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© Edwin Enzlmüller Fotografie, WKOÖ – sparte.industrie
Sparte Industrie

Industrie.aktuell

KI & Simulation – OÖ Industrie sammelt gemeinsame Praxiserfahrungen

Lesedauer: 19 Minuten

23.02.2026

Die industrielle Simulation befindet sich im Umbruch. Über Jahrzehnte hinweg galten numerische Verfahren als Goldstandard. Mit dem Einzug Künstlicher Intelligenz kommt nun eine neue Dynamik in das Feld: Komplexe Systeme lassen sich zunehmend lernfähig, adaptiv und nahezu in Echtzeit analysieren und optimieren.

Diesen Wandel gestaltet die WKOÖ Sparte Industrie aktiv mit. Im Rahmen der Initiative KI*Transfer wurde das Projekt KI & Simulation ins Leben gerufen, um dieses Zukunftsthema gemeinsam mit führenden oberösterreichischen Industriebetrieben praxisnah zu erschließen.

Sechs Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen arbeiteten dabei seit Mai 2025 an konkreten Anwendungsfällen. In individuellen Deep-Dive-Workshops wurden ihre spezifischen Anforderungen und Herausforderungen intensiv analysiert. Zentrale Fragestellungen standen im Fokus: Wo stehen Unternehmen heute beim Einsatz von KI in der Simulation? Welche Potenziale eröffnen sich – und welche Hürden gilt es zu überwinden? Wie können klassische Simulationsmodelle gezielt durch KI ergänzt werden, um Leistungsfähigkeit zu steigern und neue Anwendungsfelder zu erschließen?

Eines wurde rasch klar: Der Mehrwert von KI in der Simulation entfaltet sich nur dann, wenn ein klar definierter strategischer Use Case, qualitativ hochwertige Simulations- und Prozessdaten sowie fundiertes Domänenwissen zusammenkommen. Erfolgreiche Implementierungen erfordern neben technischer Exzellenz auch organisatorische Reife, eine saubere Daten- und IP-Governance sowie die aktive Einbindung jener Expert:inn:en, deren Rolle sich zunehmend von der reinen Berechnung hin zur strategischen Nutzung von Simulation weiterentwickelt.

Leitfaden als Orientierungshilfe

Nutzen Sie Simulation bereits als zentralen Bestandteil Ihres Engineering-Prozesses? Dann profitieren Sie von den Erfahrungen der sechs Unternehmen und werfen Sie einen Blick in den Praxisleitfaden KI & Simulation.

Leitfaden
© WKOÖ/Adobe Stock CTX_251112

Detailfragen? Besuchen Sie unser Webinar!

Sie haben darüber hinaus Fragen oder möchten aus erster Hand erfahren, wie der Einstieg in den KI-Einsatz in der Simulation gelingt? Dann melden Sie sich schon jetzt zu unserem Webinar KI & Simulation in der Industrie – Von der Orientierung zur Umsetzung in der Praxis an.

KI
© WKOÖ/Adobe Stock CTX_251112

Donnerstag, 5. März 2026
13:00–14:30 Uhr

Nehmen Sie Kontakt mit dem Team von KI*Transfer auf!

Für Fragen oder den direkten Austausch zum Thema KI & Simulation freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter 05-90909-4220 oder per E-Mail an kitransfer@wkooe.at.

Bildung

Ein Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber fristlos entlassen, er focht diese wegen Sozialwidrigkeit an. Die Entlassung stellte sich als unberechtigt heraus.

Aus der Entscheidung des Berufungsgerichts geht hervor, dass der fristlos entlassene Kläger innerhalb eines Zeitraumes von 3 bis 6 Monaten ein annähernd vergleichbares Dienstverhältnis mit einer Gehaltseinbuße von ca. 17 Prozent finden kann. Kommt die (hier: unberechtigte) Entlassung im Bewerbungsprozess zur Sprache, verlängert sich jedoch die Arbeitsplatzsuchdauer auf neun bis elf Monate. Strittig war daher, ob die stigmatisierende Wirkung einer unbegründeten Entlassung im Fall einer Entlassungsanfechtung bei der Sozialwidrigkeitsprüfung zu berücksichtigen ist.

