrundlage für zentrale europäische Energieinfrastruktur.

Technologie

Die Energie- und klimapolitischen Ziele der EU haben weitreichende Auswirkungen und stellen eine gewaltige Herausforderung für unsere Unternehmen dar. Vor allem für Oberösterreichs Industrie, welche sich durch besondere Energie- und Rohstoffintensität auszeichnet.

Um die oberösterreichischen Unternehmen bei der Bewältigung dieser Herausforderung zu unterstützen, stehen zahlreiche Förderungen für Forschungs- und Innovationsaktivitäten, betriebliche Investitionen und den Export von Umwelttechnologien auf regionaler, nationaler und EU-Ebene zur Verfügung. Um Ihnen einen raschen Überblick zu verschaffen, haben wir in der vorliegenden Broschüre die maßgeblichen aktuellen Förderinstrumente mit Relevanz für Ihre Unternehmen zusammengefasst.

Es gibt derzeit in Summe 97 Förderungen, die die Green Transition der OÖ-Industrie unterstützen, darunter finden sich:

  • 25 Forschungsförderungen
  • 7 Beratungs- & Qualifizierungsförderungen
  • 60 Investitionsförderungen
  • 5 Exportförderungen

Die aktuelle Förderbroschüre finden Sie hier.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) lädt zum Nationalen Informationstag ein.

Das Ziel der Veranstaltung ist, über die kommenden Ausschreibungen des EU-Innovationsfonds „IF25 Calls“ und „IF25 Auctions“ sowie das nationale Programm „Transformation der Industrie“ zu informieren.

Im Rahmen der Veranstaltung wird es die Möglichkeit geben, sich mit den Expertinnen und Experten der Europäischen Kommission und CINEA in „one-to-one“ Dialoguesessions über mögliche Projektideen zur Einreichung beim EU-Innovationsfonds und mit den Expertinnen und Experten der Kommunalkredit Public Consulting über das Programm „Transformation der Industrie“ auszutauschen.

Wann: Dienstag, 20. Jänner 2026

Wo: Haus der Europäischen Union, Wipplingerstraße 35, A-1010 Wien; Präsenz und ONLINE

Format: Präsenz und online

Das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Die Veranstaltung der Business Upper Austria in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Oberösterreich zeigt, wie Oberösterreich als stärkste Wirtschafts- und Industrieregion Österreichs Maßstäbe setzt und warum eine intelligente, automatisierte und digitalisierte Produktion entscheidend ist, um künftige Herausforderungen erfolgreich zu meistern.

Oberösterreich verfügt über eine gute Ausgangslage und hat herausragende Kompetenzen in Automatisierung, Robotik und KI – von der Forschung bis zur Anwendung. Dieses Know-how steht im Mittelpunkt von Fachvorträgen, Best-Practice-Beispielen, Insights, Live-Demos und Break-out-Sessions, in denen gezeigt wird, wie eine intelligente Produktion den heimischen Mittelstand stärkt und die Wettbewerbsfähigkeit sichert. Eine Begleitausstellung rundet das Programm ab.

Wann: Mittwoch, 4. Februar 2026

Wo: Wirtschaftskammer Oberösterreich

Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Umwelt

Im Rahmen eines Pakets für wirtschaftliche Sicherheit hat die Kommission am 3.12.2025 eine Initiative veröffentlicht, um die Umsetzung des Critical Raw Material Acts zu beschleunigen und darauf aufbauend weitere Maßnahmen zur Sicherung des Zugangs zu kritischen Rohstoffen für die europäische Industrie einzuleiten.

Der sogenannte RESourceEU Plan sieht Maßnahmen in mehreren Bereichen vor, die in 4 Kernthemen zusammengefasst werden können:

