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4. Sanierungsprogramm Fließgewässer - Morphologische Sanierung an 63 Oö. Gewässerstrecken

Lesedauer: 1 Minute

05.03.2024

Mit LGBl. Nr. 83/2023 wurde das 4. Sanierungsprogramms für Fließgewässer veröffentlicht. 

Damit haben Inhaber wasserrechtlicher Bewilligungen nach §§ 38 und 41 WRG für Regulierungs­bauwerke sowie Ufer- und Sohlverbauungen Sanierungs­maßnahmen zu setzen. Sanierungsprojekte sind bis 22. Dezember 2025 der Behörde vorzulegen und bis spätestens 22. Dezember 2027 umzusetzen. Eine Verlängerung der Frist ist in besonders begründeten Fällen auf Antrag gemäß § 33d Abs. 4 WRG möglich. Die Kosten für die morphologischen Sanierungen sollen österreichweit etwa 600 Millionen Euro betragen.  

Die Sanierungsgebiete liegen an 21 oberösterreichischen Gewässer in 63 Detail­wasserkörpern (genannt in der Anlage). Die Gesamtlänge der Detailwasserkörper beträgt 225,45 km. Davon sind auf einer Länge von 72,83 km große, mittlere bzw. kleine morphologische Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen. Siehe dazu das BML-Hintergrund­dokument „Morphologische Sanierung der Fließgewässer in Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – Konzepte und Kosteneinschätzung“ (März 2021). 

Die betroffenen Detailwasserkörper liegen an den Flüssen Ager, Aist, Antiesen, Aschach, Aurach, Enns, Feldaist, Fuschler Ache, Große Mühl, Große Rodl, Gusen, Ipfbach, Ischl, Krems, Mattig, Seeache, Steyr, Trattnach, Traun, Vöckla und Waldaist. Die Donau, Salzach und Inn sind in diesem Sanierungsprogramm nicht berücksichtigt. Für die einzelnen Gewässer/Detailwasserkörper wurden die Sanierungsbereiche in einem Fachgutachten (Dokument aus der Begutachtung) näher beschrieben. 

Im Rahmen der Sanierungsverpflichtung kann es insbesondere bei großen und mittleren morphologischen Verbesserungsmaßnahmen zu einem Zugriff auf geeignete (gewässer­angrenzende) Grundflächen mit Zwangsmaßnahmen gemäß §§ 60 ff WRG (zB Enteignungen für Reaktivierung von Altarmen, Schaffung von Nebenarmen, Mäanderflächen usw.) kommen. Die für die Sanierung vorgesehenen Gebiete sind samt größtmöglicher Maßnahmen im Fachgutachten im Detail behandelt. 

Das Amt der OÖ Landesregierung hat mit 1.2.2024 einen Erlass zum 4. Sanierungsprogramm für Fließgewässer (LGBl. Nr. 83/2023) herausgegeben, der die Umsetzung des Sanierungsprogramms näher regelt.

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