Dies wurde nun vom OGH bejaht:

Der OGH hat bereits in einem Aufhebungsbeschluss vom 30.11.1994, 9 ObA 228/94, ARD 4631/33/95, ausgesprochen, dass ein Verfahren wegen Anfechtung einer Entlassung gemäß § 106 Abs 2 ArbVG nicht losgelöst von der Tatsache der Entlassung unter der Fiktion einer bloßen Dienstgeberkündigung ausschließlich iSd § 105 Abs 3 ArbVG durchgeführt werden kann. In einem Anfechtungsverfahren nach § 106 ArbVG ist vielmehr zunächst zu prüfen, ob ein Entlassungsgrund vorliegt. Wird diese Frage bejaht, kommt es auf die geltend gemachten Anfechtungsgründe überhaupt nicht mehr an. Erst wenn das Vorliegen eines Entlassungsgrundes - wie im vorliegenden Fall – verneint wird, hat das Verfahren nach denselben Grundsätzen und mit denselben Beurteilungskriterien stattzufinden wie bei einer Kündigungsanfechtung. Die - schon aufgrund des jeweiligen Beendigungsdatums (hier: 14./16.4.2021) regelmäßig augenfällige - Tatsache der Entlassung steht in engem Zusammenhang mit der anzustellenden Prognose, ob durch die Auflösung des Dienstverhältnisses wesentliche Interessen des betroffenen Arbeitnehmers beeinträchtigt werden. Es liegt nämlich auf der Hand, dass eine erfolgreiche Arbeitsplatzsuche durch die vom Arbeitgeber behaupteten Entlassungsgründe schwer beeinträchtigt wird. Es wäre lebensfremd, anzunehmen, dass bei der Einstellung eines Arbeitnehmers die Gründe, die für die vorzeitige Auflösung des vorangehenden Arbeitsverhältnisses maßgeblich waren, vom neuen Dienstgeber nicht genau geprüft würden. Erfolgte aber die Entlassung unberechtigt, so sind ausgehend von der stigmatisierenden Tatsache der (wenn auch nicht gerechtfertigten) Entlassung die Anfechtungsgründe iSd § 105 Abs 3 ArbVG zu prüfen (9 ObA 228/94), zumal die Auflösung des Dienstverhältnisses eben gerade nicht durch Kündigung, sondern durch Entlassung erfolgte und die bloß hypothetische Annahme einer Kündigung der Sachlage nicht gerecht werden könnte: Die Sozialwidrigkeit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist nämlich nach ständiger Rechtsprechung anhand der konkreten Beeinträchtigung der Interessen des jeweiligen Arbeitnehmers zu beurteilen (vgl. z.B. OGH 14.10.2008, 8 ObA 62/08p, ARD 5949/4/2009).

Die Revision des beklagten Arbeitgebers zeigt nicht auf, aus welchem Grund von der Rechtsprechung abgegangen werden sollte. Insbesondere setzt sich die Revision nicht mit dem zentralen Argument der Entscheidung auseinander, dass der entlassene Arbeitnehmer individuell und konkret mit den Folgen einer Entlassung und nicht den fiktiven einer Kündigung konfrontiert ist, und dass daher jene bei der Interessenabwägung zur Sozialwidrigkeit zu berücksichtigen sind. Der Senat sieht sich nicht veranlasst, von der Rechtsprechung zu 9 ObA 228/94 abzugehen.

OGH 30.9.2025, 8 ObA 27/25s

➜ zu OLG Wien 8 Ra 59/24s, ARD 6971/11/2025 (Bestätigung)

Eine Lehre in der oberösterreichischen Industrie steht für Zukunft, Stabilität und technische Exzellenz. Sie eröffnet jungen Talenten die Chance, moderne Technologien zu beherrschen, verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen und sich beruflich wie persönlich weiterzuentwickeln.

Die WKOÖ sparte.industrie plant eine mehrteilige Broschürenreihe, die den Jugendlichen unterschiedlichen Berufe der oö. Industrie näher bringt.

Den Auftakt bietet die Imagebroschüre Metalltechnik.

Fast jeder zweite Jugendliche in Oberösterreich entscheidet sich für eine Lehre. Damit ist die duale Ausbildung ein zentrales Fundament unseres Wirtschaftsstandorts. Die WKOÖ begleitet Lehrbetriebe und Lehrlinge dabei mit einem klaren Ziel: Ausbildung einfach, professionell und zukunftsfit zu machen.

Über die eServices der Lehrlings- und Meisterprüfungsstelle können Lehrbetriebe Lehrverträge online anmelden oder ändern, Ausbilder:innen verwalten und Prüfungen organisieren. Auch Lehrlinge und Kandidat:innen melden ihre Lehrabschluss-, Meister- oder Befähigungsprüfungen bequem digital an.

