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Reparatur
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Einfaches Recht auf Reparaturen

Reparieren soll künftig einfacher und attraktiver werden. Dafür sorgen neue Vorschriften. 

Lesedauer: 3 Minuten

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Aktualisiert am 01.07.2026

Ziel der gesamten Überlegung ist, künftig Abfälle zu reduzieren und die heimische Reparaturbranche massiv zu stärken.

Was ist Recht auf Reparatur?

Hersteller bestimmter Produkte werden zu Reparaturen verpflichtet. Reparaturbetriebe sollen Verbrauchern künftig standardisierte Informationen über Reparaturen erteilen, damit diese Reparaturangebote einfacher vergleichen können. Die Regeln gelten für alle Reparaturen, die außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht an technischen Geräten anfallen.


Für welche Geräte gilt es?

Haushaltswaschmaschinen und -waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Elektronische Displays, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Schnurlostelefone und Tablets, Haushaltswäschetrockner, Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten (z.B. E-Bikes)


An wen muss sich der Verbraucher wenden?

Er muss sich primär an den Hersteller wenden. Wenn dieser keinen Sitz in der EU hat, kann sich der Verbraucher an dessen Bevollmächtigten innerhalb der Europäischen Union wenden. Gibt es keinen ausgewiesenen Bevollmächtigten, ist der Importeur zuständig. Wenn der Händler die Ware selbst in die EU importiert, trifft ihn die Reparaturpflicht. Die Durchführung der Reparatur kann im Bedarfsfall aber jederzeit auch ein Subunternehmer erledigen. 


Was darf die Reparatur kosten?

Für die Reparatur darf mit dem Verbraucher ein angemessener Betrag vereinbart werden. Dieser darf die tatsächlichen Kosten widerspiegeln. Daher kann es im Einzelfall auch vorkommen, dass die Kosten einer Reparatur den Preis der entsprechenden Neuware übersteigen. 

Muss der Reparaturbetrieb vorab Untersuchungen vornehmen, um den bemängelten Fehler überhaupt erst aufzuspüren oder festzustellen, welche Art der Reparatur zielführend ist, darf dem Verbraucher für diese Leistung jedenfalls ein Entgelt verrechnet werden. 


Wie lange gilt das Recht auf Reparatur?

Das Recht des Verbrauchers auf Reparatur endet, sobald der Hersteller kein  Ersatzteil für den kaputten Geräteteil mehr in seinem Bestand verfügbar halten muss. Beispiel: Eine Waschmaschinenpumpe muss mindestens zehn Jahre, ein Akku für ein Smartphone mindestens sieben Jahre ab Inverkehrbringen des letzten Exemplars des jeweiligen Modells verfügbar sein.


Gibt es  für den Reparaturzeitraum ein Ersatzgerät?

Nein. Wenn dieses freiwillig zur Verfügung gestellt wird, kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden. 


Welche Informationspflichten gibt es?

Der Reparaturpflichtige hat für die Dauer der Reparaturverpflichtung folgende Informationen über seine Reparaturdienstleistungen (z.B. auf der Website oder an der Verkaufsstelle) bereitzustellen: Welche Geräte sind betroffen? Wer führt die Reparatur durch? In welchem Umfang wird die Reparatur durchgeführt?

Zusätzlich müssen die Reparaturpflichtigen vom Hersteller auf einer im Internet frei zugänglichen Website über die Höhe von Richtpreisen für typische Reparaturen von Waren informieren. Diese Preise sind allerdings nicht verbindlich.

Ist der Verbraucher an einer Reparatur des Gerätes interessiert, treffen den Reparaturbetrieb bestimmte weitere Informationspflichten wie beispielsweise der voraussichtliche Preis und die Dauer der Reparatur. Dafür hat die EU das „Europäische Formular für Reparaturinformationen“ bereitgestellt. Die Verwendung dieses Formulars ist aber nicht verpflichtend.


Wann gelten diese Regeln?

Die Bestimmungen zum Recht auf Reparatur sollen ab dem 31.Juli 2026 zur Anwendung kommen. Der Zeitpunkt, zu dem das Produkt gekauft wurde, spielt dabei keine Rolle.

Die Umsetzung in österreichisches Recht ist derzeit noch im Gange, die notwendigen gesetzlichen Änderungen werden voraussichtlich Mitte Juli im Nationalrat beschlossen.


Weitere Informationen zum Anspruch auf Reparatur und zu den entsprechenden Regelungen gibt es auch im Internet-Portal der Wirtschaftskammer unter

 www.wko.at/zivilrecht/reparatur-recht