Bildungskarenz neu
Beihilfen beim AMS können seit 8. Juni beantragt werden.
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Anfang des Jahres wurden die bisherige Bildungskarenz abgeschafft und durch das neue Modell der Weiterbildungszeit und der -teilzeit abgelöst. Die Rahmenbedingungen haben sich dadurch geändert.
Die Weiterbildungszeit ist eine vollständige Freistellung mit strengen Anforderungen an das Weiterbildungsausmaß und einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss für monatliche Bruttoeinkommen von mindestens 50 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage vor der Karenz.
Die Bildungsteilzeit ermöglicht eine Reduktion der Arbeitszeit bei anteiligem Gehalt, hat niedrigere Anforderungen an das Weiterbildungsausmaß, bietet aber keinen Arbeitgeberzuschuss und keine verpflichtende Beratung. Seit 8. Juni können beim Arbeitsmarktservice die Weiterbildungsbeihilfe oder die -teilzeitbeihilfe beantragt werden.
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