Mit Lehre.fördern werden jährlich Förderungen in Millionenhöhe abgewickelt – eine spürbare Entlastung für Betriebe und Lehrlinge.

Das Lehrvertragsservice unterstützt bei allen Fragen rund um die Ausbildung, während das Prüfungsmanagement die reibungslose Organisation von tausenden Lehrabschluss- und Meisterprüfungen sicherstellt.

Gleichzeitig setzt die WKOÖ stark auf Berufsorientierung: Das WKO Karriere-Center, Potenzialanalysen, die Plattform „OÖ schnuppert“, die Messe „Jugend & Beruf“ und der Talent Space helfen Jugendlichen, ihren passenden Berufsweg zu finden.

Mit der Dualen Akademie wird Lehre neu gedacht – ein attraktives Ausbildungsmodell für Maturant:innen, Studienabbrecher:innen und Jobsuchende mit Matura.

Hier geht’s zur Broschüre.

Das digitale Serviceangebot der ÖGK wächst stetig. Richtungsweisend für den weiteren Ausbau ist die Frage: Was erwarten und wünschen sich die Kundinnen und Kunden?

Um diese kommunikativen Erwartungen exakt verstehen und aufgreifen zu können, veranstaltet die Österreichische Gesundheitskasse ab März 2026 Fokusgruppen-Treffen. Eingeladen sind alle Betriebe und Steuerberatungskanzleien, die ihre praktischen Erfahrungen bzw. Wünsche an die ÖGK schildern wollen. Zur Wahl stehen Präsenz-Termine in Wien, Klagenfurt, Linz und Salzburg. Eine Online-Teilnahme ist auch möglich.

Näheres zu den Terminen finden Sie hier.

Energie

Die Austrian Gas Grid Management AG (AGGM) führt von 2. Februar bis 31. März 2026 die Bedarfserhebung der zukünftigen Energiebedarfe durch. Diese Erhebung ist entscheidend für die Planung und Umsetzung der „Langfristigen und integrierten Planung“ (LFiP) und des „Koordinierten Netzentwicklungsplans“ (KNEP).

Unternehmensvertreter: innen, die als Einspeiser und/oder Abnehmer von gasförmigen Energieträgern wie (Bio)Methan und Wasserstoff ihren Energiebedarf in den Gasnetzinfrastrukturplänen berücksichtigt haben möchten, sind eingeladen, sich bis Ende März 2026 an dieser Abfrage zu beteiligen.

Wie kann man teilnehmen?

Der Fragebogen kann beim eigenen Gasnetzbetreiber oder auch direkt bei der AGGM eingebracht werden. (Den Fragebogen finden Sie hier: Fragebogen LFiP26 Bedarfserhebung).

Weitere Informationen

Alle Informationen zur Bedarfserhebung finden Sie unter folgendem Link https://www.aggm.at/gasnetz/netzplanung/.

Außerdem lädt die AGGM alle Marktteilnehmer:innen zu einem Webinar zur Bedarfserhebung 2026 am 25. Februar 2026 von 9:30 bis 11:30 Uhr ein.

Im Rahmen dieses Webinars wird der Fragebogen vorgestellt und es wird im Anschluss eine Q&A Session geben.

Die Teilnahme am Webinar ist unter folgendem Link möglich: https://teams.microsoft.com/meet/33484712686355?p=7idA3v9NmNoCMvmtOC.

Wie geht es weiter

Die auf Basis der Bedarfserhebung 2026 aktualisierten Infrastrukturpläne, inklusive des Updates zur H2-Roadmap für Österreich, werden am Austrian Gas Infrastructure Day (AGID) am 9. November 2026 in Wien präsentiert.

Mit dem EUREM-Lehrgang bietet die Wirtschaftskammer Österreich eine seit mehr als zwei Jahrzehnten etablierte und praxisbezogene Ausbildung an, mit der die Teilnehmer:innen das Rüstzeug erhalten, Energieeffizienzpotentiale aufzuspüren und Maßnahmen zu setzen, die sich oft innerhalb kürzester Zeit amortisieren.