  • Förderung von kritischen Rohstoffprojekten: Risikoreduktion für Investitionen und beschleunigte Verfahren
    • Ein neuer Finanzierungshub soll Investitionsrisiken minimieren und verschiedene Finanzierungsquellen koordinieren, um bis zu 3 Mrd Euro in den nächsten 12 Monaten zu mobilisieren. Programme wie InvestEU, Innovation Fund, Battery Booster, Global Gateway u.a. sollen hinsichtlich Rohstoffe besser koordiniert werden.
    • Durch Kohäsionsfonds und ähnliche Programme soll auch nationale Ko-Finanzierung in diesem Zusammenhang „angezapft“ werden
    • Es sollen Vorschläge zur Beschleunigung von Umweltverfahren veröffentlicht werden (möglicherweise im geplanten Umweltomnibus?)
  • Schutz der EU-Industrie vor geopolitischen und Preisschocks & Schaffung eines nachhaltigen Marktes
    • Es wird im Frühjahr 2026 ein Zentrum für kritische Rohstoffe eingerichtet. Dieses soll die Förderung der Diversifizierung, der Projektentwicklung und der Resilienz der EU-Wertschöpfungskette im Bereich CRM durch die Verwaltung spezieller Instrumente und Preisstützungsmechanismen vorantreiben.
    • Eine Rohstoffplattform soll die Nachfrage durch Matching und Verbindung von Käufern und Investoren und Koordinierung von strategischer Lagerhaltung aggregieren à gemeinsam mit der Generaldirektion Energie wurde bereits die EU Energy & Raw Materials Platform ins Leben gerufen, wo sich Unternehmen (Produzenten, Abnehmer, Logistik, Finanzinstitute u.a.) bereits anmelden können
    • Zur Koordinierung der Lagerhaltung für eine bessere Vorbereitung und Reaktion auf potenzielle Lieferkettenunterbrechungen wird ein Pilotversuch gestartet
  • Kreislaufwirtschafts- & Innovationspotenziale heben
    • Die Kommission schlägt eine Änderung des CRMA vor, um die Recyclingfähigkeit von Permanentmagneten mit Seltenerden zu verbessern.
    • Die Kommission wird Beschränkungen für die Ausfuhr von Seltenerd-Permanentmagnetabfällen vorschlagen.
    • Spezifische Calls u.a. für Substitution unter dem Programm Horizon Europe für die Periode 2026-2027 iHv rund 590 Mio Euro sowie weitere gezielte Unterstützungsmaßnahmen des European Innovation Council sowie bessere diesbezügliche Nutzung des European Defence Funds
  • Partnerschaften mit gleichgesinnten Ländern & handelspolitische Schutzmaßnahmen
    • Die bereits bestehenden 15 strategischen Partnerschaften sollen weiter operationalisiert werden, indem die Unterstützung von Projekten in Drittländern durch technische Hilfe, Garantien und Kombinationsinstrumente beschleunigt und gleichzeitig die Bemühungen im Bereich der Rohstoffdiplomatie ausgeweitet wird.
    • Abschluss weiterer Partnerschaftsabkommen, u.a. mit Brasilien und intensivere Nutzung der Initiativen auf G7- und G20-Ebene.
    • Verstärkte Kooperation und Integration der Lieferketten von Partnerländern (insbesondere Mittelmeerraum) und EU-Beitrittskandidaten (u.a. Ukraine & Westbalkanstaaten)
    • Darüber hinaus sollen die handelspolitischen Schutzinstrumente, die in den letzten beiden Jahren erarbeitet wurden, und eigentlich als Abschreckung dienen sollten, nun auch strategisch eingesetzt werden.

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Marktüberwachungsverordnung gestartet. Die seit Juli 2021 geltende Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 hat umfangreiche Änderungen bewirkt. So wurde der Begriff des Wirtschaftsakteurs insbesondere auf Fulfillment-Center ausgeweitet sowie deren Dokumentationspflichten (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung etc.) erweitert. Die Verordnung gilt für alle Produkte, für die EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften existieren (ausgenommen sind Lebens- und Futtermittel sowie Human- und Tierarzneimittel), sofern die Harmonisierungsrechtsvorschriften für einzelne Produkte keine spezielleren Bestimmungen vorsehen. Die Verordnung gilt ebenso für Produkte aus Drittländern und wird von den Marktüberwachungs- und Zollbehörden durchgesetzt.

Im Rahmen der Evaluierung der Verordnung wird untersucht,

  • ob es Unklarheiten bei der Auslegung und im Vollzug gibt,
  • ob EU-Leitlinien benötigt werden,
  • ob es unterschiedliche Praktiken in den Mitgliedstaaten gibt,
  • wie der Informationsaustausch zwischen den relevanten Stellen verbessert und
  • die Koordination und Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten gestärkt werden können.