Der nächste EUREM-Lehrgang startet bereits am 12. März 2026 und gliedert sich in nachstehende Termine:

Block 1:        12.–14. März 2026

Block 2:        11.–13. Juni 2026

Block 3:        17.–19. September 2026

Block 4:        12.–14. November 2026

Abschluss: 3. Dezember 2026

Ort: Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Saal 4

Mehr Infos:  Detailprogramm | Infofolder

Anmeldungen sind bereits unter eurem@wko.at bis 20. Februar 2026 möglich.

Die AGGM Austrian Gas Grid Management AG bietet ein Competence Center Training an, das ein tiefgehendes Verständnis des gesamten österreichischen Gasmarktes und seiner vielfältigen Facetten vermittelt.

Das Angebot richtet sich an Mitarbeiter:innen gaswirtschaftlicher Unternehmen und öffentlicher Institutionen sowie an alle Personen mit Interesse am österreichischen Gasmarkt.

Auch heuer wird von der AGGM das Competence Center Training in zwei Formaten angeboten:

1. AGGM Competence Center Training

Termine: 7. Mai und 13. Oktober 2026

Sprache: Deutsch

(Englisch auf Anfrage)

2. AGGM Competence Center Inhouse-Training in Ihrem Unternehmen

Wenn Sie ein Inhouse-Training in Ihrem Unternehmen wünschen, kontaktieren Sie uns bitte hinsichtlich Termin, Ort und Kosten.

Anmeldung und alle weiteren Informationen auf der AGGM Website.

Im Rahmen der Global-Gateway-Strategie hat die Europäische Kommission einen offenen Call for Expressions of Interest veröffentlicht. Ziel ist es, wirtschaftliche Interessen europäischer Unternehmen in der MENA-Region systematisch zu erfassen – unter anderem im Bereich Klima und Energie.

Der Call ist kein Förderinstrument. Vielmehr dient er als dauerhafte Schnittstelle zwischen EU-Kommission und Privatsektor, um Hemmnisse, Investitionsinteressen und Unterstützungsbedarfe besser zu verstehen. Auf dieser Basis sollen bestehende EU-Instrumente künftig gezielter eingesetzt werden. Für den Wasserstoffbereich ist der Call insofern relevant, als er Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette umfasst.

Weitere Details zum Call

Die Austrian Energy Agency meldet, dass die Großhandelspreisindizes für Gas  im Februar 2026 deutlich steigen:

Der Strompreisindex auf Monatsbasis (ÖSPI_Monat) steigt gegenüber dem Vormonat um 4,6 Prozent auf 130,94 EUR/MWh. Im Vergleich zum Februar 2025 liegt der Index um 3,7 Prozent höher. Der Spitzenlastpreis liegt dabei um 14,5 Prozent über dem Niveau des Grundlastpreises.

Der Gaspreisindex auf Monatsbasis (ÖGPI_Monat) steigt gegenüber dem Vormonat um 16,0 Prozent auf 35,24 EUR/MWh. Im Vergleich zum Februar 2025 liegt der Index um 27,5 Prozent niedriger.

Die Entwicklungen der beiden Indizes als Grafiken finden Sie hier.

Die Zeitreihen zu den neuen Indizes für Strom und Gas sind auf der Webseite zum Download zu finden.

Alle Informationen zur Methodik und zum Haftungsausschluss finden Sie hier.

Zur Presseaussendung

Der EU-Wasserstoffmechanismus im Rahmen der Energie- und Rohstoffplattform der EU dient als Matchmaking-Instrument für erneuerbaren und CO₂-armen Wasserstoff sowie dessen Derivate. Über eine zentrale Online-Plattform können Erzeuger, Abnehmer und Finanzinstitutionen Angebote und Interessen registrieren.

In der ersten Erhebung auf Angebotsseite, die bis Anfang Jänner 2026 lief, wurden rund 260 Projekte gemeldet, wobei bislang nur ein begrenzter Anteil über eine Final Investment Decision verfügt. Seit 19. Jänner 2026 ist die Plattform auch für Offtaker geöffnet, die bis 20. März 2026 ihr Interesse an den vorliegenden Angeboten bekunden können.

Weitere Infos auf hypa.at

Steuern

Die sparte.industrie der WKOÖ setzt sich derzeit auf allen Ebenen für eine Zurücknahme der letzten Änderungen bei der Forschungsprämie unter dem Schlagwort „Ausschluss der marktnahen Forschung“ ein.

Ein vollständiges Argumentarium mit allen Details zu diesem Thema finden Sie hier. Worum es dabei geht:

Forschungsprämie ist zentraler Standortfaktor

Die österreichische Forschungsprämie ist ein zentraler Standortfaktor, der F&E-Investitionen nachweislich stimuliert. 2024 machten 2.506 Unternehmen (über 80 Prozent KMU) F&E-Ausgaben von 8,8 Mrd. Euro geltend; das beantragte Prämienvolumen lag bei 1,4 Mrd. Euro. Die ausgelöste Wertschöpfung liegt deutlich darüber. Umso problematischer ist die kurzfristige Novellierung der Forschungsprämienverordnung (BGBl. II 302/2025 vom 18.12.2025) ohne Begutachtung, die ab dem Prämienjahr 2026 zu erheblichen Einschränkungen führen kann.

Kern der Änderung

Mit der Novelle wurde der neue Begriff „marktnahe Forschung und experimentelle Entwicklung“ eingeführt. Danach sollen Aufwendungen bei Projekten, deren Ergebnisse ohne vorherige Eigennutzung kommerziell verwertet werden, nur noch insoweit begünstigt sein, als sie „allein durch die FuE“ und nicht (auch) durch die Vermarktung veranlasst sind. Zusätzlich hat das Bundesministerium für Finanzen am 23.01.2026 eine Information veröffentlicht, die die Abgrenzung weiter verschärft bzw. widersprüchlich zum Verordnungstext verstanden werden kann.

Praktische Auswirkungen

  • Massive Rechtsunsicherheit durch neue, unklare Tatbestände (insb. „vorherige Eigennutzung“) und widersprüchliche Auslegungslinien.
  • Verkürzung der Bemessungsgrundlage – je nach Interpretation nur um weiterveräußerbare Materialien oder (deutlich drastischer) um sämtliche Materialaufwendungen bei verkauften Prototypen/Erstanlagen/Produkten.
  • Besonders betroffen sind prototypen- und materialintensive Branchen, in denen F&E „am Objekt“ stattfindet und eine Eigennutzung realitätsfern ist (u. a. Maschinen-/Anlagenbau, Automotive-Zulieferung, Energie-/Umwelttechnik, Elektronik, Medizintechnik, Werkstoffe/Chemie, Bauindustrie).
  • Experten erwarten Rückgänge der Forschungsprämie bis zu 50 Prozent (Größenordnung ~700 Mio. Euro/Jahr), was dem Standortziel des Regierungsprogramms klar zuwiderläuft.

Widerspruch zum OECD Frascati Manual

Die neue Einschränkung ist eine nationale Verschärfung, die über die Logik des OECD Frascati Manual hinausgeht: Prototypen/Pilotanlagen bleiben dort grundsätzlich F&E, solange der primäre Zweck Wissensgewinn ist – unabhängig davon, ob das Ergebnis später verkauft wird.

Forderung

Die WKO Oberösterreich fordert die ersatzlose Streichung des neuen Tatbestands „marktnahe Forschung“, da er ohne erkennbaren Mehrwert zusätzliche, auslegungsanfällige Hürden schafft, ganze Industriezweige faktisch benachteiligt, die Planbarkeit reduziert und den Standortanreiz der Forschungsprämie schwächt. Stattdessen soll der Vollzug auf die bereits bestehenden Abgrenzungen (Nicht-FuE-Tätigkeiten wie Vertrieb/Marktforschung/Marktentwicklung nach Produktionsreife) fokussieren.


Viele Firmen werden, auch wenn sie nicht direkt Waren über die Zollgrenzen der EU exportieren, mit der Erstellung einer Lieferantenerklärung oder Langzeitlieferantenerklärung konfrontiert. Das Ausfüllen der Erklärung, das dahinterstehende Vertragsrecht und die Rechtsfolgen bereiten häufig „Nicht-Zoll-Experten“ Schwierigkeiten und werden immer wieder unterschätzt. Dieses Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand und hilft Ihnen, diese Erklärung richtig auszufüllen - auch ohne Vorkenntnisse im Ursprungsrecht.