Des Weiteren ist das zunehmende Online-Geschäft ein Thema. Hier wird eine verstärkte Kontrolle angedacht, z.B.

  • durch risikobasierte Ansätze mit KI sowie
  • die Option einer europäischen Marktaufsicht für bestimmte Produktgruppen.

Der digitale Produktpass und die Beifügung von digitalen Konformitätsinformationen sind weitere Diskussionspunkte in dieser Konsultation.

Das Ziel besteht darin, Behörden und Zollstellen bei der schnellen Identifizierung und Entfernung unsicherer oder nicht konformer Produkte vom Markt zu unterstützen.

Diese Initiative ergänzt bestehende Produktsicherheitsvorschriften und zielt auf eine bessere Koordinierung und Bündelung der in der EU verfügbaren Überwachungsressourcen ab.

Am 19. November 2025 wurde vom Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen eine Einmal-Notdusche mit neutralisierender Spülsubstanz gemäß § 27f GKV (Grenzwerteverordnung) bereitzustellen ist, erlassen.

Link zum Erlass und weiterführende Links: Umweltnews

Die CLP‑Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.

2024 wurde mit einer Novelle der CLP-Verordnung (EU) 2024/2865 unter anderem neue Vorgaben für Etikettenformate, Neukennzeichnung, Werbung, Fernabsatz und Tankstellenkennzeichnung eingeführt.

Übergangsfristen wurden ursprünglich für den 1. Juli 2026 bzw. 1. Januar 2027 festgelegt.

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 3. Dezember 2025 die Verordnung (EU) 2025/2439 veröffentlicht, in der eine Änderung der ursprünglich eingeführten Übergangsfristen oben genannter Punkte auf den 1. Jänner 2028 festsetzt.

Nähere Details in den Umweltnews!

Mit drei Delegierten Richtlinien wird die ROHS-Richtlinie (2011/65/EU) geändert. Die ROHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Es gibt aber Ausnahmen – die Beschränkungen gelten nicht für bestimmte Verwendungen, die im Anhang III der ROHS-Richtlinie aufgeführt sind. 

Mit den drei Delegierten Richtlinien wird nun der Anhang III in Bezug auf Blei in hochschmelzenden Loten, Blei in Bauteilen aus Glas oder Keramik sowie Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer geändert.

Die Delegierten Richtlinien sind an die Mitgliedstaaten adressiert. In weiterer Folge sind Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten betroffen.

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, um die Delegierten Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Die österreichische Elektroaltgeräteverordnung hat zu diesem Zweck einen Verweis in § 4 Abs 2a EAG-VO.

Links und weitere Infos in den Umweltnews.

Mit der neuen EU-Batterienverordnung werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, gewisse Daten zu veröffentlichen und an die EU-Kommission zu melden. Das sind beispielsweise Daten über die Menge der auf dem Markt bereitgestellten Batterien, Sammelquoten oder Recyclingeffizienzen. Im Zuge dessen müssen sich die Mitgliedstaaten eines festgelegten Datenformats bedienen.

Mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2025/2289 werden dieses Datenformat sowie konkrete Regeln rund um die Aufbereitung und Übermittlung der Daten festgelegt.

Links zur Durchführungsverordnung und weitere Infos in den Umweltnews.

Mit den verlautbarten Änderungen erfolgt im Wesentlichen die Ausweisung weiterer Altlasten sowie die Festlegung der Prioritätenklasse. 

Die Altlasten sind aufgrund des von ihnen ausgehenden Risikos für Mensch oder Umwelt in die in den Anhängen 1 bis 9 angeführten Prioritätenklassen eingestuft. Altlasten, bei denen die jeweiligen Sanierungs- oder Beobachtungsmaßnahmen abgeschlossen wurden, sind in den Anhängen 1 bis 9 durch Änderung der Prioritätenklasse mit „dekontaminiert“, „gesichert“ oder „Beobachtung abgeschlossen“ gekennzeichnet.

Neu ist außerdem, dass jede Altlast mit einem Link und einem Hash-Wert versehen ist, die die bisher angeführten Grundstücksnummern ersetzen. Über den Link kann die Lage der betroffenen Fläche auf www.altlasten.gv.at eingesehen werden.  

Weitere Infos, die in OÖ von den Änderungen betroffenen Altlasten sowie weiterführende Links finden Sie im Umweltnews-Beitrag.

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