Inhalte:

  • Rechtlicher Hintergrund: Warum eine Langzeit-Lieferantenerklärung?
  • Freihandelsabkommen: Wo gelten sie, wo nicht?
  • Zolltarifnummer (HS-Code), Ursprungsregel und Listenregel
  • Haftung, Kosten und Strafen vermeiden
  • Konkrete Tipps für die Erstellung

Termin/Ort: Di, 24.2.2026, 16:00 – 18:00 Uhr, Online

Trainer: Martin Luckeneder, BA MA, WKOÖ

Preis: EUR 89,-- für WKOÖ-Mitglieder; EUR 119,-- für Nicht WKOÖ-Mitglieder

Anmeldung: https://veranstaltungen.wkooe.at/veranstaltung/2026-3136

Wenn sich ein Prüfungsorgan des Finanzamtes in Ihrem Unternehmen ankündigt, oder – noch schlimmer – die Finanzpolizei plötzlich ohne Vorwarnung vor Ihrer Türe steht, sind Sie zumeist nicht unbedingt „von innerer Freude erfüllt“. Was Sie im konkreten Fall erwartet, wie Sie sich am besten verhalten, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Rechte durchzusetzen, welche Verpflichtungen Sie erfüllen müssen, warum Sie trotzdem ruhig schlafen können – das alles erfahren Sie in diesem Seminar.

Inhalte:

Betriebsprüfung:

  • Prüfungsverfahren – grober Überblick (Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, Nachschau)
  • Erlös-Grundaufzeichnungen (auch elektronisch) - Registrierkassenpflicht
  • Datenhandling
  • Rechte & Pflichten der Unternehmerschaft
  • Konsequenzen bei Nichtvorlage von Grundaufzeichnungen (Schätzung)
  • Direkte Kalkulationsmethoden (z.B. Aufschlagskalkulation, Mengenrechnung)
  • Indirekte Kalkulationsmethoden (Plausibilitätsprüfungen, Losungsanalysen, Ziffernprüfungen, etc.)
  • Aktuelle Neuerungen

Finanzpolizei:

  • Organisation
  • Befugnisse (finanzpolizeiliche Kontrollrechte)
  • Aufgaben (ordnungspolitische und fiskale Aufgaben)
  • Schnittstellen
  • Aktionen der Finanzpolizei

Diskussion und konkrete Fragen

Termin/Ort: Di, 10.3.2026, 16:00 – 18:00 Uhr, WIFI Linz

Trainer: Heinz Achhorner, Außenprüfer Finanzamt Linz

Thomas Willerstorfer, Regionaler Leiter Finanzpolizei Wien

Preis: EUR 89,-- für WKOÖ-Mitglieder; EUR 119,-- für Nicht-WKOÖ-Mitglieder

Anmeldung: https://veranstaltungen.wkooe.at/veranstaltung/2026-3588

Technologie

Die FTI-Initiative für die Transformation der Industrie des Klima- und Energiefonds soll zur Klimaneutralität der Industrie bei gleichzeitiger Standortsicherung beitragen. Ziel ist die Steigerung der Innovationsfähigkeit österreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie ihrer Wettbewerbsfähigkeit in internationalen Wertschöpfungsketten für zukunftsfähige Netto-Null-Technologien. Für die Ausschreibung 2025 steht ein Budget von max. 60 Mio. Euro zur Verfügung.

Neben der Förderung der Dekarbonisierung von industriellen Produktionsprozessen wird auch die Portfoliodiversifizierung in Richtung Netto-Null-Technologien sowie die Stärkung österreichischer Unternehmen in zukunftsfähigen Wertschöpfungsketten unterstützt.

Einreichzeitraum: 8.10.2025 10:00 Uhr bis 29.4.2026 12:00 Uhr

Zielgruppe: Forschungseinrichtungen, Sonstige, Unternehmen

Budget: 60.000.000 EUR

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Leichtbauplattform A2LT lädt in Kooperation mit dem ACstyria zum Materials Day 2026 - dem österreichischen Forum für Leichtbau, Materialinnovation und Circular Economy am Red Bull Ring ein.

Die Veranstaltung vereint Expert:innen, Unternehmen sowie Entscheidungsträger:innen u.a. aus den Bereichen Mobilität und Security & Defense, um aktuelle Entwicklungen, Zukunftstrends und Kooperationsmöglichkeiten entlang der gesamten Materialwertschöpfungskette zu diskutieren. Nutzen Sie den Materials Day 2026 als Plattform, um Best-Practice-Beispiele kennenzulernen und wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Wann: Mittwoch, 25.3.2026, 9:00 – 17:00 Uhr

Wo: Red Bull Ring, Red Bull Ring Straße 1, 8724 Spielberg

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Forschende aus Regensburg und Birmingham überwinden eine fundamentale Grenze der optischen Mikroskopie. Mithilfe quantenmechanischer Effekte gelingt es ihnen erstmals, optische Messungen mit atomarer Auflösung durchzuführen.

Ob Smartphone-Kamera oder Weltraumteleskop – der Wunsch, immer feinere Details sichtbar zu machen, treibt den technischen Fortschritt seit jeher an. Doch beim Blick in immer kleinere Dimensionen stößt die Optik an eine grundlegende Grenze: das Licht selbst. Da sich Licht wie eine Welle verhält, lässt es sich aufgrund von Beugung nicht beliebig stark fokussieren. Herkömmliche optische Mikroskope können deshalb keine Strukturen auflösen, die deutlich kleiner sind als die Wellenlänge des verwendeten Lichts. Damit blieb die direkte optische Beobachtung der elementaren Bausteine der Materie bislang außer Reichweite.

Forschende am Regensburg Center for Ultrafast Nanoscopy und an der Universität Birmingham haben einen neuen Weg gefunden, diese Grenze zu überwinden. Mit einem kommerziellen Dauerstrichlaser ist es ihnen gelungen, optische Messungen auf Längenskalen durchzuführen, die mit der Größe einzelner Atome vergleichbar sind.

Möglich wird dies durch eine extrem scharfe Metallspitze, die bis auf einen Abstand kleiner als ein Atomradius an die Probenoberfläche angenähert wird. Ein Infrarotlaser beleuchtet das System und konzentriert das Licht in den winzigen Spalt zwischen Spitze und Oberfläche, wodurch die klassische Beugungsgrenze umgangen wird. Die erreichbare räumliche Auflösung entspricht dabei in etwa dem Krümmungsradius des Spitzenapex und liegt typischerweise bei rund 10 Nanometern.

Obwohl dies bereits eine enorme Verbesserung gegenüber konventionellen Fernfeldmethoden darstellt, reicht diese Auflösung noch nicht aus, um atomare Strukturen sichtbar zu machen. Auf der Suche nach der ultimativen Auflösungsgrenze näherten die Forschenden die Spitze schrittweise weiter an die Oberfläche an. Was dann geschah sprengte jegliche Erwartungen der Forschenden. Bei extrem kleinen Abständen nahm das Signal plötzlich enorm zu. Zunächst war den Forschern die Ursache vollkommen unklar. Die eigentliche Überraschung kam, als sie feststellten, dass sie Strukturen auf atomarer Längenskala bis hinunter zu etwa 0,1 Nanometern messen konnten.

Der Schlüssel zum Verständnis dieses Effekts liegt in der Quantenmechanik. Auch wenn sich Spitze und Oberfläche im klassischen Sinn nicht berühren, können Elektronen quantenmechanisch zwischen den Beiden tunneln. Das oszillierende elektrische Feld des infraroten Lichts führt zu einer periodischen Bewegung von tunnelnden Elektronen zwischen Spitze und Probe. Analog zu schwingenden Elektronen in einer Antenne erzeugt diese Bewegung elektromagnetische Strahlung, die sogenannte Nahfeld-optische Tunnelemission.

Es ist erstaunlich, dass bereits ein Elektron, das sich nur alle hundert Lichtzyklen über eine Distanz bewegt, die kleiner ist als ein Atomdurchmesser, ein messbares optisches Signal erzeugen kann. Aus diesem emittierten Licht lässt sich die Elektronenbewegung und damit auch Materialeigenschaften wie die elektrische Leitfähigkeit mit atomarer Präzision bestimmen. Der entscheidende Punkt ist, dass man nicht mehr durch die räumliche Ausdehnung des Lichts begrenzt ist. Stattdessen werden direkt quantenmechanische Elektronenbewegungen auf atomaren Längenskalen gemessen – ein echter Quantensprung, der die Auflösung optischer Mikroskopie im Vergleich zu herkömmlichen lichtbasierten Mikroskopen um nahezu den Faktor hunderttausend verbessert.

Besonders bemerkenswert ist, dass dieser Effekt mit einem handelsüblichen Dauerstrichlaser beobachtet werden kann. Leistungsstarke und teure ultraschnelle Lasersysteme, die bislang als notwendig galten, sind somit nicht erforderlich. Dadurch wird die Methode technisch einfacher zugänglich und könnte künftig in vielen Laboren weltweit eingesetzt werden.

Umwelt

Die Flüssiggas-Verordnung aus dem Jahre 2003 wurde überarbeitet. Die Novelle ist zur Vorgängerversion an die aktuellen technischen als auch organisatorischen Gegebenheiten angepasst worden.

Die FGV 2025 umfasst die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an die Lagerung, Abfüllung, Umfüllung und Verwendung von Flüssiggas in genehmigungspflichtigen und bereits genehmigten gewerblichen Betriebsanlagen.

Weitere Infos und den Link zum Verordnungstext finden Sie in den Umweltnews auf wko.at.

Gemäß Arbeitsplan 2025-2030 der EK i.V.m. dem zugehörigen Staff Working Dokument sollen für gewerbliche Geschirrspüler erstmals ESPR Kriterien ausgearbeitet werden.

Die Europäische Kommission informiert nun im „Have your say“ über die geplanten weiteren Schritte, die Sie hier finden. Wir werden über die weiteren Schritte berichten.

Im Rahmen der Initiative wird die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an gewerbliche Geschirrspüler in Erwägung gezogen, um

  • durch einen geringeren Energie-, Wasser- und Spülmittelverbrauch die Auswirkungen gewerblicher Geschirrspüler auf die Umwelt zu reduzieren;
  • den Unternehmen Zugang zu einschlägigen Informationen über den Energie-, Wasser- und Spülmittelverbrauch zu gewähren;
  • sicherzustellen, dass gewerbliche Geschirrspüler unter Berücksichtigung der Haltbarkeit und Reparierbarkeit konzipiert werden;
  • Unternehmen und fachlich kompetenten Reparateuren Zugang zu einschlägigen Reparaturinformationen zu gewähren.

Die öffentliche Konsultation ist für das zweite Quartal 2026 und die Annahme der neuen Regeln durch die Kommission für das vierte Quartal 2026 geplant.

Die Verpackungsabgrenzungsverordnung legt die einheitliche Abgrenzung zwischen Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen fest. Die bisherige Verordnung war befristet. Nun ist sie um vier Jahre verlängert worden. 

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, das ist der 28. Jänner 2026. Sie wird mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft treten.

Links zur Verordnung und weiterführende Links finden Sie in den Umweltnews.

Beginn: 24.2.2026 von 13:00 – 15:30 Uhr

Anmeldefrist: 20.2.2026

Die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik soll verringert werden. Dafür wurde ein umfangreiches und zum Teil sehr detailliertes Regelwerk (EU) 2025/2365 geschaffen. Betroffen davon sind praktisch alle Akteure einer Lieferkette, jedoch in unterschiedlicher Ausprägung.

Informieren Sie sich in diesem kostenlosen Webinar über anstehende Änderungen und Fristen sowie mögliche Ausnahmeregelungen.

Detailierte Informationen zum Webinar und zum Anmeldelink...

Allgemeines

Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Anhänger, Sattelanhänger) zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung - wenn ihr höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG)2,5 t übersteigt - mit einem Kontrollgerät (Digitaler Tachograf) der neuesten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein.

Manche Fahrzeuge werden auf Basis der EU-Verordnung (EG) 561/2006 (Artikel 3) von der Kontrollgerätepflicht dennoch freigestellt.

Bitte prüfen Sie daher, ob die Verwendung eines digitalen Kontrollgerätes für Sie ab 1.7. verpflichtend ist, denn zahlreiche Vorbereitungen sind nötig:

  • Umrüstung des KFZ mit Digitalem Tacho (Version Smart Tacho 2)
  • Bestellung der notwendigen Karten (Fahrerkarte/Unternehmerkarte)
  • technische Möglichkeit für den Download und für die korrekte Archivierung der Daten organisieren 
  • Beachtung der rechtlichen Verpflichtungen für ArbeitgeberInnen 
  • Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich der neu geltenden Lenk- und Ruhezeiten

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen im Merkblatt!

Merkblatt

Setzen Ihre Innovationen und Produkte weltweit Maßstäbe? Dann laden wir Sie ein, Ihre Erfolgsstory in der Sparte Industrie beim Exportpreis 2026 einzureichen.

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Der Exportpreis 2026 würdigt industrielle Unternehmen, die mit technologischer Exzellenz, nachhaltigen Lösungen oder leistungsstarker Produktion weltweite Wirkung entfalten. Der industrielle Sektor trägt entscheidend dazu bei, dass Österreich international als innovativer Wirtschaftsstandort wahrgenommen wird.

Zeigen Sie, wie Ihre Produkte, Technologien oder Entwicklungen Märkte verändern oder globale Wertschöpfung ermöglichen.

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Die Einreichfrist endet am 17. Februar 2026.

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